Die Verwaltung beantragt nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Aufwendungen um
Sachmittelbudget |
Kostenstelle 502090 Allgem.
KST Abtl. 502 |
Produkt 31319950 Asyl |
4.561.000 € für |
Sachkonto 529101 Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen |
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Sachmittelbudget |
Kostenstelle 502090 Allgem.
KST Abtl. 502 |
Produkt
31313350 Leistungen
i. F. v. Geldleistungen f. d. Lebensunterhalt (§ 3 AsylbLG) |
762.000 € für |
Sachkonto 533811 Leistungen nach dem AsylbewLG a.v.E. |
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Sachmittelbudget |
Kostenstelle 502090 Allgem.
KST Abtl. 502 |
Produkt
31313250 Leistungen
i. F. v. Geldleistungen f. pers. Bedürfnisse (§ 3 AsylbLG) |
680.000 € für |
Sachkonto 533811 Leistungen nach dem AsylbewLG a.v.E. |
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Sachmittelbudget |
Kostenstelle 502090 Allgem.
KST Abtl. 502 |
Produkt
31313450 Leistungen
i. F. v. Geldleistungen, KdU §3 AsylbLG |
497.000 € für |
Sachkonto 533811 Leistungen nach dem AsylbewLG a.v.E. |
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahme
Allgemeiner Haushalt |
Kostenstelle 202090 Allgemeine KSt Abt. Gemeindesteuern |
in Höhe von |
6.500.000 € bei |
Produkt 61110010 Steuern,
allgemeine Zuweisungen, Umlagen |
Sachkonto 401301 Gewerbesteuer |
1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für den
Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung (Produkte
31319950, 31313250, 31313350 und 31313450) |
320.000 € |
Im
Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
--- € |
Es stehen
Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
--- € |
Bisherige
Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe
von |
0 € |
|
|
Summe der
bereits vorhandenen Mittel |
320.000 € |
Gesamt-Ausgabebedarf
(inkl. beantragter Mittelbereitstellung) |
6.820.000 € |
Die Mittel werden
benötigt auf
Dauer
einmalig im Haushaltsjahr 2022
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung -8.239.178,18 €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Bereits im Controlling-Zwischenbericht vom 31.07.2022 wurde darauf hingewiesen, dass es aufgrund der Ukrainekrise zu erheblichen Mehraufwendungen bei dem Produkt 3131 (Hilfen für Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge) geben wird.
Hauptsächlich wurden die Mehraufwendungen durch den Aufbau und Betrieb der Notunterkünfte verursacht. Aber auch die Leistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz an die ukrainischen Kriegsflüchtlinge führten zu hohen Mehrausgaben.
Alle Kosten im Bereich Asyl (3131) werden dem Freistaat durch die Quartalsabrechnungen zur Erstattung in Rechnung gestellt. Hier kommt es zu einer 100 % Erstattung; auch die ab 01.06.2022 an die ukrainischen Kriegsflüchtlinge im Asylbewerberleistungsgesetz ausgezahlten Aufwendungen sind vom Rechtskreis SGB II/SGB XII zu ersetzen. Beide Erstattungen werden aber nicht mehr im Haushaltsjahr 2022 erfolgen. Die Abrechnung vom IV. Quartal 2021 wird in diesem Haushaltsjahr noch in Höhe von 680.000 € erstattet werden. Die Abrechnung mit den anderen Rechtskreisen erfolgt sukzessive im Haushaltsjahr 2023, da alle Beteiligten über keine entsprechenden personellen Ressourcen verfügen.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Das Budget des Amtes 50 ist bereits heute (31.10.2022) mit 8.239.178,18 € überzogen. Es werden noch für zwei Monate Budgetleistungen (meist gesetzliche Leistungen) erbracht; somit kommen noch weitere Ausgaben hinzu. Bei der Auswertung des Budgets wurden aber auch Aufwendungen (Leistungen Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung; Leistungen für Bildung und Teilhabe; Leistungen für EOF) mitberücksichtigt, mit deren Ersatz noch im Laufe des Haushaltsjahres gerechnet wird.
Unter Berücksichtigung der noch zu
tätigenden Aufwendungen und der noch im Haushaltsjahr 2022 geplanten Erträge
ist von einem Mittelbedarf zum Ausgleich des Budgets des Sozialamtes in Höhe
von 6.500.000 € auszugehen. Aufgrund der Dynamik in den verschiedenen Leistungsbereichen
ist eine genaue Berechnung leider nicht möglich bzw. nicht planbar.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Das Sozialamt sieht aufgrund der überwiegend gesetzlichen Leistungen keine Einsparmöglichkeiten an anderer Stelle im Budget.
Die Deckung des Fehlbetrags im Budget des Sozialamts erfolgt aus Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.
5.
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
Anlagen: