Betreff
Aufbau einer Jugendhilfeeinrichtung nach SGB VIII mit SENF-Städten und ggf. weiteren Mittelfränkischen Gebietskörperschaften mit Objekt im Stadtgebiet Nürnberg
Vorlage
51/099/2022
Aktenzeichen
V/51
Art
Beschlussvorlage

1. Die Verwaltung des Stadtjugendamtes wird beauftragt, sich in interkommunaler Zusammenarbeit mit Gebietskörperschaften in Mittelfranken am gemeinsamen Betrieb einer Jugendhilfeeinrichtung zur Inobhutnahme von unbegleiteten, minderjährigen Ausländern in Nürnberg zu beteiligen.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge bzw. Vereinbarungen abzuschließen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf an zusätzlichen Finanzmitteln in die Haushaltsberatungen einzubringen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mittelfranken verzeichnet einen deutlichen Anstieg bei der Zuweisung von unbegleiteten, minderjährigen Ausländern (umA), Anlage s. Fact-Sheet. Für die Stadt Erlangen nennt die Regierung von Mittelfranken für Dezember 2022 eine SOLL Quote von 35 minderjährigen, unbegleiteten Ausländern. Tatsächlich werden aktuell 26 umA in der Stadt versorgt. Um die ggf. sehr kurzfristigen Zuweisungen nach dem gesetzlichen Auftrag sicherzustellen sind die erforderlichen Schritte zur Unterbringung und weiteren Versorgung und Betreuung einzuleiten.

 

Stadt ER

Januar - März

April - Juni

Juli - September

Oktober

November

SOLL
Zuständigkeit 2022

23

26

27

33

35

 

Die Verwaltung geht von einer weiter steigenden SOLL Zuweisung von bis zu 56 minderjährigen, unbegleiteten Ausländern bis August 2023 aus.

 

Der Gesetzgeber sieht vor, dass „erforderliche und geeignete Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen … dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann.“

 

Um angemessen auf diese Entwicklung reagieren zu können, haben sich eine Reihe von Gebietskörperschaften in Mittefranken darauf verständigt, in einer interkommunalen Zusammenarbeit den gemeinsamen Betrieb einer Jugendhilfeeinrichtung zur Inobhutnahme von unbegleiteten, minderjährigen Ausländern in Nürnberg zu organisieren. Auch die Verwaltung der Stadt Erlangen soll durch den Auftragsbeschluss ermächtigt werden, sich an dem geplanten Betrieb der gemeinsamen Einrichtung zu beteiligen

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Durch den gemeinsamen Betrieb einer Einrichtung der SENF Städte, werden weitere Plätze für umA geschaffen.

Der tatsächlich finanzielle Aufwand für die beteiligten Kommunen richtet sich nach der Nutzung der Plätze. Der Tagessatz liegt nach einer vorläufigen Kalkulation bei ca. 250 – 300 € pro Platz. Im Falle einer Belegung erstattet der Freistaat die anfallenden Kosten vollständig.

 

Geplante Verteilung der Einrichtungsplätze nach Landesquote:

Gebietskörperschaft

Landes- Quote

Finanzielle Umlage

Plätze

Landkreis ERH

1,0%

13%

7

Landkreis Fürth

0,9%

11%

6

Stadt Erlangen

0,8%

10%

5

Stadt Fürth

1,0%

12%

6

Stadt Nürnberg

3,9%

49%

25

Stadt Schwabach

0,3%

4%

2

Gesamt

8,0%

100%

50

 

Ein Risiko besteht darin, dass im Gegensatz zu den Bedarfsszenarien der Verwaltung des Jugendamtes keiner der 5 Plätze belegt werden kann. In diesem Szenario können rein rechnerisch nicht erstattungsfähige Kosten in Höhe von bis zu 45.000 € pro Monat für die Stadt Erlangen anfallen.

Im Szenario einer Vollbelegung der 5 Plätze wäre eine Beteiligung der Stadt hingegen kostenneutral.

 

Der Betrieb der Einrichtung ist vorerst auf 18 Monate befristet und kann frühestens zum 15.01.2023 erfolgen.

Die detaillierte Ausgestaltung der Zweckvereinbarung und die damit verbundenen Festlegungen der Kostenverteilungen hängen von den politischen Entscheidungen (KW 50 bzw. 51) der beteiligten Kommunen ab.

 

Aufgrund der eingeschränkten Platzkapazität in der interkommunal betriebenen Einrichtung, ist der Aufbau weiterer Unterbringungsmöglichkeiten im Stadtgebiet Erlangen erforderlich (siehe Vorlagennr. 51/098/2022).

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

In interkommunaler Zusammenarbeit soll eine gemeinsame Anmietung und betriebswirtschaftliche Absicherung der Einrichtung durch die beteiligten Gebietskörperschaften vereinbart werden.

 

Das Subsidiaritätsprinzip gemäß § 4 Abs. 2 SGB VIII sieht einen Vorrang beim Freien Träger der Jugendhilfe, beim Betrieb von Einrichtungen und Diensten.

Nach § 76 SGB VIII kann ein Freier Träger auch für die Erfüllung der Aufgaben nach § 42 und 42a SGB VIII (Inobhutnahme) beauftragt werden. Mit dem Betrieb der Einrichtung in Nürnberg soll daher ein Freier Träger beauftragt werden, mit dem bereits Vorverhandlungen aufgenommen wurden.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

      Die Entscheidung über die Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel erfolgt im Zuge der Haushaltsberatungen.

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

540.000 €/Jahr für 5 Plätze

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

540.000 €/Jahr

(bei Vollbelegung der 5 Plätze)

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden

 


Anlagen:        Fact Sheet (Situation umA) – November 2022