Betreff
Mittelnachbewilligung für das Budget des Sozialamts (Amt 50)
Vorlage
50/086/2022
Aktenzeichen
V/50
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung

Die Verwaltung beantragt nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:

Erhöhung der Aufwendungen um 

 

 

Sachmittelbudget

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle 502090

Allgem. KST Abtl. 502

 

 

Produkt 31319950 Asyl

 

 

 

 

4.561.000für

Sachkonto 529101

Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen

 

 

 

 

Sachmittelbudget

 

 

 

Kostenstelle 502090

Allgem. KST Abtl. 502

 

 

 

 

Produkt 31313350

Leistungen i. F. v. Geldleistungen f. d. Lebensunterhalt (§ 3 AsylbLG)

 

 

762.000für

 

Sachkonto 533811

Leistungen nach dem AsylbewLG a.v.E.

 

 

 

Sachmittelbudget

 

 

 

Kostenstelle 502090

Allgem. KST Abtl. 502

 

 

Produkt 31313250

Leistungen i. F. v. Geldleistungen f. pers. Bedürfnisse (§ 3 AsylbLG)

 

 

680.000für

 

Sachkonto 533811

Leistungen nach dem AsylbewLG a.v.E.

 

 

 

Sachmittelbudget

 

 

 

 

Kostenstelle 502090

Allgem. KST Abtl. 502

 

 

 

 

 

Produkt 31313450

Leistungen i. F. v. Geldleistungen, KdU §3 AsylbLG

 

 

 

497.000 für

 

Sachkonto 533811

Leistungen nach dem AsylbewLG a.v.E.

 

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahme

 

 

 

Allgemeiner Haushalt

 

 

 

 

Kostenstelle 202090

Allgemeine KSt Abt. Gemeindesteuern

 

 

in Höhe von

6.500.000 bei

 

 

Produkt 61110010

Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen

 

 

 

Sachkonto 401301

Gewerbesteuer

 

 


1. Ressourcen

Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:

Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung (Produkte 31319950, 31313250, 31313350 und 31313450)

 

320.000

Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz)             

---

Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von

---

Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von

 

0 €

 

 

Summe der bereits vorhandenen Mittel

320.000 €

Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung)                            

6.820.000 €

 

Die Mittel werden benötigt         auf Dauer

                                                                einmalig im Haushaltsjahr 2022

 

Nachrichtlich:

Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung      -8.239.178,18

 Das Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.

Verfügbare Mittel im Deckungskreis                                                                          

 Die IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.

 

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Bereits im Controlling-Zwischenbericht vom 31.07.2022 wurde darauf hingewiesen, dass es aufgrund der Ukrainekrise zu erheblichen Mehraufwendungen bei dem Produkt 3131 (Hilfen für Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge) geben wird.

Hauptsächlich wurden die Mehraufwendungen durch den Aufbau und Betrieb der Notunterkünfte verursacht. Aber auch die Leistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz an die ukrainischen Kriegsflüchtlinge führten zu hohen Mehrausgaben.

Alle Kosten im Bereich Asyl (3131) werden dem Freistaat durch die Quartalsabrechnungen zur Erstattung in Rechnung gestellt. Hier kommt es zu einer 100 % Erstattung; auch die ab 01.06.2022 an die ukrainischen Kriegsflüchtlinge im Asylbewerberleistungsgesetz ausgezahlten Aufwendungen sind vom Rechtskreis SGB II/SGB XII zu ersetzen. Beide Erstattungen werden aber nicht mehr im Haushaltsjahr 2022 erfolgen. Die Abrechnung vom IV. Quartal 2021 wird in diesem Haushaltsjahr noch in Höhe von 680.000 € erstattet werden. Die Abrechnung mit den anderen Rechtskreisen erfolgt sukzessive im Haushaltsjahr 2023, da alle Beteiligten über keine entsprechenden personellen Ressourcen verfügen.

 

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das Budget des Amtes 50 ist bereits heute (31.10.2022) mit 8.239.178,18 € überzogen. Es werden noch für zwei Monate Budgetleistungen (meist gesetzliche Leistungen) erbracht; somit kommen noch weitere Ausgaben hinzu. Bei der Auswertung des Budgets wurden aber auch Aufwendungen (Leistungen Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung; Leistungen für Bildung und Teilhabe; Leistungen für EOF) mitberücksichtigt, mit deren Ersatz noch im Laufe des Haushaltsjahres gerechnet wird.

Unter Berücksichtigung der noch zu tätigenden Aufwendungen und der noch im Haushaltsjahr 2022 geplanten Erträge ist von einem Mittelbedarf zum Ausgleich des Budgets des Sozialamtes in Höhe von 6.500.000 € auszugehen. Aufgrund der Dynamik in den verschiedenen Leistungsbereichen ist eine genaue Berechnung leider nicht möglich bzw. nicht planbar.

4. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)

Das Sozialamt sieht aufgrund der überwiegend gesetzlichen Leistungen keine Einsparmöglichkeiten an anderer Stelle im Budget.

Die Deckung des Fehlbetrags im Budget des Sozialamts erfolgt aus Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.

 

5. Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

 

 


Anlagen: