1. Der Montessori-Pädagogik Erlangen e. V. erhält für den Neubau von drei Krippengruppen, zwei Kindergartengruppen sowie einen Kinderhort einen Baukostenzuschuss in Höhe von 4.841.324 €.
2. Zusätzlich erhält der Montessori-Pädagogik Erlangen e. V. einen freiwilligen Ausstattungskostenzuschuss von maximal 138.750 € (111 Plätze x 1.250 €/Platz).
3. Sollten sich während der Bauzeit die gesetzlichen Berechnungsgrundlagen (z. B. Kostenrichtwert, förderfähige Fläche) ändern, verändern sich die Zuschüsse entsprechend.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Fortführung der Ausbauplanung, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu gewährleisten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Bezuschussung der Baukosten für den Neubau eines Montessori Kinderhauses nach Art. 28 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG.
Bezuschussung der Ausstattungskosten gemäß dem freiwilligen Ausstattungszuschuss der Stadt Erlangen (siehe 512/062/2018).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Durch den Neubau eines Montessori Kinderhauses in der Artilleriestraße 23 werden 111 neue Betreuungsplätze geschaffen. Der Standort des neuen Montessori Kinderhauses mit direkter Anbindung an die Montessori-Schule ermöglicht eine vernetzte Bildungsarbeit und die Vermittlung der Pädagogik nach Maria Montessori.
Die Finanzierung der hier
dargestellten Maßnahme soll nach dem Erlanger Grundsatzbeschluss erfolgen (vgl.
Vorlage Nr. 510/074/2022). Demnach wird dem Träger ein Baukostenzuschuss der
Stadt Erlangen in Höhe von 100% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.
In der
Sitzung vom 26.11.2020
(510/017/2020) wurde dem Bedarf an 36 Krippenplätzen, 50 Kindergartenplätzen
und 25 Schulkindbetreuungsplätzen mit insgesamt bis zu 9 Integrativplätzen
zugestimmt.
Nach förderrechtlicher Beurteilung durch das Stadtjugendamt sind für den Neubau des Montessori Kinderhauses folgende Kosten zuweisungsfähig:
Zuschuss zu den Baukosten nach Art.
28 BayKiBiG |
||
Förderfähige
Fläche lt. Summenraumprogramm |
- |
859 m² |
Kostenrichtwert
(Stand 03/2022) |
- |
5.636 €/m² |
Förderfähige Kosten |
859 m²
x 5.636 €/qm |
4.841.324
€ |
Baukostenzuschuss geplant |
100% |
4.841.324
€ |
Anteil
der Regierung Mittelfranken (50%) |
4.841.324 €* 50 % |
2.420.000 € |
+
Anteil Stadt Erlangen (50%) |
4.841.324 € * 50 % |
2.421.324 € |
Zuschuss zu den Ausstattungskosten
nach den Erlanger Grundsatzbeschluss (512/062/2018) |
||
Anzahl
Plätze |
- |
111 |
Fördersatz
|
- |
1.250 €/Platz |
Ausstattungszuschuss geplant |
111
Plätze x 1.250 €/Platz |
138.750 €
|
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ 4.841.324 € 138.750 |
bei IPNr.: 365D.880 bei IPNr.: 365D.880 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ 2.420.000 |
bei IPNr: 365D.610ES |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: