Betreff
Geplante Änderung des Denkmalschutzgesetzes
Vorlage
63/067/2022
Aktenzeichen
VI/63
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Im August 2022 kündigte das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst eine geplante Änderung des Denkmalschutzgesetzes an, die u.a. einen erleichterten Einsatz erneuerbarer Energien im Denkmalbereich bewirken soll. Zielsetzung ist eine deutliche Erhöhung von Photovoltaik-, Solar- und Geothermie-Anlagen, die den Anforderungen von Denkmalschutz und Klimaschutz Rechnung tragen.

Die Novellierung wird voraussichtlich März/ April 2023 in Kraft treten.

Das Vollzugsschreiben des Ministeriums zur Gesetzesänderung liegt den Denkmalbehörden noch nicht vor. Verbindliche Aussagen können daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Sobald die Vollzugshinweise vorliegen, werden wir den Ausschuss aktuell informieren. Die Untere Denkmalschutzbehörde wird in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege entsprechend den Vollzugshinweisen vorgehen.