Betreff
Jugendschöffenwahl für die Amtsperiode 2024-2028
Vorlage
51/103/2023
Aktenzeichen
V/51
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Jugendschöffenwahl für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 steht im Jahr 2023 an. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Stadt Erlangen mit Brief vom 03.01.2023 über die anstehende Vorbereitung der Jugendschöffenwahl hingewiesen und die Anzahl der erforderlichen Vorschläge mitgeteilt. Das Stadtjugendamt Erlangen muss dem Amtsgericht Erlangen für die Wahl der Jugendschöffen mindestens 36 Personen anhand einer Vorschlagsliste bis spätestens 05.06.2023 mitteilen.

 

Bewerbungen werden seit Anfang Januar 2023 beim Jugendamt entgegengenommen, die Bewerbungsfrist endet zum 15.03.2023. Bewerbungen können per Post oder E-Mail an jugendschoeffen@stadt.erlangen.de eingereicht werden. Um das Ehrenamt zu bewerben, wurde eine Veröffentlichung in den Erlanger Nachrichten, im Amtsbaltt „Die amtlichen Seiten“, Stadtzeitung „Rathausplatz 1“, im Mitteilungsblatt, im Mitarbeiterportal, in den Social Media Kanälen, auf unserer Homepage www.erlangen.de/jugendschoeffen, Anzeigetafel im Bürgeramt sowie auf den digitalen Werbeplatttafeln im Stadtgebiet gestartet. Außerdem nutzen wir den Engagementfinder der Stadt Erlangen unter www.engagiert-in-erlangen.de, um noch mehr auf das Ehrenamt der Jugendschöffen aufmerksam zu machen.

Zusätzlich werden die Fraktionen, Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, weitere Erlanger Verbände sowie ortsansässige Firmen angeschrieben, um das Ehrenamt bei Ihren Mitgliedern bzw. Mitarbeiter*innen zu bewerben. Im Anhang erhalten diese das Bewerbungsformular sowie ein Informationsblatt.

 

Im Anschluss an die Frist wird die Verwaltung des Jugendamtes die Bewerbungen zusammenführen und in den Jugendhilfeausschuss am 20.04.2023 zur Aufstellung einer Vorschlagsliste einbringen. Gemäß der Jugendschöffenbekanntmachung ist für die Aufstellung der Vorschlagsliste der Jugendhilfeausschuss zuständig. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschuss erforderlich. Eine Aufstellung der Liste nach dem Zufallsprinzip, namentlich im Losverfahren, ist unzulässig. Die für ein Schöffenamt eingehenden Bewerbungen sind dem Jugendhilfeausschuss vorzulegen; eine Vorauswahl der Bewerbungen ist unzulässig. Beschlussvorschläge sind aber möglich. Soweit begründete Bedenken gegen eine Bewerbung bestehen, kann bereits in der Beschlussvorlage auf sie hingewiesen werden.

 

Nach Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss, ist die Vorschlagsliste im Jugendamt eine Woche lang zu jedermanns Einsicht öffentlich aufzulegen. Der Zeitpunkt der Auflegung ist vorher öffentlich bekannt zu machen und findet voraussichtlich in der Woche nach dem Jugendhilfeausschuss statt.


Anlagen:             Bewerbungsformular für das Jugendschöffenamt

                               Informationen über das Jugendschöffenamt

                               Jugendschöffenbekanntmachung