Die Geschäftsordnung für den Erlanger Stadtrat vom 28.10.2020 mit den vom Stadtrat bis 23.02.2022 beschlossenen Änderungen wird wie in Anlage 1 (Entwurf vom 10.01.2023) dargestellt zum 01.03.2023 geändert.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Zum 01.01.2023 wurde der Eigenbetrieb Erlanger Jobcenter gegründet. Nach Art. 88 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) ist ein Werkausschuss für den Eigenbetrieb zu bestellen. Der Werkausschuss besteht laut Beschluss des Stadtrats vom 24.11.2022 (Vorlage Nr. V/019/2022/1) aus den Mitgliedern des Sozial- und Gesundheitsausschusses.
Im Übrigen werden im Zusammenhang mit der erforderlichen Änderung Fehler berichtigt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
1.
Jugendhilfeausschuss:
Der Jugendhilfeausschuss setzt sich aus dem Vorsitz und 14 stimmberechtigten
sowie 11 beratenden Mitgliedern zusammen. Bei der Zuständigkeit des Ausschusses
wurden versehentlich 12 beratende Mitglieder genannt. Es handelt sich hier um
einen Schreibfehler.
2.
Bisheriger Sozial- und Gesundheitsausschuss:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss ist nach der Gründung des Eigenbetriebs
auch Werkausschuss für den Eigenbetrieb Erlanger Jobcenter. Die
Geschäftsordnung wird entsprechend ergänzt. Der Werkausschuss ist für die
Angelegenheiten des Erlanger Jobcenters entsprechend der Betriebssatzung
zuständig.
3.
Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung:
§ 19a Abs. 6 Satz 1 der Geschäftsordnung ist nicht vollständig. Das Wort „kann“
wird an der entsprechenden Stelle eingesetzt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Geschäftsordnung für den Erlanger Stadtrat wird wie in den Anlagen dargestellt geändert.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung zum 01.03.2023 (Stand 10.01.2023)
2. synoptische Darstellung der geplanten Änderungen (Stand 10.01.2023)