Betreff
Anträge mit finanzieller Auswirkung auf den Haushalt 2023
Vorlage
201/046/2022
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Soweit Anträge die Bereitstellung von Mitteln für den Haushalt 2023, die mittelfristige Finanzplanung 2022 – 2026 mit Investitionsprogramm, sowie Änderungen des Stellenplans zum Inhalt hatten, gelten die Anträge gemäß der Geschäftsordnung des Stadtrates durch den Beschluss des Stadtrates über die Haushaltssatzung 2023, den Haushaltsplan 2023, der mittelfristigen Finanzplanung 2022– 2026 mit Investitionsprogramm sowie Stellenplan 2023 als bearbeitet.

 

Soweit Anträge künftige finanzpolitische Vorstellungen enthalten, werden diese an die Verwaltung zur weiteren Bearbeitung überwiesen.