Betreff
IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH:
Gesellschafterversammlung am 18.11.2022
Vorlage
BTM/057/2022
Aktenzeichen
II/BTM
Art
Beschlussvorlage

1.    Folgenden Beschlussfassungen der Gesellschafterversammlung der IGZ GmbH am 18.11.2022 wird nachträglich zugestimmt:

a.       Der von der Geschäftsführung vorgelegte Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2023 in der Variante „mit Photovoltaikanlage“ wird beschlossen. Die Geschäftsführung wird zur Kreditaufnahme für die Photovoltaikanlage bevollmächtigt.

b.       Herr Wirtschaftsprüfer Christian Kachelmann, Kanzlei Fischer & Partner GbR, Fürth, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 einschließlich der Prüfung nach § 53 HGrG gewählt.

2.       Die Vertretung der Stadt Erlangen wird ermächtigt, einer Abweichung vom Wirtschaftsplan bis zu einer Ergebnisauswirkung von -50 T€ und einer Erhöhung der Investitionssumme um 50 T€ nach eigenem Ermessen zuzustimmen. Verschiebungen genehmigter Positionen zwischen Investitionen und Instandhaltungsaufwand gelten nicht als Planabweichung.

 


Die IGZ GmbH betreibt ein Gründerzentrum im eigenen Gebäude in Erlangen-Tennenlohe. Die Stadt Erlangen ist an der IGZ GmbH zu 28,2% beteiligt. Mitgesellschafter sind die Stadt Nürnberg mit 56,3%, die Stadt Fürth mit 14,1% sowie die IHK Nürnberg für Mittelfranken und die Handwerkskammer für Mittelfranken mit je 0,7% Anteil am Stammkapital.

 

Die von der Vertretung der Stadt Erlangen in der Gesellschafterversammlung abzugebenden Stimmen bedürfen nach der Bayerischen Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung des Stadtrats in nicht-laufenden Angelegenheiten der Ermächtigung durch den zuständigen Ausschuss.

 

Zu 1. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 18.11.2022

 

Vorab zur Info:

Für das IGZ ist kein Aufsichtsrat eingerichtet. Daher findet die Prüfung und Beratung der Beschlussvorschläge der Geschäftsführung direkt in der Gesellschafterversammlung statt. Um die Ergebnisse dieser Diskussion bei der Beschlussfassung berücksichtigen zu können, gibt die Erlanger Vertretung in der Gesellschafterversammlung üblicherweise ihre Stimme unter Gremienvorbehalt ab und bittet danach das zuständige städtische Gremium um Zustimmung zur Stimmabgabe. Nur wenn die Zustimmung erteilt wird, ist die Stimmabgabe der Erlanger Vertretung in der Gesellschafterversammlung gültig.

 


 

Der städtische Revisionsausschuss hat dieses Vorgehen kritisch hinterfragt. Der Nachteil dieser Vorgehensweise ist, dass die Gesellschafterbeschlüsse auch bei Verweigerung der nachträglichen Zustimmung durch das städtische Gremium mit den Stimmen der übrigen Gesellschafter wirksam gefasst werden. Um dem für die Zukunft entgegenzuwirken, haben die Gesellschafter des IGZ dem Antrag der Stadt Erlangen stattgegeben und eine Änderung des Prozederes beschlossen: Künftig werden unter Gremienvorbehalt gefasste Beschlüsse erst und nur dann wirksam, wenn sämtliche zu beteiligende kommunale Gremien ihre (ggf. nachträgliche) Genehmigung erteilt haben. Ansonsten ist eine erneute Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung erforderlich, in die die Argumente des ablehnenden kommunalen Gremiums einfließen können. Für den zweiten Beschluss kann kein Gremienvorbehalt mehr geltend gemacht werden.

 

Folgende Beschlüsse wurden in der Gesellschafterversammlung des IGZ am 18.11.2022 unter Gremienvorbehalt gefasst. Die städtische Vertretung bittet um nachträgliche Zustimmung:

 

Zu 1a. Wirtschaftsplan 2022

Der von der Geschäftsführung vorgelegte Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 mit Erfolgs-, Investitions- und Finanzplan findet sich in der Anlage.

 

Unter der Annahme einer vorsichtig geschätzten 91%-igen Auslastung schließt der Erfolgsplan mit einem Planergebnis für 2023 in Höhe von -229 T€.

Darin enthalten sind Sanierungsaufwendungen in Höhe von insgesamt 210 T€:

                                               WC-Sanierung, 2. Bauabschnitt           160 T€

                                               Digitale Gebäudeinfrastruktur                  30 T€

                                               Planungsleistungen Gebäudesanierung 20 T€

 

Die Gebäudeinfrastruktur ist nach über 30 Jahren in Teilen modernisierungsbedürftig. Um die Attraktivität des Gründerzentrums im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten bestmöglich zu erhalten, ist geplant, die vorhandenen Rücklagen bis auf einen Risikopuffer von ca. 500 T€ zur Sanierung des Gebäudes zu nutzen (Hochrechnung liquide Mittel zum 31.12.2022: ca. 1.100 T€, Ist Vj.: 1.400 T€). Ohne die beschriebenen Sanierungsmaßnahmen würde das Planergebnis bei konservativer Planung bei -19 T€ liegen. Vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Lage sind momentan insbesondere die Energiekostenentwicklung und die Auslastungsquote schwer zu prognostizieren.

 

Der Investitionsplan sieht vor allem die Errichtung einer Photovoltaik-Anlagen auf dem Gebäudedach des IGZ vor (Planansatz: 220 T€), sowie Investitionen in das Zugangskontrollsystem (20 T€) und in die Gebäudedigitalisierung (20 T€). Die für 2022 geplante E-Ladestation wurde zwischenzeitlich installiert.

 

Die Finanzierung der Photovoltaik-Anlage soll zur Hälfte aus den liquiden Mitteln und zur Hälfte über eine Kreditaufnahme erfolgen, um ausreichend Liquiditätsspielraum für künftige Ergebnisrisiken zu behalten. Die Zins- und Tilgungsraten des Kredits können erwartungsgemäß aus den Erträgen der Photovoltaik-Anlage geleistet werden. Unter Berücksichtigung der Kreditaufnahme führen die geplanten Instandhaltungsmaßnahmen und Investitionen nach der Erwartung der Geschäftsführung bis Ende 2023 zu einem Rückgang der liquiden Mittel um 394 T€ auf ca. 710 T€.

 

Die IGZ GmbH arbeitet wie in den Vorjahren unverändert ohne Betriebs- oder Investitionszuschuss.

 

Zu 1b. Beauftragung Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss des Geschäftsjahrs 2021 wurde von Herrn Wirtschaftsprüfer Christian Kachelmann von der Kanzlei Fischer & Partner GbR, Fürth, geprüft. Es wird vorgeschlagen, ihn für 2022 zum fünften und letzten Mal in Folge zu bestellen.

 

 


Zu 2. Zustimmung zu unterjährigen Wirtschaftsplananpassungen

Um eine erneute Beschlussfassung im HFPA bei moderaten und nachvollziehbaren Planabweichungen zu vermeiden, wird wie im Vorjahr vorgeschlagen, die städtische Vertretung in der Gesellschafterversammlung über Wirtschaftsplananpassungen bis zu einer Ergebnisverschlechterung und einer Erhöhung des Investitionsumfangs um jeweils 50 T€ nach eigenem Ermessen entscheiden zu lassen. Im Rahmen der Vorlage des Jahresabschlusses wird ggf. über negative Planabweichungen berichtet.

 

Da die Zuordnung von Sanierungsvorhaben zu Investitionen bzw. Instandhaltungen im Zweifel erst im Nachgang beurteilt werden kann, wird vorgeschlagen, nachträgliche Verschiebungen zwischen diesen Positionen nicht als Planabweichung zu behandeln. Die Zuordnung kann zwar erheblichen Einfluss auf das laufende Jahresergebnis haben, nicht aber auf die Höhe der liquiden Mittel.

 

 


Anlagen:             IGZ Wirtschaftsplan 2023 (nicht-öffentlich)