Der Bau- und Werkausschuss beschließt:
Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung
für den Neubau der Querungshilfe Niederndorfer Str/ Bushaltestelle Neuses
1 Übersichtslageplan Pl.-Nr.: 2-2212.0E
1 Lageplan Pl.-Nr.: 2-2212.1E
2 Regelquerschnitte Pl.-Nr.: 2-2212.4E
wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Bushaltestelle Neuses liegt an der Niederndorfer Straße, der vielbefahrenen Staatstraße 2263. Die Verkehrssicherheit für querende Fußgänger*Innen soll in dem Bereich durch eine Querungshilfe verbessert werden.
Am 26.02.2021 wurde auf Grundlage des Beschlusses des UVPA vom 08.12.2020 mit dem staatlichen Straßenbauamt Nürnberg eine Vereinbarung über den Bau der Querungshilfe abgeschlossen.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Basierend auf dem Beschluss des UVPA vom 08.12.2020 wurde von der Verwaltung die Entwurfsplanung für den Neubau der Querungshilfe Niederndorfer Straße an der Bushaltestelle Neuses erstellt.
Die Querschnittsaufteilung und die Oberflächenbefestigung sind auf den ausgehängten Plänen ersichtlich.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden.
Es ist vorgesehen im Anschluss die Ausführungsplanung zu erstellen.
Die
Kostenberechnung auf Basis der Entwurfsplanung ergibt für die Erschließung ein
Investi-
tionsvolumen von insgesamt ca. 150.000 €.
Die bauliche Umsetzung ist in der Zeit von Mai bis Juli 2023 vorgesehen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen
auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
Baumaßnahmen haben grundsätzlich negativen Auswirkungen auf den
Klimaschutz. Diesem Sachverhalten stehen die positiven Auswirkungen durch die
Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Attraktivität der Gehwege und des
ÖPNV gegenüber.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
150.000 € |
bei IPNr.: 541.840 GW/ RW kleine Maßnahmen |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2023 vorgesehen
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch das Revisionsamt
Das
Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Übersichtslageplan (Anlage 1)
Lageplan (Anlage 2)