Betreff
Neubau Querungshilfe Niederndorfer Str. Bushaltestelle Neuses
Vorlage
66/157/2023
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung

für den Neubau der Querungshilfe Niederndorfer Str/ Bushaltestelle Neuses

                1 Übersichtslageplan                     Pl.-Nr.:                 2-2212.0E

                1 Lageplan                                         Pl.-Nr.:                 2-2212.1E

                2 Regelquerschnitte                      Pl.-Nr.: 2-2212.4E

wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.


 

1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Bushaltestelle Neuses liegt an der Niederndorfer Straße, der vielbefahrenen Staatstraße 2263. Die Verkehrssicherheit für querende Fußgänger*Innen soll in dem Bereich durch eine Querungshilfe verbessert werden.

Am 26.02.2021 wurde auf Grundlage des Beschlusses des UVPA vom 08.12.2020 mit dem staatlichen Straßenbauamt Nürnberg eine Vereinbarung über den Bau der Querungshilfe abgeschlossen.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Basierend auf dem Beschluss des UVPA vom 08.12.2020 wurde von der Verwaltung die Entwurfsplanung für den Neubau der Querungshilfe Niederndorfer Straße an der Bushaltestelle Neuses erstellt.

Die Querschnittsaufteilung und die Oberflächenbefestigung sind auf den ausgehängten Plänen ersichtlich.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden.

Es ist vorgesehen im Anschluss die Ausführungsplanung zu erstellen.

Die Kostenberechnung auf Basis der Entwurfsplanung ergibt für die Erschließung ein Investi-
tionsvolumen von insgesamt ca. 150.000 €.

 

Die bauliche Umsetzung ist in der Zeit von Mai bis Juli 2023 vorgesehen.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

Baumaßnahmen haben grundsätzlich negativen Auswirkungen auf den Klimaschutz. Diesem Sachverhalten stehen die positiven Auswirkungen durch die Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Attraktivität der Gehwege und des ÖPNV gegenüber. 

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

150.000 €

bei IPNr.: 541.840

GW/ RW kleine Maßnahmen

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                         sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2023 vorgesehen

                 sind nicht vorhanden

 

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen: Übersichtslageplan (Anlage 1)

                     Lageplan (Anlage 2)