Betreff
Innenstadtentwicklung Erlangen - Neufassung der Gestaltungsrichtlinie für Sondernutzungen in der Innenstadt
Vorlage
610.3/056/2022
Aktenzeichen
Ref VI / 61
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Neufassung der Gestaltungsrichtlinie für Sondernutzungen in der Innenstadt (siehe Anlage) wird beschlossen. Die Richtlinie führt die wichtigsten gestalterischen und verkehrsrelevanten Kriterien auf, welche es bei der Beantragung von Sondernutzungen im Bereich der Innenstadt zu beachten gilt und löst mit Beschlussfassung die bisher gültige Richtlinie ab.


 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Die Rahmenbedingungen für Sondernutzungen wie Außengastronomie und Warenauslagen haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Dem Wunsch aus der Politik und Öffentlichkeit nach einer Anpassung des Sondernutzungsverfahrens wurde Rechnung getragen. Ein entsprechendes Maßnahmenkonzept zum zukünftigen Umgang mit Sondernutzungen im Innenstadtbereich wurde im Mai 2022 beschlossen (https://ratsinfo.erlangen.de/to0050.asp?__ktonr=5056122). Eine Maßnahme aus dem Konzept sieht die Überarbeitung und Aktualisierung der Gestaltungsrichtlinie vor.

 

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Die aktualisierte Richtlinie dient zukünftig als Bewertungsgrundlage für die neuen Sondernutzungsanträge im Innenstadtbereich. Sie wird als Faltblatt veröffentlicht und ersetzt die bisherige Richtlinie in Form einer Broschüre.

 

Die Anforderungen an Sondernutzungen in der Innenstadt wurden deutlich reduziert und nach verschiedenen Themenbereichen stichpunktartig und übersichtlich dargestellt.

 

Beispielhafte Bilder helfen dabei, die Inhalte zu veranschaulichen und die Anforderungen an die Sondernutzungen besser nachvollziehen zu können. Weiterhin wurde darauf geachtet, die Texte möglichst in einfacher Sprache zu formulieren und somit sprachliche Barrieren abzubauen. In dem neuen Entwurf werden die gestalterischen und verkehrsrelevanten Kriterien übersichtlich und getrennt voneinander dargestellt.

 

Für die gestalterische Beurteilung wird weiterhin das Amt für Stadtplanung und Mobilität (Sachgebiet Stadterneuerung und Stadtgestaltung) vom Bürgeramt beteiligt.

 

Die im Maßnahmenkonzept enthaltene Idee der „Öffnungsklausel“ wurde aufgenommen. Wesentliches Kriterium für eine positive Bewertung ist die hohe Qualität der geplanten Sondernutzung für den innerstädtischen Bereich und ein deutlicher Attraktivitätszugewinn für den betroffenen Straßenzug.

Dies bietet im zukünftigen Umgang mit Sondernutzungen deutlich mehr Raum für Flexibilität, Kreativität und alternative Gestaltungsideen.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Richtlinie tritt mit Beschluss in Kraft. Das Faltblatt wurde entsprechend dem neuen CorporateDesign der Stadt Erlangen gestaltet und wird unmittelbar nach dessen Rollout veröffentlicht.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen

        (Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Investitionskosten:                                                             bei IPNr.:

Sachkosten:                                                                                           bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):                                                                  bei Sachkonto:

Folgekosten                                                                                         bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen                                                     bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden

 


Anlagen:            

 

Anlage 1:  Neufassung der Gestaltungsrichtlinie für Sondernutzungen in der Innenstadt