Der Stadtrat beschließt die
Haushaltssatzung der Stadt Erlangen
für das Haushaltsjahr 2023
„Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Erlangen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1)
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
1. |
im Ergebnishaushalt mit |
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dem Gesamtbetrag
der Erträge von |
481.211.900 Euro |
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dem Gesamtbetrag
der Aufwendungen von |
490.517.300 Euro |
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und dem Saldo (Jahresergebnis) von |
-9.305.400 Euro |
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2. |
im Finanzhaushalt |
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a) |
aus laufender Verwaltungstätigkeit mit |
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dem Gesamtbetrag
der Einzahlungen von |
469.810.700 Euro |
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dem Gesamtbetrag
der Auszahlungen von |
461.363.100 Euro |
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und einem Saldo
von |
8.447.600 Euro |
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b) |
aus Investitionstätigkeit mit |
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dem Gesamtbetrag
der Einzahlungen von |
25.943.100 Euro |
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dem Gesamtbetrag
der Auszahlungen von |
76.634.900 Euro |
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und einem Saldo
von |
-50.691.800 Euro |
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c) |
aus Finanzierungstätigkeit mit |
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dem Gesamtbetrag
der Einzahlungen von |
2.568.000 Euro |
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dem Gesamtbetrag
der Auszahlungen von |
2.568.000 Euro |
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und einem Saldo
von |
0 Euro |
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d) |
und einem Saldo des Finanzhaushalts von |
-42.244.200 Euro |
(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 des Entwässerungsbetriebes der Stadt Erlangen (EBE) wird hiermit festgesetzt;
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er schließt ab im Erfolgsplan |
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in den Erträgen mit |
28.671.335 Euro |
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in den Aufwendungen mit |
27.125.670 Euro |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen und Ausgaben mit |
30.181.135 Euro |
(3) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird hiermit festgesetzt:
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er schließt ab im Erfolgsplan |
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in den Erträgen mit |
38.258.900 Euro |
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darin: Erlöspauschalen seitens der Stadt |
14.543.500 Euro |
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in den Aufwendungen mit |
38.318.700 Euro |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen und Ausgaben mit |
8.780.900 Euro |
(4) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 des Eigenbetriebs-Erlangen-Jobcenter (EJC) wird hiermit festgesetzt:
er schließt ab im Erfolgsplan |
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in den Erträgen mit |
48.393.497 Euro |
in den Aufwendungen mit |
48.393.497 Euro |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen und Ausgaben mit |
35.500 Euro |
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 2.568.000 Euro festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 14.564.085 Euro festgesetzt.
(3) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 5.726.620 Euro festgesetzt.
(4) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetriebs-Erlangen-Jobcenter (EJC) wird auf 0 Euro festgesetzt.
§ 3
(1)
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlung für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf
53.135.500 Euro festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 0 Euro festgesetzt.
(3)
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün,
Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB
77) wird auf
2.583.000 Euro festgesetzt.
(4) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs-Erlangen-Jobcenter (EJC) wird auf 0 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wir folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 425 v. H.
2. Gewerbesteuer 440 v. H.
§ 5
1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 93.000.000 Euro festgesetzt.
2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 4.778.500 Euro festgesetzt.
3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.
4) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs-Erlangen-Jobcenter (EJC) wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Erlangen, den
STADT ERLANGEN
Dr. Florian Janik
Oberbürgermeister