hier: Stellungnahme der Stadt Erlangen
Die Verwaltung wird beauftragt, die in Anlage 2 ausgeführten Punkte als Stellungnahme der Stadt Erlangen in das Beteiligungsverfahren zur 22. Änderung des Regionalplans Region Nürnberg (7) einzubringen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Bei der Fortschreibung der regionalplanerischen Grundsätze und Ziele sollen negative Auswirkungen für die Entwicklung der Stadt Erlangen vermieden werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Es soll eine Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf der 22. Änderung des Regionalplans abgegeben werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
3.1 Verfahren
Der Planungsausschuss des Planungsverbands Region Nürnberg hat am 25.07.2022 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 22. Änderung des Regionalplans beschlossen. Mit Schreiben vom 21.09.2022 wurde folglich das Beteiligungsverfahren eingeleitet. Es wird um Stellungnahme bis spätestens zum 16. Dezember 2022 gebeten.
Gemäß Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes ist hierzu der Entwurf der Regionalplanänderung bei der Regierung von Mittelfranken (höhere Landesplanungsbehörde) sowie den Landkreisen und den kreisfreien Städten des Planungsverbandes für einen Zeitraum von mindestens einem Monat auszulegen. Die Auslegung bei der Stadt Erlangen fand in der Zeit vom 21.10.2022 bis einschließlich 21.11.2022 statt.
3.2 Wesentliche
Änderungen
Konkret erfolgt die inhaltliche Überarbeitung des Regionalplankapitels 3 „Siedlungswesen“ mit Stand 01.07.1988, das seit diesem Zeitpunkt nicht mehr fortgeschrieben wurde. Um die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte sowie künftige Herausforderungen im siedlungsstrukturellen Bereich auf einen aktuellen Stand zu bringen, erfolgt nun die Fortschreibung des genannten Kapitels (Anlage 1).
3.3 Stellungnahme der
Verwaltung
Für einzelne die Stadt Erlangen betreffende Aspekte hat die Verwaltung Einwendungen und Ergänzungsvorschläge zum Entwurf des Regionalplans erarbeitet (Anlage 2) und empfiehlt, diese in der städtischen Stellungnahme geltend zu machen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: „Ziele und Grundsätze“ mit Änderungsbegründung
Anlage 2: Stellungnahme der Verwaltung