Betreff
KommunalBIT AöR: Wirtschaftsplan 2023
Vorlage
BTM/059/2022
Aktenzeichen
II/BTM
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat genehmigt folgende Beschlussfassung der von der Stadt Erlangen bestellten Verwaltungsräte des gemeinsamen Kommunalunternehmens „KommunalBIT AöR“ im Verwaltungsrat:

 

Der von KommunalBIT vorgelegte Wirtschaftsplan 2023 wird beschlossen und die mittelfristige Finanzplanung wird zur Kenntnis genommen (s. Anlage).

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Feststellung des Wirtschaftsplans des gemeinsamen Kommunalunternehmens KommunalBIT AöR liegt in der Zuständigkeit des Verwaltungsrats der KommunalBIT AöR. Der Stadtrat der Stadt Erlangen hat sich mit Beschluss vom 21.06.2016 ausbedungen, den von ihm entsandten Mitgliedern des Verwaltungsrats auf Grundlage des § 6 Abs. 3 der Satzung hierzu Weisung zu erteilen. Gemäß § 4 Nr. 12 der Geschäftsordnung des Stadtrats wurde dieses Weisungsrecht an den zuständigen Ausschuss delegiert.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In der KommunalBIT-Verwaltungsratssitzung am 16.12.2022 wurde die Feststellung des von KommunalBIT vorgelegten Wirtschaftsplans für 2023 beschlossen und die mittelfristige Finanzplanung zur Kenntnis genommen (s. Anlage). Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass alle Gremien der Trägerstädte übereinstimmend keine anderslautende Weisung an ihre Verwaltungsratsmitglieder erteilen. Aufgrund der Sitzungstermine war eine Vorab-Einbringung in den HFPA nicht möglich.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Wirtschaftsplan 2023 besteht aus Plan-GuV (= Erfolgsplan) und Plan-Kapitalflussrechnung (= Vermögensplan), ergänzt um einen Stellenplan.

 


 

Der Umsatzplanung liegen folgende Eckwerte zugrunde (in T€):

 

 

Plan 2022

Plan 2022

Ist 2021

KommunalBIT-Umsatzerlöse

25.439

24.377

22.387

   davon Anteil der Stadt Erlangen

14.345

13.547

13.552

 

Ob die von KommunalBIT geplanten Umsatzerlöse in der prognostizierten Höhe realisiert werden, hängt vor allem davon ab, in welcher Höhe die Kommunen in 2023 tatsächlich Leistungen beauftragen und in welchem Umfang die geplanten Projekte umgesetzt werden können. Es liegt in der Verantwortung von KommunalBIT, auf Umsatzabweichungen mit entsprechenden Kostenkorrekturen zu reagieren, um den Ausweis eines Jahresverlusts zu vermeiden. Ein Anheben der Verrechnungssätze ist nur bei Nachweis steigender Input-Kosten möglich, da KommunalBIT seine Leistungen zu Selbstkosten und ohne Gewinnaufschlag kalkuliert.

 

KommunalBIT wird keinen Gebrauch von der erneuten Verlängerungsoption für die erstmalige Umsetzung des § 2b UStG machen und stattdessen das neue Umsatzsteuerrecht ab dem 01.01.2023 anwenden (s. MzK II/022/2022). Der Teil der IT-Leistungen, der bei den Kunden für hoheitliche oder bestimmte andere, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt wird, bleibt gemäß verbindlicher Auskunft des Finanzamts nach § 4 Nr. 29 UStG steuerfrei. Ein kleiner Teil unterliegt künftig der Umsatzsteuer. Die Planansätze in der Umsatzplanung 2023 sind netto ohne Umsatzsteuer ausgewiesen, aber abzüglich der neuen, anteiligen Vorsteuerabzugsmöglichkeiten bei KommunalBIT für die mit Umsatzsteuer verrechneten Leistungen.

 

Gemäß Planungsszenario führt die Anwendung des neuen Umsatzsteuerrechts durch KommunalBIT bei der Stadt Erlangen zu Einspareffekten im fünfstelligen Bereich, da die anteiligen Vorsteuerabzugsmöglichkeiten bei KommunalBIT und bei der Stadt voraussichtlich höher sind als die von der Stadt zu zahlende Umsatzsteuer.

 

 

Der Anteil der Stadt Erlangen an den KommunalBIT-Planumsätzen setzt sich wie folgt zusammen:

 

Umsatzanteil der Stadt Erlangen (in T€)

Plan 2023

Plan 2022

Ist 2021

Kerngeschäft:

 

 

 

-       Standardleistungen

9.875

9.523

8.177

-       Projekte der Stadt Erlangen

800*)

362

150

-       Strategische KommunalBIT-Projekte (anteilig)


183


320


49

Schul-IT:

 

 

 

-       Standardleistungen

3.487

3.342

2.831

-       Projekte (v.a. staatlich geförderte Glasfaseranbindung der Schulen)


--


--


2.345

 

14.345

13.547

13.552

*) Die „Projekte der Stadt Erlangen“ sind versehentlich um 356 T€ zu hoch ausgewiesen. Dies wird im Rahmen der Planbewirtschaftung korrigiert.

 

Die Umsatzplanung für 2023 berücksichtigt die von der Stadt Erlangen geplanten Abnahmemengen sowie die erwarteten Kostensteigerungen, abzüglich eines anteiligen Vorsteuerabzugs bei KommunalBIT. Im Haushaltsplan der Stadt Erlangen werden für das Kerngeschäft Planansätze in entsprechender Höhe ausgewiesen, zuzüglich 86 T€ Umsatzsteuer (= Saldo aus von KommunalBIT an die Stadt Erlangen zu verrechnender Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug, den die Stadt Erlangen voraussichtlich geltend machen kann).

 

Für die Schul-IT liegt der Budgetansatz im städtischen Haushaltsplan um ca. 250 T€ höher als die KommunalBIT-Planung. Die Gründe liegen v.a. in abweichenden Annahmen zur zeitlichen Abgrenzung des Leistungsbezugs und zu künftigen Verrechnungssätzen. Da es sich bei der Schul-IT ausschließlich um steuerfreie Leistungen handelt, sind keine Umsatzsteuereffekte zu berücksichtigen.

 

 

Amt 17 (DIGIT) erläutert die Planansätze für das Kerngeschäft wie folgt:

 

·         Mit dem potenziellen Ende der Pandemie entfällt schon jetzt - aber wohl auch in 2023 - „die Pflicht zum Homeoffice“. Allerdings werden die Erwartungen weiterhin ungebrochen sein, diese Art an Arbeitsmodell beizubehalten, das heißt Homeoffice weiterhin großflächig bereitzustellen. Neben dem Thema Homeoffice werden die Themen Digitalisierung und Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) weiterhin die großen „Treiber“ im Jahr 2023 für Amt 17 werden.

 

Die Möglichkeit (z.B. mit Smartboards, Videosystemen, etc.) hybride Sitzungen durchführen zu können, wird von den Fachämtern nun als fester Standard gesehen. Darüber hinaus ist die Kommunikation per Videokonferenz (Webex) aus dem Alltagsgeschehen nicht mehr wegzudenken. Deswegen wird in diesem Bereich die IT-Infrastruktur weiterhin ausgebaut. Nur so kann eine moderne Kommunikation zwischen den Beschäftigten der Stadt untereinander, wie auch zwischen der Stadt und den Bürgerinnen und Bürgern nachhaltig garantiert werden.

 

Der Trend zum mobilen Arbeitsplatz in einer digitalen sowie prozessoptimierten Welt geht unaufhaltsam weiter.

 

Die Integration des neu gegründeten Eigenbetriebs EJC in die „KommunalBIT-Welt“ wird Amt 17 auch in 2023 weiterhin intensiv beanspruchen.

 

 

·         Geplante Mehrungen im Standardgeschäft für 2023                                          650.400 €

davon:

Ø  Mobiles Arbeiten                                                                                      207.000 €

Ø  Technologie für den Fernzugriff                                                               114.000 €

Ø  Smartphones, Tablets, Mobilfunk                                                              51.500 €

Ø  Videokonferenzen (Webex-Lizenzen, Webcams, Headsets)                   94.000 €

Ø  Hybride Sitzungen (Smartboards, Videosysteme)                                    17.000 €

                                                                                                                                                                            

·         Geplante städtische Projekte, anteiliger Aufwand 2023 (Grobgliederung)

Ø  Fachanwendungen, digitale Prozesse (einführen, optimieren)               224.000 €

Ø  Infrastruktur (WLAN, Standorterneuerung/-ertüchtigung etc.)                147.000 €

Ø  Integration Eigenbetrieb EJC                                                                     73.000 €

 

Amt 40 (Schulverwaltungsamt) nimmt zum Planansatz im Bereich Schul-IT wie folgt Stellung:

 

Das Schulverwaltungsamt geht in 2023 von Beauftragungen an KommunalBIT zur IT-Ausstattung der Schulen im Rahmen des Ausstattungskonzepts smartERschool mit einem Leistungsumfang in Höhe von rd. 3.735 T€ aus. Ein entsprechender Planansatz ist im Haushaltsentwurf der Stadt Erlangen 2023 auf der Grundlage des Konzepts smart-ERschool 2021 -2024 und aktueller Ergänzungen vorgesehen. Ferner werden Beauftragungen für die Ausstattung des Neubaus des Werkstättentrakts für die Staatliche Berufsschule in Höhe von rd. 100 T€ zusätzlich in 2023 zahlungswirksam.

 

Schwerpunkte der Beauftragung werden dabei in 2023 - neben der Ausstattung des Berufsschulneubaus - mit Blick auf die weiterhin fortschreitende Ausrichtung der Schulen auf eine möglichst flexible Unterrichtsgestaltung weiterhin insbesondere in der Anpassung der schulischen Infrastruktur (WLAN-Ausbau, Einrichtung von digitalen Übertragungsmöglichkeiten, etc.), im Ausbau weiterer digitaler Klassenzimmer und in der Umgestaltung von Lehrerarbeitsplätzen hin zu größerer Mobilität liegen.

 

Die von KommunalBIT für 2023 geplanten Investitionen in Höhe von insgesamt 7,5 Mio. € (im Wirtschaftsplan versehentlich um 600 T€ zu hoch ausgewiesen, Korrektur erfolgt im Rahmen der Planbewirtschaftung) werden zeitanteilig über die geplante Nutzungsdauer an die Kunden verrechnet und daher erst mit zeitlicher Verzögerung bei den Kunden haushaltswirksam. Die Planansätze liegen mit Ausnahme der Kundenprojekte etwas niedriger als im Vorjahr und betreffen vor allem:

                   2.110 T€      Server und Netze

                   1.250 T€      Arbeitsplatzsysteme

                       560 T€      Telekommunikationsmanagement

                   1.880 T€      Kundenprojekte (davon Stadt Erlangen 620 T€)

                   1.670 T€      Schul-IT (v.a. für Stadt Erlangen)

 

Zur Finanzierung der Investitionen ist eine Kreditaufnahme von 5,9 Mio. € vorgesehen. Der Restbetrag kann voraussichtlich aus dem Cash Flow finanziert werden, der nach Tilgung der laufenden Kredite (4,6 Mio. €) verbleibt. Der Stellenplan wächst um 7,5 (Vj. 11) Vollzeitäquivalente auf 102,1 VZÄ (14 Beamtinnen und Beamte, 88,1 Entgeltbeschäftigte). Zusätzlich sind 8 Anwärter- bzw. Ausbildungsstellen vorgesehen.

 

Gemäß vorgelegter mittelfristiger Finanzplanung geht KommunalBIT davon aus, dass der Umsatz mit der Stadt Erlangen aufgrund von Preis- und Mengeneffekten in den Jahren 2024 und 2025 um je 9% steigen wird.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten

bei IPNr.:

Sachkosten IT-Kerngeschäft:

10.588.000 €

bei Sachkonto: 531 601
(HH-Ansatz: 10.588 T€)

Sachkosten Schul-IT:

3.487.000 €

bei Sachkonto: 531 601
(HH-Ansatz: 3.735 T€)

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   175 100 / 1115 0010 / 531 601 bzw.

                                                                                                  408 010 / 2100 0010 / 531 601

 

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Wirtschaftsplanung 2023 (nicht-öffentlich)