1.    Dem Ergebnishaushalt und dem Investitionshaushalt 2023 des Sozialamtes wird – unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen – zugestimmt. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt durch den HFPA und durch den Stadtrat.

 

2.    Das Arbeitsprogramm 2023 des Sozialamtes wird – unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen – inhaltlich beschlossen.

 

 


Bezüglich der Budgetdokumentation wird auf die Unterlagen im Haushaltsentwurf (S.196 ff) verwiesen.

Bezüglich der Änderungsanträge zum Verwaltungsentwurf wird auf die Seiten 8 bis 11 des Abstimmungsskripts – Fachausschüsse (vgl. Mail der Stadtkämmerei vom 02.11.2022) verwiesen.

 

 


Anlagen:

 

1.    Übersicht über die Produkte des Sozialamtsbudgets

2.    Zuschussbedarf bzw. Überschuss insgesamt 2021 – 2023

3.    Übersicht über die freiwilligen kommunalen Leistungen

4.    Arbeitsprogramm 2023

5.    Abstimmungsvorlage zum Arbeitsprogramm 2023 mit Änderungsanträgen der Fraktionen