Betreff
Antrag 317/2022 der SPD Fraktion: Verbesserung der Radwegsituation in Tennenlohe
Vorlage
613/208/2022
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1 Die Sachverhaltsdarstellung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2 Der Antrag 317/2022 der SPD Fraktion ist bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Es wird beantragt, die Situation der Radverkehrsführung in der Sebastianstraße auf Höhe des Feuerwehrhauses zu prüfen und mögliche Verbesserungen zu erarbeiten sowie umzusetzen. Der Antrag schlägt Hinweisschilder, eine Radausleitung sowie einen Radstreifen bzw. Schutzstreifen auf der westlichen Fahrbahnseite vor.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In Tennenlohe verläuft auf dem angesprochenen Abschnitt die beschilderte Pendlerroute 4. Richtung Nürnberg fahrend ist der gemeinsame Geh- und Radweg bis zur Querung der Straße „An der Wied“ (Höhe Feuerwehrhaus) benutzungspflichtig, danach wird der Radverkehr entlang der Route im Mischverkehr in einer Tempo-30-Zone über den Branderweg geführt.

 

Die Verwaltung stimmt generell zu, dass die Situation nach aktuellen Maßstäben nicht optimal gelöst ist. Die geplante Radschnellverbindung zwischen Erlangen und Nürnberg könnte an dieser Stelle aber eine deutliche Verbesserung der Verkehrssituation erwirken. Ziel ist, ähnlich der Pendlerroute 4, eine direkte, intuitive und verkehrssichere Fahrradroute für den Alltagsradverkehr in Tennenlohe. Dabei werden gemäß den zugrundeliegenden Richtlinien hohe Standards angelegt. Der Start der Vergabedurchführung für das Projekt ist in Q2 2023 vorgesehen. Eine Umsetzung soll abschnittsweise erfolgen und kann dementsprechend priorisiert werden. Eine zeitnahe Umsetzung des Abschnittes der Radschnellverbindung in Tennenlohe nach erfolgter Ausführungsplanung (frühestens 2028) wird angestrebt.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Als kurzfristige Maßnahmen wird die Verwaltung die rechtlichen Vorgaben prüfen, ob im Kreuzungsbereich An der Wied, Sebastianstraße, Geh-/Radwegüberführung über die B4 Hinweisschilder (VZ 138 „Radfahrer kreuzen“) aufgestellt werden können, was als sehr sinnvoll erachtet wird. Des Weiteren wird die Benutzungspflicht des gemeinsamen, nicht richtlinienkonformen Geh-/ Radweges entlang des Skulpturenparks aufgehoben. Weiterhin werden kurzfristig umsetzbare Maßnahmen (zum Beispiel Schutzstreifen) geprüft, die die Situation für den Radverkehr zwischen Heuweg und Branderweg verbessern können.

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:            

Anlage 1 – Antrag 317/2022

Anlage 2 - Übersichtsplan mit Plannetz Radverkehr und Pendlerroute 4