Betreff
Zuschüsse für Vereine zur Anmietung des Redoutensaals: Festlegung eines Maximalzuschusses
Vorlage
41/040/2023
Aktenzeichen
IV/41/SV011
Art
Beschlussvorlage

Für den Mietzuschuss in Höhe von 75% an Erlanger Vereine zur Anmietung des Redoutensaals soll im Einvernehmen mit dem Stadtverband der Erlanger Kulturvereine ein Maximalzuschuss in Höhe von 1.800,- € festgelegt werden.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Einführung eines Maximalzuschusses gewährleistet den wirtschaftlichen Einsatz der Zuschussmittel und das jährliche Budget für den Redoutensaal wird nicht überzeichnet.

 

Die Mitgliedsgruppen und –vereine des Stadtverbands der Erlanger Kulturvereine e.V., des Stadt-jugendrings, des Erlanger Sportverbands sowie alle sonstigen Vereine mit Sitz und Hauptbetätigungsfeld im Stadtgebiet Erlangen, die satzungsgemäß überwiegend gemeinnützige Zwecke verfolgen, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 75 % der Mietkosten für die Anmietung des Redoutensaals (Beschluss KFA, 26.09.2018).

 

Die Zuschüsse werden über den Stadtverband der Erlanger Kulturvereine ausgereicht. Hierfür steht ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 26.000,- € zur Verfügung (Beschluss HH-HFPA, 04.12.2019).

Seit der Wiederaufnahme eines regelmäßigen Veranstaltungsbetriebs ohne Corona-Beschränkungen wird dieses Budget komplett ausgeschöpft beziehungsweise überzeichnet. Um ein Defizit zu vermeiden musste 2022 ein Mehrbedarf in Höhe von 5.000,- € durch zusätzliche Mittel der Kulturförderung gedeckt werden.

 

Die genannten Vereine sollen weiterhin einen Zuschuss in Höhe von 75 % der Mietkosten für die Anmietung des Redoutensaals erhalten. Der Zuschuss soll aber maximal 1.800,- € betragen. Dadurch soll die wirtschaftliche Zubuchung von Leistungen beim Redoutensaal-Pächter (E-Werk) angeregt werden und einem weiteren Anstieg des hierfür zur Verfügung stehenden Budgets vorgebeugt werden.

 

Der professionelle Rahmen für ehrenamtliche (sozio-) kulturelle Veranstaltungen zu günstigen Konditionen bleibt gewährleistet und stellt bei wirtschaftlicher Planung keine zusätzliche finanzielle Belastung der Vereine dar.

 

Mit einem Zuschuss von 1.800,- € werden Gesamtmietkosten bis 2.400,- € bezuschusst. Damit sind sämtliche Grundlagen für eine professionell ausgestattete, größere Veranstaltung abgedeckt. Die beispielhafte Aufstellung deckt nach Erfahrungswerten der E-Werk-Raumvermietung alle grundlegenden Komponenten zum Beispiel für ein klassisches Konzert ab:

 

 

Leistung

Netto-Preis/€

1a

Raummietpauschale betriebsfertiger Redoutensaal inkl. Foyer mit Sonderbestuhlung, 1 Hausverantwortliche/r, Strom und Grundkosten bis zu 5 Stunden ab Einlass

700,-

1b

Aufbauzeit (ca. 2 Stunden)

180,-

 

1c

Bühnenerweiterung auf 8m (22 Module à 20,-) + Dirigentenpodest à 20,-

460,-

1d

Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen bis zu 550 Personen

80,-

 

2

Ton-Paket für SPRACHE inkl. 1 Funkmikrofon

350,-

3

Licht klein: Saallicht der Kronleuchter, Bühnenfrontbeleuchtung (weiß dimmbar)

250,-

Gesamt

2.020,-

Inkl. 19% Mwst. € 2.403,80

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Stadtverband der Erlanger Kulturvereine führt ab Februar 2023 die Änderung zur Vergabe von Mietzuschüssen ein und informiert so frühzeitig wie möglich die Mitgliedsvereine und regelmäßige Antragssteller*innen über die Einführung des Maximalzuschusses.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Wegen steigender Betriebskosten und Kosten für Veranstaltungstechnik und -personal ist eine Erhöhung der Preise durch den Redoutensaal-Pächter (E-Werk) zu erwarten.

 

Sollte sich im Lauf des Jahres ein Defizit für das Budget der Redoutensaal-Vermietung abzeichnen, wird dieses aus Mitteln der Kulturförderung ausgeglichen.

 

Die Verwaltung informiert den Ausschuss, ob eine Erhöhung des Zuschusses ab 2024 erforderlich wird.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: