Der vorliegende Jahresantrag für das Bayerische
Städtebauförderungsprogramm 2023 (siehe Anlage) wird vom Umwelt-, Verkehrs- und
Planungsausschuss beschlossen. Die Anmeldung erfolgt unter dem Vorbehalt der
mittelfristigen Finanzplanung, entsprechend des Haushaltsentwurfes (August
2022). Der städtische Anteil beträgt 40 % der förderfähigen Kosten.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Maßnahmen im Rahmen des „Städtebaulichen Einzelvorhabens Eltersdorf“ werden im Bayerischen Städtebauförderungsprogramm gefördert. Im Jahr 2020 erfolgte die Programmaufnahme in das Bayerische Städtebauförderungsprogramm. Städtebauförderungsmittel können gemäß § 164a Abs. 2 BauGB u. a. für die Vorbereitung von Sanierungsmaßnahmen, für die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen und für die Durchführung von Baumaßnahmen gewährt werden.
Rückblick auf die
Fördersituation im laufenden Programmjahr 2022:
Die Regierung von Mittelfranken hat im „Bayerischen Städtebauförderungsprogramm“ im laufenden Jahr 2022 bisher Mittel in Höhe von ca. 91 T€ bewilligt (Anteil Land). Insgesamt wurden somit förderfähige Kosten von 152 T€ anerkannt.
Der Bewilligungsbescheid 2022 wurde für die nachfolgende Maßnahme
erteilt:
Programm „Bayerischen Städtebauförderungsprogramm“
• Realisierungswettbewerb Bürgervereinshaus (Zuschusshöhe Land: 91 T€)
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Jahresanmeldung 2023
Im Vollzug des Baugesetzbuches und der Städtebauförderungsrichtlinien ist der Regierung von Mittelfranken für das Jahr 2023 wieder eine Fortschreibung der mittelfristigen förderfähigen Kosten vorzulegen.
Für die Programmjahre 2023 bis 2026 hat die Stadt Erlangen Vorbereitende Maßnahmen, Bau- und Ordnungsmaßnahmen, sowie sonstige Maßnahmen von insgesamt 1.300 T€ angemeldet. Bei der angemeldeten Summe handelt es sich um förderfähige Kosten, d. h. Kosten die durch Städtebauförderungsmittel bezuschusst werden können und nicht durch andere Förderprogramme oder Beiträge (z.B. FAG und GVFG) abgedeckt werden. Der städtische Anteil beträgt hier 40 % (520T€), der Städtebauförderungsanteil Land 60 % (780 T€).
Änderungen bzw. Anpassungen aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom Januar 2023 zum Haushalt werden der Regierung von Mittelfranken weitergeleitet
Hinweis:
Die Regierung von Mittelfranken fördert ausschließlich Maßnahmen, die
als Gesamtkonzept umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass für jede Einzelmaßnahme
eine Gesamtförderbetrachtung durchgeführt wird. Hierzu werden die Gesamtkosten
zur Prüfung bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. Ergeht ein
Bewilligungsbescheid, so umfasst dieser die gesamten förderfähigen Kosten. Die
Maßnahme kann zeitlich gestaffelt in sinnvollen Bauabschnitten durchgeführt
werden.
Wird hingegen eine Maßnahme begonnen und nicht zu Ende geführt (z. B.
wird nur die Fassadensanierung durchgeführt, obwohl weitere Maßnahmen lt.
Gesamtkonzept vorgesehen sind), so hat dies die Rückzahlung der ausbezahlten
Zuschüsse zur Folge.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Bedarfsmitteilung 2023 Eltersdorf