Betreff
Antrag Nr. 296/2022 des Stadtteilbeirats Ost: Busverbindung in der Waldsiedlung in Sieglitzhof
Vorlage
613/209/2023
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1. Die Anbindung der Schleifmühlsiedlung, Ebrardstraße und Meilwaldsiedlung an den ÖPNV wird im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans geprüft.

 

2. Der Antrag Nr. 296/2022 des Stadtteilbeirats Ost ist abschließend bearbeitet. 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Stadtteilbeirat Ost beantragt eine Prüfung der Anbindung der Schleifmühlsiedlung, Ebrardstraße und Meilwaldsiedlung an den ÖPNV im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Haupterschließung des Stadtteils Sieglitzhof erfolgt durch die Buslinien 284 und 294. Die Stadtbuslinien bedienen den zentralen Siedlungsbereich an der Theresiakirche und enden östlich an der Haltestelle Eskilstunastraße. Im (nord-)westlichen Bereich Sieglitzhofs wird die Haltestelle Sieglitzhof Nord alleinig durch den Nightliner N28 bedient. Zu den Linien 284 und 294 bestehen daher aus der Schleifmühl- und Meilwaldsiedlung längere Fußwege.

 

Dieses Erschließungsdefizit liegt aufgrund der notwendigen zusätzlichen Schleifenfahrten, die für die direkte Erschließung notwendig wären und aufgrund der infrastrukturellen Probleme bei der Erschließung der Wohnstraßen durch den Bus (Gelenkbuseinsatz) vor. Eine Erschließung durch den Standardlinienbus ist daher kurzfristig nicht absehbar.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Im Rahmen des Nahverkehrsplans werden Maßnahmen mit einem Umsetzungshorizont von ca. fünf Jahren definiert. Der Stadtteil Sieglitzhof und die Erschließung der Schleifmühlsiedlung, Meilwaldsiedlung und des Bereichs Ebrardstraße werden bei der Netzkonzeption mitbetrachtet. In ersten Untersuchungen wurde Sieglitzhof als potenzielles Gebiet für die Einrichtung eines Bedarfsverkehrs identifiziert, welchen der Stadtteilbeirat ebenfalls als eine mögliche Maßnahme vorschlägt. Der Betrieb durch eine Rufbusanbindung setzt jedoch organisatorische und betriebliche Anpassungen voraus, um einen möglichst zuverlässigen Betrieb zu gewährleisten (siehe Rufbus 287T).

 

Die Verwaltung wird daher in Zusammenarbeit mit den ESTW und dem beauftragten Gutachterbüro im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans verschiedene Maßnahmen prüfen, um die Erschließung der Schleifmühl-, Meilwaldsiedlung und Ebrardstraße zu verbessern.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Antrag 296/2022 des Stadtteilbeirats Ost