Verschiedene Straßen und Wege sind fertig gestellt worden, andere haben ihre Verkehrsbedeutung verloren. Sie sind daher zu widmen bzw. einzuziehen (Art. 6, 8 BayStrWG).
Die Auswirkungen auf die Widmung sind in der Anlage dargestellt (Ortsstraße in rot, beschränkt öffentlicher Weg in orange).
Widmung von Ortsstraßen
Erlangen – Büchenbach
Die Straßen und Wege im Baugebiet 412 – Häuslinger Wegäcker West – in der Gemarkung
Büchenbach wurden fertiggestellt.
Zug Straße Beschreibung
1472 Frankenalbstraße Einmündung Adenauerring bis Einmündung Adlersteinweg
von Südgrenze Fl.Nr. 674/1 bis Südgrenze Fl.Nr. 675 Gem. Büchenbach
Länge 325 m
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau
Anlage: Lageplan
1473 Walberlaweg Ein- u. Ausmündung Frankenalbstraße
an der Westgrenze Fl.Nr. 675 Gem. Büchenbach
Länge 133 m
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau
Anlage: Lageplan
1474 Rodensteinweg Ein- u. Ausmündung Frankenalbstraße
an der Ostgrenze Fl.Nr. 675 Gem. Büchenbach
Länge 158 m
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau
Anlage: Lageplan
1475 Hummerbergweg Ein- u. Ausmündung Frankenalbstraße
an der Westgrenze Fl.Nr. 675 Gem. Büchenbach
Länge 137 m
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau
Anlage: Lageplan
1476 Streitbergweg Ein- u. Ausmündung Frankenalbstraße
an der Ostgrenze Fl.Nr. 675 Gem. Büchenbach
Länge 138 m
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau
Anlage: Lageplan
1477 Adlersteinweg Einmündung Frankenalbstraße bis Einmündung in Geh-
u. Radweg Fl.Nr. 675/81 an der Ostgrenze Fl.Nr. 675/78
Gem. Büchenbach
Länge 240 m
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau
Anlage: Lageplan
1478 Högelsteinweg Einmündung Frankenalbstraße Ostgrenze Fl.Nr. 675 bis
Ostgrenze Fl.Nr. 675/80 Gem. Büchenbach
Länge 47 m
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau
Anlage: Lageplan
Einziehung von Ortsstraßen
Erlangen
Zug Straße Beschreibung
293 Theaterplatz Einziehung einer Teilfläche von 22 m² aus
Fl.Nr. 579/6 Gem. Erlangen (Trafostation)
Einziehung einer Teilfläche von 28 m² aus
Fl.Nr. 579/5 Gem. Erlangen (Trafostation)
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Bedingt durch Verkauf haben die Teilflächen ihre Verkehrsbedeutung verloren
Anlage: Lageplan
Widmung von beschränkt öffentlichen Wegen
Erlangen - Büchenbach
Die Straßen und Wege im Baugebiet 412 – Häuslinger Wegäcker West – in der Gemarkung
Büchenbach wurden fertiggestellt.
Zug Straße Beschreibung
301 An den Häuslinger von Westgrenze Fl.Nr. 690/100 bis Westgrenze Fl.Nr. 675/62
Wegäckern - Gem. Büchenbach einschl. der nördlichen Abzweigungen
Geh- und Radweg
Länge 237 m
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau
Anlage: Lageplan
300 Geh- und Radwege südlich des Hummerberg- u. Streitbergweges von West-
grenze Fl.Nr. 690/42 bis Westgrenze Fl.Nr. 675/76 Gem.
Büchenbach einschließlich der nördlichen Abzweigungen
Länge 210 m
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau
Anlage: Lageplan
305 Geh- und Radweg von der Frankenalbstraße bis zur Häuslinger Straße,
Südgrenze Fl.Nr. 675 bis Nordgrenze Fl.Nr. 609/0
Gem. Büchenbach
Länge 66 m
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau
Anlage: Lageplan
Die Widmungen werden am Tag nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt wirksam.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Straßen und Wege sind durch Widmung, Umstufung und Einziehung ihrer Zweckbestimmung zuzuführen bzw. zu ändern oder zu entziehen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Widmungen, Umstufungen und Einziehungen von Straßen und Wegen sind vom BWA zu beschließen und anschließend ortsüblich bekannt zu machen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Gemäß BayStrWG Art. 6, 7, 8 werden vorgenannte Straßen und Wege gewidmet bzw. umgestuft.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
0 € |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Lagepläne 1 - 11