Betreff
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Einziehung des Fußgängersteges Passerelle Engelstraße/Westliche Stadtmauerstraße
Vorlage
66/152/2022
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Die Einziehung des nachfolgend aufgeführten Eigentümerweges wird beschlossen.

Greiner Steg, Zug-Nr. 29                   Einziehung einer Fläche von 175 m²

                                                           Träger der Baulast: Die Eigentümer

Bedingt durch Neugestaltung hat die Fläche ihre Verkehrsbedeutung verloren

Anlage: Lageplan

                                                          

Die Einziehung wird am Tag nach ihrer Bekanntgabe in den amtlichen Seiten wirksam.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Dezember 2021 wurde eine Machbarkeitsstudie zur Altstadt-Passerelle (Fußgängerbrücke) in der Westlichen Stadtmauerstraße durchgeführt. Ziel der Studie war die Untersuchung und Darstellung der Chancen und Möglichkeiten eines (teilweisen) Rückbaus oder Erhalts der Passerelle im 1. OG zwischen dem Plateau der Altstadtpassagen und dem früheren Geschäftshaus Greiner.

 

Hat eine Straße jede Verkehrsbedeutung verloren oder liegen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vor, so ist diese Straße einzuziehen (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG).

Basierend auf den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie hat sich bestätigt, dass der zwischen der Westlichen Stadtmauerstraße/Engelstraße und der Altstadtmarktpassage gelegene Fußgängersteg jede Verkehrsbedeutung verloren hat. Die Machbarkeitsstudie sieht daher einen Abbruch bzw. Teilabbruch der Passerelle sowie in den zu erhaltenden Bereichen eine künftige private Nutzung vor.

 

Auf der Grundlage dieser Studie hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 28.04.2022, Vorlagennummer VI/110/2022/1, beschlossen, das Einziehungsverfahren für die als Eigentümerweg gewidmete Wegeverbindung einzuleiten.

 

Die Absicht, den Eigentümerweg einzuziehen, wurde in den amtlichen Seiten Nr. 10 vom 19.05.2022 bekannt gemacht. Einwendungen konnten innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntmachung eingereicht werden. In dieser Zeit ging lediglich ein Einwand ein, der aber zurückgezogen wurde.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Die Einziehung ist zu beschließen und ortsüblich bekannt zu machen, Art. 8 BayStrWG.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: 1 Lageplan