Die Verwaltung wird beauftragt, das Förderprogramm zur Ansiedlung von inhabergeführten Einzelhandel in der Altstadt bis 31.12.2024 zu verlängern. Der förderberechtigte Kreis ist um den Bereich Kunst und Kultur I Kreativwirtschaft zu erweitern:
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Um den Einzelhandel in der Altstadt zu fördern und positive Impulse zu setzen wurde mit HFPA Beschluss vom 14.07.2021 (II/WA/010/2021) die Einführung eines befristeten Förderprogramms zur Ansiedlung von inhabergeführten Einzelhandel in der Altstadt -Mietzuschuss- beschlossen. Die Laufzeit war bzw. ist bis 30.09.2023 befristet.
Ziel des Förderprogrammes: Einkaufsmöglichkeiten sowie Vielfalt des Warenangebots in der Altstadt verbessern, Geschäftslücken bzw. Flächenleerstand verringern, einen ausgewogenen Branchenmix ermöglichen und damit die Altstadt kurz- und mittelfristig zu beleben.
Bisher konnte in einer nach wie vor von der (Post)Pandemie geprägten Zeit zwar erst ein inhabergeführtes Einzelhandelsgeschäft (Stoffgeschäft) an- bzw. umgesiedelt und gefördert werden, nichtsdestotrotz sollte eine Fortführung des Förderprogrammes über den Probezeitraum 30.09.2023 überlegt werden.
Die Verwaltung schlägt zudem vor, den Kreis der Förderberechtigten um die Bereiche Kunst und Kultur zu erweitern. Die Kultur- und Kreativwirtschaft trägt zum Erhalt der Vielfalt und der Belebung der Innenstädte bei. Sie benötigt Öffentlichkeit und Raum und sollte für jedermann zugänglich sein. Die nördliche Altstadt bietet mit ihrer Ladenstruktur viele Möglichkeiten zur Ansiedlung von Kunst und Kultur.
Kunst
und Kultur | Kreativwirtschaft im Sinne der Förderrichtlinien umfasst:
- Künstlerische und kunsthandwerkliche Produktion inkl. Atelier
(z.B. Herstellung von
Musikinstrumenten, Herstellung von Schmuck, Gold-, Silberschmiede-
waren, selbstständig bildende
Künstler*innen)
-
Einzelhandel mit Kunstgegenständen / Kunstgalerien
- Industrie-, Produkt- und Mode-Design
- Selbstständige Fotograf*innen.
- Repair und Restauration von Waren des künstlerischen und täglichen Gebrauchs
(auch im
kleineren Maßstab für Privatpersonen
und nicht nur im baulichen Kontext,
z.B. Musikinstrumente, Polstermöbel,
Antiquitäten, Hochwertiges…)
Nachdem im Fördergebiet bereits zahlreiche Galerien vorhanden sind, erfolgt die Zuordnung zur Prioritätengruppe B. Dies bedeutet einen Mietzuschuss von maximal 25 Prozent der ortsüblichen Miete, maximal jedoch 300 €.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Die bisher bestehenden Förderrichtlinien werden im Bereich der Prioritätengruppen B um Kunst und Kultur ergänzt (Ergänzungen kursiv dargestellt).
Die Förderung erfolgt im Rahmen eines Mietzuschusses für eine Dauer von zwei Jahren. Der Mietzuschuss beträgt für die Prioritätengruppe A maximal 40 Prozent des ortsüblichen Mietzinses, maximal 500 € pro Monat, in der Prioritätengruppe B maximal 25 Prozent des ortsüblichen Mietzinses maximal jedoch 300 € pro Monat. Der Zuschuss wird im ersten Jahr in voller Höhe ausbezahlt, im zweiten Jahr verringert er sich auf die Hälfte des festgelegten Zuschusses. Die Auszahlung erfolgt monatlich.
Förderberechtigt sind alle Unternehmer*innen, die im Fördergebiet ein Einzelhandelsgeschäft der Prioritätengruppe A oder B eröffnen oder nicht länger als vor drei Monaten eröffnet haben.
Förderbereich: Altstadt / Innenstadt vom Hugenottenplatz / Richard-Wagner-Straße bis Martin-Luther-Platz (Anlage 1 – Lageplan Förderbereich).
Prioritätengruppe A:
Einzelhandel mit Bekleidung insbesondere Nischenprodukte (z.B. Herrenmode, Faire Trade, Upcycling), Einzelhandel mit Sportbekleidung und -equipment, Einzelhandel mit regionalen Produkten (z.B. Lebensmittel, Drogeriewaren), Einzelhandel mit Fisch und Fischerzeugnissen, nationalen und internationalen Spezialitäten, Einzelhandel mit Haushaltsbedarf, Blumenläden.
Prioritätengruppe B:
Einzelhandel
mit Spielwaren, Einzelhandel mit Heimtextilien, Handarbeiten, Kurzwaren,
Einzelhandel mit Musikwaren
Kunst und Kultur, insbesondere
Künstlerische und kunsthandwerkliche Produktion inkl. Atelier (z.B. Herstellung
von Musikinstrumenten, Herstellung von Schmuck, Gold-, Silberschmiedewaren,
selbstständig bildende Künstler:innen), Kunst und Kultur im Bereich
Einzelhandel mit Kunstgegenständen / Kunstgalerien, Industrie-, Produkt- und
Mode-Design, selbstständige Fotograf*innen, Repair und Restauration von Waren
des künstlerischen und täglichen Gebrauchs (auch im kleineren Maßstab für
Privatpersonen und nicht nur im baulichen Kontext, z.B. Musikinstrumente,
Polstermöbel, Antiquitäten, Hochwertiges…)
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Für 2023 sind Haushaltsmittel i.H.v. 15.000 € vorhanden. Im Zuge der Haushaltsanmeldung 2024 werden entsprechende Mittel beantragt bzw. mit Vermerk aus 2023 übertragen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ 15.000 |
bei Sachkonto: 208190/57110010/531701 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 208190/57110010/531701
sind nicht vorhanden
Anlagen: Lageplan Mietzuschuss