Die Stadt Erlangen fördert aus Mitteln der Wellhöfer-Feigel-Heindel Stiftung, des Babette Zielbauer Vermächtnisses und der Krumbeckstiftung soziale Dienste und Einrichtungen im Jahr 2023 laut der nachfolgenden Aufstellung.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Förderung und Unterstützung der Arbeit der sozialen Dienste und Einrichtungen
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen
zu erzielen?)
Für die institutionelle Förderung stehen im Jahr 2023 folgende Mittel zur Verfügung:
Wellhöfer-Feigel-Heindel Stiftung 35.500,00 € (Vorjahr 33.000,00 €)
Zielbauer Vermächtnis 21.000,00 € (Vorjahr 25.000,00 €)
Krumbeckstiftung 16.500,00 € (Vorjahr 18.300,00 €)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Mit Hilfe der Wohlfahrtsverbände und anderer Träger ist es in der Vergangenheit gelungen, die sozialen Angebote für Senioren, Pflegebedürftige und Familien aufrecht zu erhalten. Die Stadt Erlangen hat an der Fortführung dieser Angebote und Einrichtungen Interesse, da sie sonst selbst Einrichtungen schaffen bzw. betreiben müsste. Da es sich überwiegend um Einrichtungen, Angebote und Dienste handelt, die anderweitig nicht oder nur teilweise refinanzierbar sind, wurden durch die Stadt Erlangen auch in den Vorjahren Zuschüsse geleistet.
Im Haushaltsjahr 2023 stehen neben den im Haushalt vorgesehenen Beträgen wieder Erträge aus Stiftungen zur Verfügung, über deren Verwendung zu beschließen ist. Für die Verteilung der Mittel macht die Verwaltung folgenden aus der Anlage ersichtlichen Vorschlag.
Es wird informiert, dass es sich hier um die Planung der
Verteilung der Stiftungsmittel handelt. Die tatsächliche Entscheidung über die
Auszahlung nach den Zuschussrichtlinien trifft die Verwaltung.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1 Liste Einsatz Stiftungsmittel 2023