Betreff
Mittelnachbewilligung KdU und Erstausstattung Geflüchteter
Vorlage
55/048/2022
Aktenzeichen
V/55/WG022T.9200-1111
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung

Die Verwaltung beantragt nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:

Erhöhung der Aufwendungen um

Sachmittelbudget

 

 

Kostenstelle 551090

Allgem. KSt Abt. 551

 

Produkt 31210050

Leistungen für Unterkunft und Heizung

 

240.000 für

 

Sachkonto 533311

Leistungen der KdU (§ 22 I SGB II)

 

Sachmittelbudget

Kostenstelle 551090

Allgem. KSt. Abt. 551

 

Produkt 31230050
Einmalige Leistungen an Arbeitsuchende

710.000 € für

 

Sachkonto 533501

Erstausstattung Wohnung (§ 24 III Nr. 1 SGB II)

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahme

Allgemeiner Haushalt

 

 

Kostenstelle 202090

Allgem. KSt. Abt. Gemeindesteuern

in Höhe von

950.000 bei

 

Produkt 61110010

Steuern, allgem. Zuweisungen, Umlagen

 

 

Sachkonto 401301

Gewerbesteuer

 

.

 


1. Ressourcen

Zur Durchführung des Leistungsangebots sind nachfolgende Sachmittel notwendig:

Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung (Kostenträger 31210050 und 31230050)

 

12.029.000

Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz)             

     ---

Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von

---

Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von

     

0€

 

 

Summe der bereits vorhandenen Mittel

12.029.000€

Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung)              

12.979.000€

 

Die Mittel werden benötigt         auf Dauer

                                                                einmalig im Jahr 2022      

 

Nachrichtlich:

Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung 1.700.023,39

 Das Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.

 

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Bereits im Controlling-Zwischenbericht (11.08.2022) war darauf hingewiesen worden, dass es aufgrund des Kriegs in der Ukraine zu einer bei der Haushaltsaufstellung nicht vorhersehbaren kontinuierlichen Erhöhung der Fallzahlen seit Juni 2022 um - mittlerweile - annähernd 600 Fälle kommen wird. Wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Übernahme aller Fälle aus dem AsylBLG ins SGB II innerhalb von nur drei Monaten und der noch fehlenden Erstattungsforderungen aus Amt 50 für von dort an Ukrainer*innen geleistete Zahlungen ist aktuell noch keine abschließende Aussage über die finanziellen Auswirkungen im Bereich Kosten der Unterkunft und Heizung (KdUH) möglich. Zudem konnten im Jobcenter in vielen Fällen die KdUH wegen Unklarheiten und hoher Dynamik in den Fällen noch nicht (zutreffend) erfasst werden. Besonders im Bereich des kommunalen Anteils der KdU kann aufgrund der erst in den letzten Monaten im System berücksichtigten zusätzlichen Bedarfsgemeinschaften aus der Ukraine noch keine sichere Prognose gewagt werden, ob die eingeplanten kommunalen Mittel ausreichen. In jedem Fall kommt es durch den Zuzug der ukrainischen Flüchtlinge zu einer Erhöhung der KdUH.

Hinzu kommen prognostisch erhebliche Kosten für Wohnungserstausstattungen, da die Flüchtlinge in der Regel ohne eigenen Hausrat angekommen sind.

Aktuell stehen bis zum Jahresende noch 1,7 Mio. € für Ausgaben des Jobcenters – passive Leistungen – zur Verfügung. Diese noch verfügbaren Mittel werden durch bereits geplante Ausgaben bis zum Jahresende aufgezehrt, da alleine die anstehenden Ausgaben für KdUH mit einem Betrag von 2,6 Mio. € zu Buche schlagen werden.

Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Erstattungen im Bereich der KdUH durch den Bund und der voraussichtlichen Mehrausgaben für den Personenkreis der aus der Ukraine Geflüchteten ist mit einem Defizit von rd. 1 Mio. € zu rechnen.

Aus der Budgetrücklage können voraussichtlich rd. 50.000 € zur Deckung des zu erwartenden Defizits verwendet werden. Darüber hinaus sieht Amt 55 keine Einsparmöglichkeiten im Budget an anderer Stelle.

Das verbleibende Defizit von 950.000 € kann nur durch eine entsprechende Mittelnachbewilligung ausgeglichen werden.

 

Die Deckung des Fehlbetrags im Budget des Jobcenters erfolgt aus Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.

 

 

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

4. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

5. Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

 

 


Anlagen: