Betreff
Änderung der Geschäftsordnung für den Erlanger Stadtrat aufgrund der Gründung des Eigenbetriebs Erlanger Jobcenter (EJC)
Vorlage
13/150/2023
Aktenzeichen
OBM/13
Art
Beschlussvorlage

Die Geschäftsordnung für den Erlanger Stadtrat vom 28.10.2020 mit den vom Stadtrat bis 23.02.2022 beschlossenen Änderungen wird wie in Anlage 1 (Entwurf vom 10.01.2023) dargestellt zum 01.03.2023 geändert.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Zum 01.01.2023 wurde der Eigenbetrieb Erlanger Jobcenter gegründet. Nach Art. 88 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) ist ein Werkausschuss für den Eigenbetrieb zu bestellen. Der Werkausschuss besteht laut Beschluss des Stadtrats vom 24.11.2022 (Vorlage Nr. V/019/2022/1) aus den Mitgliedern des Sozial- und Gesundheitsausschusses.

Im Übrigen werden im Zusammenhang mit der erforderlichen Änderung Fehler berichtigt.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

1.       Jugendhilfeausschuss:
Der Jugendhilfeausschuss setzt sich aus dem Vorsitz und 14 stimmberechtigten sowie 11 beratenden Mitgliedern zusammen. Bei der Zuständigkeit des Ausschusses wurden versehentlich 12 beratende Mitglieder genannt. Es handelt sich hier um einen Schreibfehler.

2.       Bisheriger Sozial- und Gesundheitsausschuss:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss ist nach der Gründung des Eigenbetriebs auch Werkausschuss für den Eigenbetrieb Erlanger Jobcenter. Die Geschäftsordnung wird entsprechend ergänzt. Der Werkausschuss ist für die Angelegenheiten des Erlanger Jobcenters entsprechend der Betriebssatzung zuständig.

3.       Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung:
§ 19a Abs. 6 Satz 1 der Geschäftsordnung ist nicht vollständig. Das Wort „kann“ wird an der entsprechenden Stelle eingesetzt.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Die Geschäftsordnung für den Erlanger Stadtrat wird wie in den Anlagen dargestellt geändert.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             1. Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung zum 01.03.2023 (Stand 10.01.2023)

                               2. synoptische Darstellung der geplanten Änderungen (Stand 10.01.2023)