1 Die Sachverhaltsdarstellung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2 Der Antrag 317/2022 der SPD Fraktion ist bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Es wird beantragt, die Situation der Radverkehrsführung in
der Sebastianstraße auf Höhe des Feuerwehrhauses zu prüfen und mögliche
Verbesserungen zu erarbeiten sowie umzusetzen. Der Antrag schlägt
Hinweisschilder, eine Radausleitung sowie einen Radstreifen bzw. Schutzstreifen
auf der westlichen Fahrbahnseite vor.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
In Tennenlohe verläuft auf dem angesprochenen Abschnitt die
beschilderte Pendlerroute 4. Richtung Nürnberg fahrend ist der gemeinsame Geh-
und Radweg bis zur Querung der Straße „An der Wied“ (Höhe Feuerwehrhaus)
benutzungspflichtig, danach wird der Radverkehr entlang der Route im
Mischverkehr in einer Tempo-30-Zone über den Branderweg geführt.
Die Verwaltung stimmt generell zu, dass die Situation nach
aktuellen Maßstäben nicht optimal gelöst ist. Die geplante Radschnellverbindung
zwischen Erlangen und Nürnberg könnte an dieser Stelle aber eine deutliche
Verbesserung der Verkehrssituation erwirken. Ziel ist, ähnlich der Pendlerroute
4, eine direkte, intuitive und verkehrssichere Fahrradroute für den
Alltagsradverkehr in Tennenlohe. Dabei werden gemäß den zugrundeliegenden
Richtlinien hohe Standards angelegt. Der Start der Vergabedurchführung für das
Projekt ist in Q2 2023 vorgesehen. Eine Umsetzung soll abschnittsweise erfolgen
und kann dementsprechend priorisiert werden. Eine zeitnahe Umsetzung des
Abschnittes der Radschnellverbindung in Tennenlohe nach erfolgter
Ausführungsplanung (frühestens 2028) wird angestrebt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Als kurzfristige Maßnahmen wird die Verwaltung die
rechtlichen Vorgaben prüfen, ob im Kreuzungsbereich An der Wied,
Sebastianstraße, Geh-/Radwegüberführung über die B4 Hinweisschilder (VZ 138
„Radfahrer kreuzen“) aufgestellt werden können, was als sehr sinnvoll erachtet
wird. Des Weiteren wird die Benutzungspflicht des gemeinsamen, nicht
richtlinienkonformen Geh-/ Radweges entlang des Skulpturenparks aufgehoben.
Weiterhin werden kurzfristig umsetzbare Maßnahmen (zum Beispiel Schutzstreifen)
geprüft, die die Situation für den Radverkehr zwischen Heuweg und Branderweg
verbessern können.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 – Antrag 317/2022
Anlage 2 - Übersichtsplan mit Plannetz Radverkehr und Pendlerroute 4