Betreff
Antrag 261/2022 der CSU-Stadtratsfraktion: Konzeption Radwege Eltersdorf
Vorlage
613/204/2022
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1 - Die Sachverhaltsdarstellung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2 - Der Antrag 261/2022 der CSU-Stadtratsfraktion ist hiermit bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Es wird die Ausarbeitung und Umsetzung eines Radwegekonzeptes für Eltersdorf im Arbeitspro-gramm von Amt 61 und Amt 66 sowie die Anmeldung der Investitionen zum Haushalt 2024 beantragt. Der Fokus soll auf zeitnah umsetzbaren Maßnahmen liegen.

 

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass mit dem Plannetz Radverkehr 2030 und den Qualitätsstandards von Radverkehrsanlagen in Erlangen (613/219/2018) bereits eine konzeptionelle Grundlage für die Radverkehrserschließung in Eltersdorf vorliegt. Im Zukunftsplan Fahrradstadt (OBM/002/2021) ist die Achse Eltersdorfer Straße/Fürther Straße als Maßnahme benannt. Der Abschnitt zwischen dem Ortsausgang Eltersdorf Nord und dem Bahnübergang der alten Aurachtalbahn ist darin zur Umsetzung bis 2024 enthalten. Die übrigen Abschnitte später.

 

Der Verwaltung ist sich der Problematik fehlender Radverkehrsanlagen in Verbindung mit starker Verkehrsbelastung durch den Kraftverkehr innerhalb Eltersdorfs bewusst und erarbeitet auf Grundlage der oben beschriebenen Beschlüsse bereits erste Planungslösungen. Auf der Nord-Süd-Achse soll eine duale Radverkehrsführung ermöglicht werden, das heißt, im Regnitztal eine etwas umwegige Führung abseits des Kraftverkehrs und entlang der Eltersdorfer Straße eine direkte, umwegfreie Verbindung.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das bedeutet, dass westlich der Lückenschluss im Regnitztalradweg geplant wird, der sich durch Grundstücksverhandlungen aber bislang verzögert. Entlang der Eltersdorfer Straße gestaltet sich aufgrund der geringen Fahrbahnquerschnitte und Flächenverfügbarkeiten die Lösungsfindung komplizierter. Hier wird aktuell ein Planungsmix aus Schutzstreifen und Piktogrammketten ausgearbeitet.

 

Zwischen Eltersdorf und Bruck besteht das Planungsziel, eine richtlinienkonforme Verbreiterung des Gehweges mit Radfahrer frei zwischen dem nördlichen Ortsausgang Eltersdorfs und dem Bahnübergang der alten Aurachtalbahn umzusetzen. Dadurch soll ein verkehrssicherer gemeinsamer Gehweg/Zweirichtungsradweg ermöglicht werden. Bei dieser Maßnahme befindet sich die Verwaltung derzeit in der Vorplanung. Eine Umsetzung ist nach derzeitigem Stand vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Finanzmittel frühestens ab 2024 möglich.

 

Um im Zuge der angedachten Maßnahmen auch der starken Belastung durch den Kraftverkehr zu begegnen, werden verkehrsberuhigende Maßnahmen (zum Beispiel Mittelinseln, Haltestellenkaps) möglichst mitgedacht und geplant. Hierüber wurde bereits am 22.10.2022 durch die Verwaltung vor Ort informiert.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Planungen innerhalb Eltersdorf sind zudem im Wechselspiel mit den Entwicklungen am Egidienplatz, der Weinstraße und dem S-Bahn-Halt sowie der Autobahnzufahrt über die ER5 südlich von Eltersdorf zu sehen. Des Weiteren sind die weiterführenden Radverbindungen nach Nürnberg und Fürth in den Planungen mitzudenken. Dies bringt zum Teil deutliche Synergien, aber auch auf-wendige Abstimmungen sowie zeitliche Abhängigkeiten mit sich, weswegen es aktuell nur möglich ist, auf Teilgebieten tätig werden zu können.

 

Deshalb sind beispielsweise im Bereich der Weinstraße mit Ausnahme der anfangs erwähnten konzeptionellen Grundlagen noch keine weiteren Planungen vorhanden. Eine zügigere Planung und vor allem Realisierung weiterer Maßnahmen auf der Ost-West-Achse ist folglich nur mit Aufstockung der Personalressourcen in der Verwaltung möglich.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*, Förderung des Radverkehrs

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:            

Anlage 1 – Antrag 261/2022