1. Das Stadtjugendamt wird beauftragt, eine Jugendhilfeeinrichtung nach den gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII mit 10 Inobhutnahmeplätzen sowie einer stationären Jugendhilfe mit 12 Plätzen in Erlangen aufzubauen und ein passendes Objekt anzumieten.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge abzuschließen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf an zusätzlichen Finanzmitteln in die Haushaltsberatungen einzubringen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mittelfranken verzeichnet einen deutlichen Anstieg bei der Zuweisung von unbegleiteten, minderjährigen Ausländern (umA), Anlage s. Fact-Sheet. Für die Stadt Erlangen nennt die Regierung von Mittelfranken für Dezember 2022 eine SOLL Quote von 35 minderjährigen, unbegleiteten Ausländern. Tatsächlich werden aktuell 26 umA in der Stadt versorgt. Um die ggf. sehr kurzfristigen Zuweisungen nach dem gesetzlichen Auftrag sicherzustellen sind die erforderlichen Schritte zur Unterbringung und weiteren Versorgung und Betreuung einzuleiten.
Stadt ER |
Januar - März |
April - Juni |
Juli - September |
Oktober |
November |
SOLL |
23 |
26 |
27 |
33 |
35 |
Die Verwaltung geht von einer weiter steigenden SOLL Zuweisung von bis zu 56 minderjährigen, unbegleiteten Ausländern bis August 2023 aus.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass „erforderliche und geeignete Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen … dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann.“
Das Stadtjugendamt Erlangen hat ein Objekt im Stadtgebiet Erlangen zur Anmietung für eine Jugendhilfeeinrichtung angeboten bekommen. Eine längerfristige Mietdauer bis 10 Jahre ist möglich. Das Gebäude besteht aus einem Vorder- und Hinterhaus sowie einer Tiefgarage mit Stellplätzen. Das Vorderhaus kann frühestens zum 15.01.2023 (derzeitiger Stand) ohne weitere Umbaumaßnahme nach dem erarbeiteten Phasenmodell (s. Anlage) betrieben werden.
Für die langfristige Nutzung des Hinterhauses sind zwei Optionen denkbar.
Option 1:
Ertüchtigung des Rückgebäudes als Wohngruppe im Sinne der Hilfe für Erziehung nach § 34 SGB VIII (Fachliche Empfehlung des Bayerischen Landesjugendamtes vom 14.11.2017).
Option 2:
Ertüchtigung des Rückgebäudes zu Mikro-Apartments für begleitetes Wohnen im Sinne § 34 SGB VIII. Besonders im Fokus stehen hierbei die Care-Leaver (Hilfe zur Verselbständigung) im Sinne des weiterentwickelten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG).
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der Aufbau von betreuten Wohnangeboten in der Stadt Erlangen ist eine Investition in die Zukunftschancen von jungen Menschen mit Fluchterfahrung. Eine vorausschauende und langfristige Gestaltung der Infrastruktur ermöglicht flexible Reaktionen auf sich schnell ändernde Herausforderungen in der Jugendhilfe. Der Umfang der dafür notwendigen Bereitschaftskapazitäten kann durch den Einsatz alternativer Nutzungsformen angepasst werden
Durch die kurzfristige Betriebsaufnahme der Jugendhilfeeinrichtung ist eine Unterbringung für umA möglich. Der tatsächlich finanzielle Aufwand richtet sich dabei nach der Nutzung der Plätze.
- Im Falle einer Belegung erstattet der Freistaat den anfallenden Tagessatz. Dieser liegt nach einer vorläufigen Kalkulation bei ca. 250 – 300 € pro Platz.
- Im Falle einer Nichtbelegung sind die entsprechenden Vorhaltekosten durch die Stadt Erlangen zu tragen und werden dem Träger der Einrichtung erstattet.
Werden im Gegensatz zu den Bedarfsszenarien der Verwaltung des Jugendamtes nur wenige Plätze durch umA belegt, wird die Einrichtung alternativ nach § 34 SGB VIII für Kinder und Jugendliche aus dem Erlanger Stadtgebiet genutzt. Hierfür gibt es bereits eine längere Warteliste des Allgemeinen Sozialdienstes.
Beispielrechnung Fixkosten (der Stadt
Erlangen) pro Monat für die gesamte Immobilie:
|
monatliche
Kosten |
Immobilie Vorderhaus voraus. ab 15.01.23 |
6.000 € |
Immobilie Hinterhaus voraus. ab 01.04.23 |
6.000 € |
Energiekosten |
3.000 € |
Sicherheitsdienst (bei umA-Belegung) |
12.000 € |
Gesamt |
27.000 € |
Im Szenario einer Vollbelegung der Einrichtung sind die monatlichen Fixkosten im Tagessatz mit
abgedeckt, d. h. die Refinanzierung ist vollständig gegeben.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Nach § 76 SGB VIII kann ein Freier Träger auch für die Erfüllung der Aufgaben nach § 42 und 42a SGB VIII (Inobhutnahme) beauftragt werden. Mit dem Betrieb der Einrichtung auf dem Stadtgebiet Erlangen soll daher eine Kooperationsvereinbarung mit dem Freien Träger geschlossen werden.
In einem Interessensbekundungsverfahren haben wir positive Rückmeldungen von Freien Trägern erhalten, es laufen bereits Vorverhandlungen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Die Entscheidung über die Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel erfolgt im Zuge der Haushaltsberatungen.
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
70.000 € Miete Vorderhaus vom
15.01.-31.12.2023 54.000 € |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
70.000 €/Jahr 54.000 € |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Phasenmodel Objekt Stadtgebiet Erlangen
Fact Sheet umA – November 2022
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