Betreff
Beschluss über die Haushaltssatzung 2023
Vorlage
201/045/2022
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat beschließt die

Haushaltssatzung der Stadt Erlangen

für das Haushaltsjahr 2023

 

„Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Erlangen folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

(1)    Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;
er schließt

 

1.

im Ergebnishaushalt mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Erträge von

481.211.900 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von

490.517.300 Euro

 

und dem Saldo (Jahresergebnis) von

-9.305.400 Euro

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt

 

a)

aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

469.810.700 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

461.363.100 Euro

 

und einem Saldo von

8.447.600 Euro

 

 

 

b)

aus Investitionstätigkeit mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

25.943.100 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

76.634.900 Euro

 

und einem Saldo von

-50.691.800 Euro

 

 

 

c)

aus Finanzierungstätigkeit mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

2.568.000 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

2.568.000 Euro

 

und einem Saldo von

0 Euro

 

 

 

d)

und einem Saldo des Finanzhaushalts von

-42.244.200 Euro

 

 


 

(2)    Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 des Entwässerungsbetriebes der Stadt Erlangen (EBE) wird hiermit festgesetzt;

 

 

er schließt ab im Erfolgsplan

 

 

in den Erträgen mit

28.671.335 Euro

 

in den Aufwendungen mit

27.125.670 Euro

 

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

30.181.135 Euro

 

 

 

(3)    Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird hiermit festgesetzt:

 

 

er schließt ab im Erfolgsplan

 

 

in den Erträgen mit

38.258.900 Euro

 

darin: Erlöspauschalen seitens der Stadt
(seit 2014 incl. Straßenreinigung)

14.543.500 Euro

 

 

 

 

in den Aufwendungen mit

38.318.700 Euro

 

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

8.780.900 Euro

 

(4)    Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 des Eigenbetriebs-Erlangen-Jobcenter (EJC) wird hiermit festgesetzt:

er schließt ab im Erfolgsplan

 

in den Erträgen mit

48.393.497 Euro

in den Aufwendungen mit

48.393.497 Euro

 

 

und im Vermögensplan

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

35.500 Euro

 

§ 2

(1)    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 2.568.000 Euro festgesetzt.

(2)    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 14.564.085 Euro festgesetzt.

(3)    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 5.726.620 Euro festgesetzt.

(4)    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetriebs-Erlangen-Jobcenter (EJC) wird auf 0 Euro festgesetzt.

 

§ 3

(1)    Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf
53.135.500 Euro festgesetzt.

(2)    Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 0 Euro festgesetzt.

(3)    Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf
2.583.000 Euro festgesetzt.

(4)    Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs-Erlangen-Jobcenter (EJC) wird auf 0 Euro festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wir folgt festgesetzt:

 

  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                   300 v. H.

b) für die Grundstücke (B)                                                                                                         425 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                                                                440 v. H.

 

§ 5

1)      Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 93.000.000 Euro festgesetzt.

2)      Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 4.778.500 Euro festgesetzt.

3)      Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.

4)      Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs-Erlangen-Jobcenter (EJC) wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.

 

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

 

Erlangen, den

 

 

STADT ERLANGEN

 

 

 

 

Dr. Florian Janik

Oberbürgermeister