Einziehung des Fußgängersteges Passerelle Engelstraße/Westliche Stadtmauerstraße
Die Einziehung des nachfolgend
aufgeführten Eigentümerweges wird beschlossen.
Greiner Steg, Zug-Nr. 29 Einziehung einer Fläche von 175 m²
Träger der Baulast: Die Eigentümer
Bedingt durch Neugestaltung hat die Fläche ihre Verkehrsbedeutung verloren
Anlage: Lageplan
Die Einziehung wird am Tag nach ihrer Bekanntgabe in den amtlichen Seiten wirksam.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im Dezember 2021 wurde eine Machbarkeitsstudie zur Altstadt-Passerelle (Fußgängerbrücke) in der Westlichen Stadtmauerstraße durchgeführt. Ziel der Studie war die Untersuchung und Darstellung der Chancen und Möglichkeiten eines (teilweisen) Rückbaus oder Erhalts der Passerelle im 1. OG zwischen dem Plateau der Altstadtpassagen und dem früheren Geschäftshaus Greiner.
Hat eine Straße jede Verkehrsbedeutung verloren oder liegen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vor, so ist diese Straße einzuziehen (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG).
Basierend auf den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie hat sich bestätigt, dass der zwischen der Westlichen Stadtmauerstraße/Engelstraße und der Altstadtmarktpassage gelegene Fußgängersteg jede Verkehrsbedeutung verloren hat. Die Machbarkeitsstudie sieht daher einen Abbruch bzw. Teilabbruch der Passerelle sowie in den zu erhaltenden Bereichen eine künftige private Nutzung vor.
Auf der Grundlage dieser Studie hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 28.04.2022, Vorlagennummer VI/110/2022/1, beschlossen, das Einziehungsverfahren für die als Eigentümerweg gewidmete Wegeverbindung einzuleiten.
Die Absicht, den Eigentümerweg einzuziehen, wurde in den amtlichen Seiten Nr. 10 vom 19.05.2022 bekannt gemacht. Einwendungen konnten innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntmachung eingereicht werden. In dieser Zeit ging lediglich ein Einwand ein, der aber zurückgezogen wurde.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Einziehung ist zu beschließen und ortsüblich bekannt zu machen, Art. 8 BayStrWG.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
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bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1 Lageplan