Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Antrag Nr. 228/2022 der SPD-Fraktion ist damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Eine Schulstraße sperrt die Einfahrt jeglichen Verkehrs mittels Beschilderung und ggf. auch physische Sperren für eine kurze Zeit, in der Regel 30 Minuten, zu Schulbeginn und Schulende aus.
Ziel hierbei ist es den Hol und
Bringverkehr der Kinder durch die Eltern von dem unmittelbaren Umfeld der
Schule fernzuhalten. Gerade bei stark frequentierten Schulen kann der Hol- und
Bringverkehr durch die Elterntaxis eine erhebliche Gefahrenquelle für die
Kinder darstellen.
Auswahl der Straße:
Die zu sperrende Straße darf nur die Straße mit dem unmittelbaren
Eingangsbereich der Schule umfassen, da dies einen erheblichen Eingriff in die
Rechte der Anwohner darstellt.
Weitere Nebenstraßen können deshalb grundsätzlich nicht in den Umgriff der
Schulstraße einbezogen werden.
Wenn die zu sperrende Straße unmittelbar an eine Hauptverkehrsstraße mündet,
ist zudem besondere Vorsicht walten zu lassen. Der Sicherheitsgewinn durch die
Sperrung der Straße kann schnell durch das Halten der Elterntaxis auf der
Hauptverkehrsstraße zunichte gemacht werden.
Form der Sperrung:
Die Schulstraße könnte mit Z 260, Verbot für Kraftfahrzeuge, beschildert
werden.
Unterstützt werden muss die Sperrung der Straße mit Absperrschranken oder durch
Polizeiüberwachung. Scherengitter, Leitkegel und Poller sind nicht zulässig.
Mögliche Kontrollen durch die Polizei sind aufgrund der Auslastung der Polizei
nicht zu erwarten.
Der Verzicht auf Absperrschranken und Überwachung führt mit hoher
Wahrscheinlichkeit zu einer hohen Übertretungsquote.
Die Sperrung der Straße mittels einer physischen Sperre führt zu einem hohen
personellen Aufwand, da auch hier die Sperre überwacht werden muss und zudem
täglich aufgestellt und wieder weggeräumt werden muss. Erfahrungsgemäß werden
Absperrschranken auch bei Baustellen von den Bürgern weggeschoben. Zudem müssen
die Schranken für Bewohner und Gewerbetreibende geöffnet werden.
Insofern muss durch die Verwaltung zunächst ein tragfähiges funktionsfähiges
Konzept erarbeitet werden, was derzeit personell und fachlich als schwierig
erscheint und im zweiten Schritt ein passender Standort gesucht werden. Hier
müssen auch zuerst Kriterien für den Einsatz der Schulstraßen erarbeitet
werden.
Für die Umsetzung sind Personalressourcen bei Amt 61 und ggf. auch Amt 66
notwendig, die derzeit aufgrund der Personalsituation nicht vorhanden sind.
Eine Aufnahme in das Arbeitsprogramm 2023 erscheint deshalb nicht möglich. Frühestens im Jahr 2024 kann der Prozess gestartet werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Antrag Nr. 228/2022 der SPD-Fraktion