Betreff
Kunst am Bau Stadtteilhaus West: Auftragserteilung an die Gewinner des Wettbewerbs
Vorlage
47/083/2022
Aktenzeichen
IV/47/GA020
Art
Beschlussvorlage

1. Der Empfehlung der Kunstkommission zur Umsetzung des Entwurfs „Chthonikin Greens“ des Künstlerduos Böhler und Orendt am Stadtteilhaus West wird gefolgt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme „Kunst am Bau Stadtteilhaus Erlangen West“ umzusetzen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen

Am Bau des Stadtteilhauses Erlangen West bzw. auf dessen Gelände befindet sich ein dauerhaftes, hochwertiges Kunstwerk. Es bezieht sich inhaltlich auf den inklusiven Entstehungsprozess des Hauses und weitet diesen auf Lebewesen aus, die sich im Regelfall nicht im Bewusstsein der Menschen befinden. Das Kunstwerk trägt zur Identifikation der Bürger*innen mit dem Ort bei und tritt als künstlerische Intervention in einen Dialog mit den Besucher*innen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

In einem einstufigen, geladenen Wettbewerb wurden fünf Wettbewerbsbeiträge angefordert und eingesandt. Aus diesen wählte die Jury das Gewinnermodell. Laut Ausschreibung empfiehlt die Jury das Gewinnermodell dem Stadtrat zur Umsetzung. Diese wird im Laufe des Bauprozesses in enger Abstimmung mit den Architekt*innen und der Grünflächengestaltung realisiert werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen

Die Jurysitzung wurde am Mittwoch den 7.Dezember 2022 im Rahmen einer Kunstkommissionssitzung durchgeführt. Neben den stimmberechtigten Mitgliedern der Kunstkommission waren stimmberechtigte Nutzervertreter*innen anwesend. Alle Mitglieder der Jury hatten vorab die Möglichkeit, die Entwürfe einzusehen. Zudem wurden diese sowie die Beschreibungen digital aufbereitet und zugänglich gemacht.

Die Jury begutachtete die fünf eingereichten Entwürfe in aller Genauigkeit. Nach ausführlicher Diskussion wurde das Ergebnis erzielt, dem Stadtrat den Entwurf „Chthonikin Greens“ des Künstlerduos Böhler und Orendt zur Umsetzung zu empfehlen. Des Weiteren wurde vereinbart, die Kostenfolgeabschätzung des Künstlerduos im Rahmen der Vorlage zu thematisieren und im Zuge von BNE (Bildung für nachhaltige Entwicklung)-Möglichkeiten in der Jugendkunstschule zu diskutieren.  

Detaillierte Abstimmungen zu Vorgehen und Installation werden im Anschluss mit dem

Künstlerduo getroffen und vertraglich geregelt. Der Realisierungsprozess wird engmaschig durch das Kulturamt, die Abt. 472 und GME sowie EB 77 betreut.

 

 

Beschreibung des Kunstwerks:

 

Zitat aus der Beschreibung des Entwurfs durch die Künstler:

Die CHTHONIKIN GREENS (chthonisch = erdbodenbezogen) sind fünf Inseln der Biodiversität in den Grünflächen in der unmittelbaren Umgebung des entstehenden Stadtteilhauses, die jeweils zwischen 15 und 45 qm groß sind. Sie schaffen kleinklimatische Mikrolebensräume mit regionstypischen Standortverhältnissen und Pflanzenarten. Geplant sind Bereiche mit Offenboden, Sandmagerrasen, gebüschartigem Grünland, eine Art Waldsaum sowie eine Totholz-Insel.“ 

 

Auf diesen hügeligen Inseln, deren ökologische Gestaltung auf jeweils eine besondere Spezies (Insekten, Spinnen, Schnecken, Würmer) ausgerichtet ist, soll jeweils eine Skulptur eines Insekts aus gewachster Bronze platziert werden. Die ca. 100 cm großen Skulpturen, die auf 3D-Scans lokaler Kleinlebewesen beruhen, begegnen den menschlichen Betrachter*innen somit auf Augenhöhe und falten ihre Vorderbeine zur friedlichen Begrüßungsgeste vor dem Körper.

 

Für die Künstler steht ihr Konzept für eine Fortschreibung des inklusiven und partizipativen

Gedankens des Stadtteilhauses. Zitat aus der Beschreibung des Entwurfs durch die Künstler:

 

„Der inklusive, partizipative Charakter des soziokulturellen Zentrums wird mit den Inseln auf die Lebewesen ausgedehnt, die durch die Umwandlung von Flächen in Büchenbach erst in Acker- und dann in Bauland unmittelbar und in bisher stark exkludierender Weise betroffen sind.“

 

 

     

Begründung der Entscheidung des Preisgerichts:

 

      Der Entwurf nimmt den Wunsch der Bürger*innen auf, die offene Nutzung des Gartens nicht zu stören, zugleich aber mit einem besonderen Kunstwerk Identifikation und inhaltlichen Mehrwert zu schaffen.

      Gleichzeitig wurde der ökologische Gedanke, der hinter dem Kunstwerk steht, in seiner originellen Form als generationenübergreifend und zukunftswirksam hervorgehoben. Der Entwurf unterstreiche nicht zuletzt den Klima-Aufbruch Erlangen.

      Die Kombination aus der Gestaltung der „Greens“ (die grünen Hügel mit dem klassischen Bildhauer-Material Bronze und deren Bildgewinnung mittels 3D-Scan und anschließender Verfremdung der naturalistisch abgebildeten Tiere) wurde von der Jury als innovativ, ästhetisch anspruchsvoll, sinnhaft und überzeugend zugleich eingestuft.

      Lobend hervorgehoben wurde, dass ein pädagogisches Konzept zur Vermittlung bereits Teil des künstlerischen Konzepts ist.

 

      Das Preisgericht empfiehlt daher der Ausloberin, das Künstlerduo Böhler und Orendt mit der Realisierung des Werkes „Chthonikin Greens“ zu beauftragen.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:198.000

Realisierung des gesamten Kunstwettbewerbs inkl. aller Nebenkosten

bei IPNr.: 573.406

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten 200 / Jahr

für die Skulpturen

2000 € / Jahr – s. unten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 573.406

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden

 

Folgekosten:

Die Künstler gehen von Folgekosten bis zu 2000 € / Jahr für die Wartung der Hügel aus, würde man die Aufgabe extern vergeben. In Absprache mit der Jugendkunstschule schlägt AL Kulturamt vor, die Hinwendung zu den Hügeln und deren Pflege als Teil von BNE-Kursen in der Jugendkunstschule durchzuführen. So wären auf gute Art Kunst und Nachhaltigkeit zusammengedacht. Es ist für die JuKS vorstell- und umsetzbar, dass Kinder sich mit Kleinstlebewesen künstlerisch und biologisch auseinandersetzen und im Rahmen eines Kurses (s. BNE-Kurse der JuKS) die Wartung der Hügel übernehmen.

200 € / Jahr kalkulieren die Künstler für die Ausbesserung von Materialfehlern an den Bronzeskulpturen. 


Anlagen:Chthonikin Greens – Wettbewerbseinreichung (Auszüge)