Die Neufassung der Gestaltungsrichtlinie für Sondernutzungen in der Innenstadt (siehe Anlage) wird beschlossen. Die Richtlinie führt die wichtigsten gestalterischen und verkehrsrelevanten Kriterien auf, welche es bei der Beantragung von Sondernutzungen im Bereich der Innenstadt zu beachten gilt und löst mit Beschlussfassung die bisher gültige Richtlinie ab.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Rahmenbedingungen für
Sondernutzungen wie Außengastronomie und Warenauslagen haben sich in den
letzten Jahren stark verändert. Dem Wunsch aus der Politik und Öffentlichkeit
nach einer Anpassung des Sondernutzungsverfahrens wurde Rechnung getragen. Ein
entsprechendes Maßnahmenkonzept zum zukünftigen Umgang mit Sondernutzungen im
Innenstadtbereich wurde im Mai 2022 beschlossen (https://ratsinfo.erlangen.de/to0050.asp?__ktonr=5056122). Eine Maßnahme aus dem Konzept sieht die
Überarbeitung und Aktualisierung der Gestaltungsrichtlinie vor.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die aktualisierte Richtlinie
dient zukünftig als Bewertungsgrundlage für die neuen Sondernutzungsanträge im
Innenstadtbereich. Sie wird als Faltblatt veröffentlicht und ersetzt die
bisherige Richtlinie in Form einer Broschüre.
Die Anforderungen an
Sondernutzungen in der Innenstadt wurden deutlich reduziert und nach
verschiedenen Themenbereichen stichpunktartig und übersichtlich dargestellt.
Beispielhafte Bilder helfen
dabei, die Inhalte zu veranschaulichen und die Anforderungen an die
Sondernutzungen besser nachvollziehen zu können. Weiterhin wurde darauf
geachtet, die Texte möglichst in einfacher Sprache zu formulieren und somit
sprachliche Barrieren abzubauen. In dem neuen Entwurf werden die
gestalterischen und verkehrsrelevanten Kriterien übersichtlich und getrennt
voneinander dargestellt.
Für die gestalterische
Beurteilung wird weiterhin das Amt für Stadtplanung und Mobilität (Sachgebiet
Stadterneuerung und Stadtgestaltung) vom Bürgeramt beteiligt.
Die im Maßnahmenkonzept
enthaltene Idee der „Öffnungsklausel“ wurde aufgenommen. Wesentliches Kriterium
für eine positive Bewertung ist die hohe Qualität der geplanten Sondernutzung
für den innerstädtischen Bereich und ein deutlicher Attraktivitätszugewinn für
den betroffenen Straßenzug.
Dies bietet im zukünftigen
Umgang mit Sondernutzungen deutlich mehr Raum für Flexibilität, Kreativität und
alternative Gestaltungsideen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Richtlinie tritt mit
Beschluss in Kraft. Das Faltblatt wurde entsprechend dem neuen CorporateDesign
der Stadt Erlangen gestaltet und wird unmittelbar nach dessen Rollout
veröffentlicht.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: € bei IPNr.:
Sachkosten: € bei Sachkonto:
Personalkosten
(brutto): € bei Sachkonto:
Folgekosten €
bei Sachkonto:
Korrespondierende
Einnahmen € bei Sachkonto:
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Neufassung der Gestaltungsrichtlinie für Sondernutzungen in der Innenstadt |
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