Die Verwaltung beantragt nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Aufwendungen um
Sachmittelbudget |
Kostenstelle 551090 Allgem. KSt Abt. 551 |
Produkt 31210050 Leistungen für Unterkunft und Heizung |
240.000 € für |
Sachkonto 533311 Leistungen der KdU (§ 22 I SGB II) |
|||
Sachmittelbudget |
Kostenstelle 551090 Allgem. KSt. Abt. 551 |
Produkt 31230050 |
710.000
€ für Sachkonto 533501 Erstausstattung Wohnung (§ 24 III Nr. 1 SGB II) |
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahme
Allgemeiner Haushalt |
Kostenstelle 202090 Allgem. KSt. Abt. Gemeindesteuern |
in Höhe
von |
950.000 € bei |
Produkt 61110010 Steuern,
allgem. Zuweisungen, Umlagen |
Sachkonto 401301 Gewerbesteuer |
.
1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots sind nachfolgende Sachmittel notwendig:
Für den
Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung
(Kostenträger 31210050 und 31230050) |
12.029.000€ |
Im
Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
|
Es stehen
Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
--- € |
Bisherige
Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe
von |
0€ |
|
|
Summe der
bereits vorhandenen Mittel |
12.029.000€ |
Gesamt-Ausgabebedarf
(inkl. beantragter Mittelbereitstellung) |
12.979.000€ |
Die Mittel werden
benötigt auf
Dauer
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung 1.700.023,39 €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Bereits im Controlling-Zwischenbericht (11.08.2022) war darauf hingewiesen worden, dass es aufgrund des Kriegs in der Ukraine zu einer bei der Haushaltsaufstellung nicht vorhersehbaren kontinuierlichen Erhöhung der Fallzahlen seit Juni 2022 um - mittlerweile - annähernd 600 Fälle kommen wird. Wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Übernahme aller Fälle aus dem AsylBLG ins SGB II innerhalb von nur drei Monaten und der noch fehlenden Erstattungsforderungen aus Amt 50 für von dort an Ukrainer*innen geleistete Zahlungen ist aktuell noch keine abschließende Aussage über die finanziellen Auswirkungen im Bereich Kosten der Unterkunft und Heizung (KdUH) möglich. Zudem konnten im Jobcenter in vielen Fällen die KdUH wegen Unklarheiten und hoher Dynamik in den Fällen noch nicht (zutreffend) erfasst werden. Besonders im Bereich des kommunalen Anteils der KdU kann aufgrund der erst in den letzten Monaten im System berücksichtigten zusätzlichen Bedarfsgemeinschaften aus der Ukraine noch keine sichere Prognose gewagt werden, ob die eingeplanten kommunalen Mittel ausreichen. In jedem Fall kommt es durch den Zuzug der ukrainischen Flüchtlinge zu einer Erhöhung der KdUH.
Hinzu kommen prognostisch erhebliche Kosten für Wohnungserstausstattungen, da die Flüchtlinge in der Regel ohne eigenen Hausrat angekommen sind.
Aktuell stehen bis zum Jahresende noch 1,7 Mio. € für Ausgaben des Jobcenters – passive Leistungen – zur Verfügung. Diese noch verfügbaren Mittel werden durch bereits geplante Ausgaben bis zum Jahresende aufgezehrt, da alleine die anstehenden Ausgaben für KdUH mit einem Betrag von 2,6 Mio. € zu Buche schlagen werden.
Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Erstattungen im Bereich der KdUH durch den Bund und der voraussichtlichen Mehrausgaben für den Personenkreis der aus der Ukraine Geflüchteten ist mit einem Defizit von rd. 1 Mio. € zu rechnen.
Aus der Budgetrücklage können voraussichtlich rd. 50.000 € zur Deckung des zu erwartenden Defizits verwendet werden. Darüber hinaus sieht Amt 55 keine Einsparmöglichkeiten im Budget an anderer Stelle.
Das verbleibende Defizit von 950.000 € kann nur durch eine entsprechende Mittelnachbewilligung ausgeglichen werden.
Die Deckung des Fehlbetrags im Budget des Jobcenters erfolgt aus
Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
4. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
5.
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
Anlagen: