Antrag 177/2022 der Klimaliste Erlangen
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis
genommen.
Der Antrag 177/2021 der Klimaliste Erlangen ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit dem Antrag 177/2022 soll die Verwaltung beim kommenden STADTRADELN die RADar!-Funktion
freischalten, die Teilnehmenden die Meldung von kritischen Infrastrukturen in
Bezug auf den Radverkehr ermöglicht.
Die Stadt Erlangen kann in
Sachen Bestandsaufnahme davon profitieren und für Radfahrende
gefährliche Stelle
beseitigen. Während des Zeitraums von 21 Tagen können Teilnehmende über
die Meldeplattform RADar! Meldungen zur Radwegeinfrastruktur an die Verwaltung melden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Nach erneuter Prüfung und interner Besprechung des
Sachverhaltes zur Aussage um UVPA /Juni 2022 kam die Verwaltung zu folgendem
Ergebnis:
Erfahrungen anderer Kommunen, welche RADar! in der Vergangenheit
angeboten haben, zeigen, dass während des Zeitraums der Aktivierung von RADar!
Meldungen in sehr großer Anzahl bei der Verwaltung eingehen. Die Erfassung und
Bearbeitung dieser Meldungen bedarf eines hohen personellen Aufwands. Zur
Bearbeitung der Meldungen verfügen die zuständigen Dienststellen der Stadt
Erlangen nicht über ausreichend personelle Kapazitäten. Eine zufriedenstellende
Bearbeitung der Meldungen im Sinne der Meldenden kann somit nicht gewährleistet
werden.
Der bereits vorhandene städtische Schadensmelder soll bis Frühjahr 2023
um die Kategorie Radverkehr erweitert werden. Dadurch ist es möglich, Mängel
beim Radverkehr direkt an die Stadtverwaltung zu senden. Hierbei werden
personelle Kapazitäten bei den zuständigen Dienststellen gebunden.
Die Verwaltung sieht die Notwendigkeit der Funktion RADar! aufgrund des
nicht zu stemmenden Arbeitsaufwands und bereits vorhandenen Schadensmelders als
nicht gegeben und spricht sich gegen die Freischaltung von RADar! während
STADTRADELN 2023.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag 177/2022