Die Verwaltung wird beauftragt als Vorabmaßnahme am EMI die Sanierung der Stützmauer 2023 vorzuziehen.
Die Umsetzung der energetischen Sanierung des Daches und der Fassade wird im Zuge der Maßnahmen aus dem Klima-Aufbruch G1a (Klimaneutrale städtische Gebäude) und der dafür zur Verfügung gestellten Ressourcen geprüft.
Für das darüber hinausgehende Sanierungskonzept werden Ressourcen für den Haushalt 2024ff. angemeldet.
Der Antrag der CSU-Fraktion Nr. 266/2022 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
- Behebung der sicherheitsrelevanten Schäden an der öffentlich zugänglichen Stützmauer
- Umsetzung einer Sanierung in zwei Stufen, beginnend mit energetischen Maßnahmen
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der Weiterbetrieb des EMI ist über den laufenden Bauunterhalt gesichert. Sicherheitsbelange müssen hier vordringlich bearbeitet werden. Darüber hinausgehende Instandsetzungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen am Gebäude sind notwendig. Eine vorgezogene Umsetzung ist jedoch abhängig von der Verfügungsstellung zusätzlicher Personalressourcen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Maßnahmen an der Stützmauer sind im Arbeitsprogramm 2023 als größere Sanierungsmaßnahme angemeldet (vgl. Sondermaßname Nr. 24.21EM1: 100.000 €).
Energetische Maßnahmen können im Zuge der beantragten Stellenmehrung auf Basis der Ergebnisse aus dem „Klima-Aufbruch“ geprüft und ggfls. umgesetzt werden, soweit den Stellenanträgen stattgegeben wird und Haushaltmittel bereitgestellt werden.
Für Maßnahmen außerhalb der energetischen Betrachtung z.B. im Innenbereich sind derzeit keine Ressourcen vorhanden. Diese werden zum Haushalt 2024ff. angemeldet.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*: Bei Umsetzung der
energetischen Maßnahmen
ja,
negativ*
nein
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung
des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
100.000 € |
bei Sachkonto: 521112 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 922001/11170010/521112 (nur Stützmauer)
sind nicht vorhanden für energetische und weitere Maßnahmen
Anlagen: Fraktionsantrag 266/2022 zum Haushalt 2023