Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag der ÖDP-Stadtratsfraktion vom Nr. 283/2022 vom 17.10.2022 ist damit bearbeitet.
1. Sachbericht
Zu Punkt 1:
Die Stadt Erlangen hat im Rahmen der Förderung des Erwerbs von eigengenutztem Wohnraum eigene Richtlinien beschlossen, die kinderreiche Familien (mehr als zwei Kinder) neben den bestehenden staatlichen Förderprogrammen zusätzlich fördern („Richtlinien der Stadt Erlangen für den Bau und Erwerb von Familieneigenheimen und Eigentumswohnungen für kinderreiche Familien“, kurz „Kinderreichenzuschuss“, zuletzt geändert am 09.01.2014). Konkret heißt das, dass die städtische Förderung nur additiv zur staatlichen Förderung möglich ist und nicht ohne diese beantrag werden kann.
Die bestehenden Förderprogramme werden mit den jeweils geltenden aktuellen Konditionen regelmäßig im Sonderteil der Erlanger Nachrichten „Bauen und Wohnen“ publiziert. Zukünftig erfolgt auch ein Hinweis auf das spezielle Förderprogramm der Stadt Erlangen.
Alle Antragsteller, die die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Kinderreichenzuschusses erfüllen, werden im Übrigen im Zuge der individuellen Beratungen bei der städtischen Wohnungsbauförderung über dieses Programm informiert; losgelöst von der staatlichen Förderung kann der Kinderreichenzuschuss nicht beantragt werden. Es ist somit sichergestellt, dass auch tatsächlich jede förderberechtigte Familie den städtischen Zuschuss erhält, sofern hierfür die Voraussetzungen erfüllt werden (im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel).
Zu Punkt 2:
Für das Haushaltsjahr 2023 wurden keine zusätzlichen Mittel für Baukostenzuschüsse an kinderreiche Familien in das Investitionsprogramm aufgenommen, da noch verfügbare Restmittel aus den Vorjahren übertragen werden konnten. Es stehen zum aktuellen Zeitpunkt noch Finanzmittel in Höhe von 72.800,-- € zur Verfügung. Aus Sicht des Fachbereichs werden die heute verfügbaren Finanzmittel für Anträge des Jahres 2023 als ausreichend angesehen.
Im Übrigen wird der Antrag der ÖDP-Fraktion im Rahmen des Abstimmungsskripts der Kämmerei behandelt und darüber gesondert Beschluss gefasst.
2. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
3. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 522.881
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: ÖDP-Fraktionsantrag Nr. 283/2022 vom 17.10.2022; Antrag zum Arbeitsprogramm des Amtes 23 und zum Investitionsprogramm