Betreff
Vorplanung: Rad-/Fußweg-Lückenschluss am Bolzplatz Hüttendorf am Main-Donau-Kanal
Vorlage
613/210/2023
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Mit vorliegender Planung (s. Anlage 1) ist die Leistungsphase „Vorplanung“ gemäß DA Bau – Abschnitt 5.4 für die Neuplanung eines Geh- und Radwegs auf der Südostseite des Bolzplatzes Hüttendorf am Main-Donau-Kanal abgeschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt die weiter notwendigen vertiefenden Planungsschritte durchzuführen.

 

Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2024 sowie für die mittelfristige Finanzplanung sind bei Referat II zum Haushalt anzumelden.

 


1.    Hintergrund

Zwischen dem als Geh- und Radweg genutzten Kanalbetriebsweg auf der Ostseite des Main-Donau-Kanals und der Straße „Talblick“ besteht derzeit keine reguläre Verbindung. Im Waldstück nördlich des Bolzplatzes existiert ein stark ausgetretener Trampelpfad, der von Fußgängern und Radfahrern genutzt wird, was auf eine hohe Nachfrage dieser Verbindung schließen lässt. Das Umleitungskonzept für den Rad- und Fußverkehr während des Schleusenneubaus Kriegenbrunn, für den sowohl die Kanalquerung als auch die Nord-Süd-Längsverbindungen im Schleusenbereich für mehrere Jahre gesperrt werden, sieht ebenfalls eine Verbindung an dieser Stelle vor.

Hierzu wurden verschiedene Varianten geprüft (s. Anlage 2). Eine alternative Trasse durch das Waldstück nördlich des Bolzplatzes (inklusive des Kronenbereichs am Nordrand) ist nicht realisierbar, da eine Rodungsgenehmigung des AELF (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) nicht erteilt werden würde. Eine weiter südlich verlaufende Trasse wäre nicht wirtschaftlich, da keine vergleichbare Verbindungswirkung erzielt werden würde und zudem ein richtlinienkonformer Ausbau der bestehenden Wirtschaftswege ab Vach, oder alternativ ein großer Eingriff in die Dammflanke des Kanals im Bereich Katzengraben, erheblich höhere Kosten sowie nötigen Grunderwerb bedeuten würde. Varianten am Brückenfuß der Kanalquerung Talblick scheiden aus Gründen des Umweltschutzes und der Wirtschaftlichkeit aus.

Die Planungen wurden den Einwohner*innen und dem Ortsbeirat Hüttendorf bereits im Rahmen eines Öffentlichkeitsbeteiligungstermins zum geplanten Fitnessparcours am westlichen Ende des Bolzplatzes am 12.01.2023 vorgestellt.

 

2.    Maßnahme
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der genannte Abschnitt stellt die Verbindung zwischen der Pendlerroute 11 “Verbindungstangente Kanal Ostseite“ und der Grünroute 2 „Rund um Erlangen“ her, die auch in diesem Bereich beide Teil des VEP-Netzes Radverkehr sind. Auch der im Bereich des Bolzplatzes geplante Fitnessparcours wird durch die neue Fuß- und Radverbindung an den Kanalbetriebsweg angeschlossen sowie die Anbindung an die Straße „Talblick“ verbessert.

 

Aufgrund der gleichermaßen bestehenden Bedeutung für den Radverkehr und den Fußverkehr in diesem Abschnitt soll der Weg als 3 m breiter gemeinsamer Rad- und Fußweg geführt werden.

Da an dieser Stelle bislang keine Verbindung besteht, ist ein Eingriff in die Grün- bzw. Bolzplatzfläche nötig. In Abstimmung mit den betroffenen Ämtern wurde eine Trassierung erarbeitet, die unter Ausschluss von Baumfällungen den geringstmöglichen Eingriff in die Sportfläche darstellt. Hierfür wird zum Wurzelschutz eine Aufschüttung um etwa 20-30 cm vorgenommen.

Der Anschluss erfolgt auf beiden Seiten mittels einer Rampe. Um den durch die hierfür nötige Böschung verursachten Flächeneingriff zu minimieren, wurde die Trassierung im Rahmen der gültigen Regelwerke optimiert.

 

3.    Kosten:

 

        Wegebau:  ca. 130.000 €

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv* - Förderung des Rad- und Fußverkehrs

                ja, negativ* - Flächenversiegelung und Bautätigkeit

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

-       Wegebau:

ca. 130.000 €

bei IPNr.: 541.XXX „GW/RW-Verbindung MD-Kanalbrücke – Bolzplatz Hüttendorf“

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten (jährliche Unterhaltskosten Weg)

ca. 1000 €

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.     

                       bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                 sind nicht vorhanden und werden zum Haushalt 2024 angemeldet.

 


Anlagen:

Anlage 1 – Vorplanung

Anlage 2 – geprüfte Varianten