Betreff
Klimabudget Änderung der Antragsfristen
Vorlage
13/151/2023
Aktenzeichen
OBM/PMA
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Das Klimabudget ist am 1. Juli 2021 offiziell gestartet und wird durch die Geschäftsstellen für die Orts- und Stadtteilbeiräte im Bürgermeister- und Presseamt und das Klimateam im Amt für Umweltschutz und Energiefragen betreut. Im Juli 2022 wurde dem Ausschuss ein Erfahrungsbericht vorgelegt und die Förderrichtlinien wurden angepasst.

 

Im Erfahrungsbericht wurde angekündigt, dass gemeinsam mit den Stadtteil- und Ortsbeiräten für Förderungen ab dem Jahr 2023 nach einem Verfahren und Fristen gesucht wird, um eine nachvollziehbare und hinsichtlich der finanziellen Mittel besser planbare Förderung zu gewährleisten.

 

Am 11. Januar 2023 fand ein Projekttreffen mit Vertreter*innen der Stadtteil- und Ortsbeiräten statt, bei dem entschieden wurde, dass es ab sofort statt den zwei Fristen 1. Mai und 1. Oktober nur noch eine Frist pro Jahr geben soll.

Für das Jahr 2023 bleibt der 1. Mai als Frist bestehen, um das Förderprogramm angemessen zu bewerben und den potentiellen Antragsteller*innen noch ausreichend Zeit zu geben, Ideen einzubringen. Ab dem Jahr 2024 soll als Frist zur Einreichung von Anträgen der 1. März gelten.

 

Das neue Vorgehen hat Vorteile für die Antragsteller*innen, die Stadtteil- und Ortsbeiräte und die Verwaltung. Die Stadtteil- und Ortsbeiräte müssen die Antragsbehandlung nur noch in eine Sitzung integrieren, was die Organisation vereinfacht. Mit der früheren Antragsfrist zum 1. März können die Antragssteller*innen zu einer geeigneteren Jahreszeit mit der Umsetzung starten. Für die Verausgabung der Fördermittel durch das Bürgermeister- und Presseamt ist mit der neuen einmaligen Fristsetzung ein guter Überblick über die gebundenen Mittel gewährleistet.

 

Den Stadt- und Ortsteilen stehen rechnerisch jeweils 5.000 Euro pro Jahr für das Klimabudget zur Verfügung, was zu einem Gesamtbudget von 65.000 Euro führt. Es hat sich gezeigt, dass ein striktes Festhalten an der örtlichen Begrenzung kontraproduktiv ist, da die Antragsmenge und Antragshöhe in den unterschiedlichen Stadt- und Ortsteilen stark variiert und auch schwankt. Die Fördermittel von insgesamt 65.000 Euro sind deshalb nicht auf 5.000 Euro pro Stadt- und Ortsteil beschränkt. Wird in einem Stadt- oder Ortsteil die maximale Antragshöhe von 5.000 Euro nicht erreicht, wird das restliche Budget für die anderen Stadt- und Ortsteile freigegeben. So ist gewährleistet, dass möglichst viele Projekte bewilligt und umgesetzt werden können, aber gleichzeitig das Gesamtbudget von 65.000 Euro nicht überschritten wird. Die Beschränkung von 200 – 5.000 Euro pro beantragtes Projekt besteht weiterhin.

 


Anlagen: