1. Dem Ergebnishaushalt und dem
Investitionshaushalt 2023 des Sozialamtes wird – unter Berücksichtigung der
zuvor beschlossenen Änderungen – zugestimmt. Die endgültige Beschlussfassung
erfolgt durch den HFPA und durch den Stadtrat.
2. Das Arbeitsprogramm 2023 des Sozialamtes wird – unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen – inhaltlich beschlossen.
Bezüglich der Budgetdokumentation wird auf die Unterlagen im
Haushaltsentwurf (S.196 ff) verwiesen.
Bezüglich der Änderungsanträge zum Verwaltungsentwurf wird auf die Seiten 8 bis 11 des Abstimmungsskripts – Fachausschüsse (vgl. Mail der Stadtkämmerei vom 02.11.2022) verwiesen.
Anlagen:
1.
Übersicht
über die Produkte des Sozialamtsbudgets
2.
Zuschussbedarf
bzw. Überschuss insgesamt 2021 – 2023
3.
Übersicht
über die freiwilligen kommunalen Leistungen
4.
Arbeitsprogramm
2023
5.
Abstimmungsvorlage
zum Arbeitsprogramm 2023 mit Änderungsanträgen der Fraktionen