Betreff
Antrag zum Arbeitsprogramm des Amtes 61, Pilotprojekt Schulstraßen, Antrag Nr. 228/2022 der SPD-Fraktion
Vorlage
614/053/2022
Aktenzeichen
VI/61/614
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Antrag Nr. 228/2022 der SPD-Fraktion ist damit abschließend bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Eine Schulstraße sperrt die Einfahrt jeglichen Verkehrs mittels Beschilderung und ggf. auch physische Sperren für eine kurze Zeit, in der Regel 30 Minuten, zu Schulbeginn und Schulende aus.

Ziel hierbei ist es den Hol und Bringverkehr der Kinder durch die Eltern von dem unmittelbaren Umfeld der Schule fernzuhalten. Gerade bei stark frequentierten Schulen kann der Hol- und Bringverkehr durch die Elterntaxis eine erhebliche Gefahrenquelle für die Kinder darstellen.

Auswahl der Straße:
Die zu sperrende Straße darf nur die Straße mit dem unmittelbaren Eingangsbereich der Schule umfassen, da dies einen erheblichen Eingriff in die Rechte der Anwohner darstellt.
Weitere Nebenstraßen können deshalb grundsätzlich nicht in den Umgriff der Schulstraße einbezogen werden.
Wenn die zu sperrende Straße unmittelbar an eine Hauptverkehrsstraße mündet, ist zudem besondere Vorsicht walten zu lassen. Der Sicherheitsgewinn durch die Sperrung der Straße kann schnell durch das Halten der Elterntaxis auf der Hauptverkehrsstraße zunichte gemacht werden.

 

Form der Sperrung:
Die Schulstraße könnte mit Z 260, Verbot für Kraftfahrzeuge, beschildert werden.
Unterstützt werden muss die Sperrung der Straße mit Absperrschranken oder durch Polizeiüberwachung. Scherengitter, Leitkegel und Poller sind nicht zulässig.
Mögliche Kontrollen durch die Polizei sind aufgrund der Auslastung der Polizei nicht zu erwarten.
Der Verzicht auf Absperrschranken und Überwachung führt mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer hohen Übertretungsquote.
Die Sperrung der Straße mittels einer physischen Sperre führt zu einem hohen personellen Aufwand, da auch hier die Sperre überwacht werden muss und zudem täglich aufgestellt und wieder weggeräumt werden muss. Erfahrungsgemäß werden Absperrschranken auch bei Baustellen von den Bürgern weggeschoben. Zudem müssen die Schranken für Bewohner und Gewerbetreibende geöffnet werden.

Insofern muss durch die Verwaltung zunächst ein tragfähiges funktionsfähiges Konzept erarbeitet werden, was derzeit personell und fachlich als schwierig erscheint und im zweiten Schritt ein passender Standort gesucht werden. Hier müssen auch zuerst Kriterien für den Einsatz der Schulstraßen erarbeitet werden.
Für die Umsetzung sind Personalressourcen bei Amt 61 und ggf. auch Amt 66 notwendig, die derzeit aufgrund der Personalsituation nicht vorhanden sind.

Eine Aufnahme in das Arbeitsprogramm 2023 erscheint deshalb nicht möglich. Frühestens im Jahr 2024 kann der Prozess gestartet werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Antrag Nr. 228/2022 der SPD-Fraktion