Betreff
Eilverfügung des Oberbürgermeisters gem. Art. 37 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung;
hier: Eilverfügung - Kommunaler Betrieb für
Informationstechnik „KommunalBIT“ AöR
hier: Eilverfügung - Kommunaler Betrieb für
Informationstechnik „KommunalBIT“ AöR
Vorlage
II/022/2022
Aktenzeichen
II/201-2
Art
Mitteilung zur Kenntnis
Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Auf die beiliegende Eilverfügung des Oberbürgermeisters wird verwiesen.