Der Nachhaltigkeitsbeirat beschließt:
1. Pflegemaßnahmen auf städtischen Flächen
bei diesen trockenen klimatischen Verhältnissen auf das Nötigste zu
beschränken. Zusätzlich können dadurch die Emissionen von Motorsensen,
Rasenmähern und Laubbläsern eingespart und Kosten mit Blick auf die Energiekrise
reduziert werden.
2. Um das Absenken des Grundwasserspiegels
nicht noch weiter zu forcieren, sollte die Stadt über eine Regulierung der
Bewässerung auch in Privatgärten nachdenken. Wenn sich eine Einschränkung des
Gartenwasserverbrauchs nicht erzwingen lässt, sollte die Anhebung der Gebühren
für Gartenwasser geprüft werden, da dieses Wasser nicht wieder ins Grundwasser
versickert, sondern schnell verdunstet.
3. Die Expertise des Nachhaltigkeitsbeirats
soll hier genutzt werden.
4. Die zuständigen städtischen Stellen
sollen gemeinsam mit dem Nachhaltigkeitsbeirat eine Aufklärungskampagne zur
Umstellung der Pflege starten.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Auswirkungen der Klimaveränderungen sind
in diesem Jahr auch in Erlangen deutlich zu spüren. Hohe Temperaturen und
ausbleibende Niederschläge machen der Natur zu schaffen. Der Grundwasserspiegel
ist in diesem Jahr so weit abgesunken wie noch nie. Unsere Bäche und Flüsse
führen kaum noch Wasser, und Bäume würden ohne eine Bewässerung in der Stadt
nicht überleben. Wir müssen davon ausgehen, dass diese Klimaveränderungen nicht
die Ausnahme, sondern eher die Regel sein werden.
Durch die anhaltende Trockenheit wachsen die
Gräser und Wildkräuter auf Grünflächen, Rabatten und Beeten ohnehin sehr
spärlich, sodass ein Mähen nur sehr selten oder überhaupt nicht notwendig war.
Trotzdem fällt auf, dass einige Anlagen in
Erlangen sehr kurz gemäht werden, sodass die Austrocknung und Überhitzung des
Bodens weiter gefördert wird, was negative Folgen nach sich zieht.
Auffällig kurz sind Grünflächen von größeren
Wohnungsbaugenossenschaften, u.a. auch der GEWOBAU, sowie Schulen im
Stadtgebiet gemäht. Auch die FAU Erlangen-Nürnberg pflegt sehr intensiv ihre
Außenanlagen.
Es gibt aber auch positive Beispiele, wie z.
B. Stadtgrün mit einigen Flächen umgeht, wo das Mähen auf das absolute Minimum
reduziert und vor allem in der kälteren Jahreszeit durchgeführt wurde. Solche
Maßnahmen werden ausdrücklich begrüßt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Im Bereich „Außenpflege“ ist ein rasches
Umdenken des Pflegekonzeptes unbedingt erforderlich.
Der Nachhaltigkeitsbeirat kann hier sowohl
städtische Ämter, Tochtergesellschaften und Schulen als auch Externe wie z. B.
der FAU und Wohnungsbaugenossenschaften beratend bei der Überarbeitung
vorhandenen Konzepte unterstützen und sie auf dem Weg zu mehr Grün begleiten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Der Nachhaltigkeitsbeirat fordert auf
Initiative des Forums „Umwelt-, Natur- und Artenschutz“ die Stadt Erlangen zu
folgenden Maßnahmen auf:
1. Pflegemaßnahmen auf städtischen Flächen
bei diesen trockenen klimatischen Verhältnissen auf das Nötigste zu
beschränken. Zusätzlich können dadurch die Emissionen von Motorsensen,
Rasenmähern und Laubbläsern eingespart und Kosten mit Blick auf die
Energiekrise reduziert werden.
2. Um das Absenken des Grundwasserspiegels
nicht noch weiter zu forcieren, sollte die Stadt Erlangen über eine Regulierung
der Bewässerung auch in Privatgärten nachdenken. Wenn sich eine Einschränkung
des Gartenwasserverbrauchs nicht erzwingen lässt, sollte die Anhebung der
Gebühren für Gartenwasser geprüft werden, da dieses Wasser nicht wieder ins
Grundwasser versickert, sondern schnell verdunstet.
3. Die Expertise des Nachhaltigkeitsbeirats
soll hier genutzt werden.
Die zuständigen städtischen Stellen sollen
gemeinsam mit dem Nachhaltigkeitsbeirat eine Aufklärungskampagne zur Umstellung
der Pflege starten.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel können
nicht beziffert werden
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: