1. Der Endbericht Fahrplan Klima-Aufbruch mit dem dazugehörigen Maßnahmenkatalog bildet die Grundlage des weiteren Handelns. Der Stadtrat bleibt bei den konkreten Umsetzungsschritten eingebunden.
2. Die Empfehlungen des Bürger*innenrats und der Mitglieder der Stakeholder-Gruppe zu den vorgeschlagenen Maßnahmen werden zur Kenntnis genommen.
3. Im Hinblick auf den dringenden Handlungsbedarf hat die Verwaltung für das nächste Jahr 14 Maßnahmen (12 Leuchtturmmaßnahmen und zwei weitere) aus dem Fahrplan für das Verwaltungshandeln ausgewählt, die eine schnelle und hohe Reduzierung des CO2-Ausstoßes versprechen und andere Akteure innerhalb der Stadtgesellschaft zum Handeln motivieren. Diesem Vorgehen wird zugestimmt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf an zusätzlichen Finanzmitteln für die ausgewählten Maßnahmen in die Haushaltsberatungen 2023 einzubringen, soweit noch nicht erfolgt. Der Bedarf an zusätzlichen Stellen für die ausgewählten Maßnahmen ist bereits im Stellenplanverfahren enthalten. Die Entscheidung über Finanzmittel und Stellen erfolgt im Haushaltsverfahren.
5. Soweit
die Maßnahmen in den Zuständigkeitsbereich der städtischen Töchter fallen, wird
diesen empfohlen, an den Themen weiterzuarbeiten und in den Aufsichtsgremien zu
informieren.
7. Die Verwaltung berichtet dem Stadtrat regelmäßig über den Umsetzungsstand des Fahrplans Klima-Aufbruch.
8. Der Lenkungskreis Klima-Aufbruch wird weitergeführt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Nach der Ausrufung des Klimanotstands im Mai 2019 wurde im November 2020
beschlossen, dass die Stadt Erlangen ihren Gestaltungsspielraum konsequent
nutzt, um die erforderlichen Institutionen, Infrastrukturen und Maßnahmen zur
Einhaltung des 1,5°C-Klimaziels auf städtischer Ebene zu schaffen. Es sollte
hierzu ein Fahrplan Klima-Aufbruch erarbeitet werden (31/040/2020).
Nach dem Beschluss wurde das Institut für Energie- und Umweltforschung
(ifeu), Heidelberg, gemeinsam mit Green City Experience (GCX), München,
beauftragt, bei der Erstellung des Fahrplans Klima-Aufbruch zu unterstützen.
Die Arbeiten zum Fahrplan Klima-Aufbruch beinhalten u.a.
· Erstellung einer Energie- und CO2-Bilanz
· Entwicklung von Energie- und CO2-Szenarien
· Erstellung eines Maßnahmenkatalogs
· Beteiligung zentraler Stakeholder und Bürger*innen
· Entwicklung eines prozessbegleitenden Kommunikationskonzepts
· Konzeptentwicklung des Instruments „Klimahaushalt“
Dieser Vorlage beigefügt ist der Endbericht der Auftragnehmer, der u.a.
die CO2-Bilanz, verschiedene CO2-Szenarien, eine
Darstellung des Beteiligungsprozesses, den Maßnahmenkatalog (inkl. Kosten und
Einnahmen) und das Vorgehen für das Controlling enthält. Der Bericht gibt der
Stadt Erlangen Orientierung, welche Institutionen, Infrastrukturen und
Maßnahmen für das 1,5°C-Ziel nötig sind. Zugleich zeigt er in den Szenarien
auf, dass unter den aktuellen Rahmenbedingungen das gesetzte Klimaziel in der
Kürze der Zeit nicht erreichbar ist.
Außerdem beigefügt ist die Einschätzung der beiden beteiligten Gruppen
aus Stakeholdern und Bürger*innen zu dem Maßnahmenkatalog
(„Empfehlungsbericht“). Sowohl für die Mitglieder der zwei Gremien als auch für
das ifeu war es herausfordernd, geeignete Maßnahmen zu entwickeln. Sie bewegten
sich im Spannungsfeld zwischen Maßnahmen, die den gravierenden Folgen des
Klimawandels gerecht werden, und Maßnahmen, die umsetzbar sind und die
Akzeptanz aller in der Gesellschaft finden. Die erarbeiteten Maßnahmen sind
daher der Versuch, dem Klimaziel einen wichtigen Schritt näherzukommen.
Am Ende des Beteiligungsprozess konnten die Mitglieder der Stakeholder-
und Bürger*innen-Gruppe über die einzelnen Maßnahmen abstimmen: Trotz des
beschriebenen Spannungszustands haben beide Gruppen in ihrer Abstimmung alle 41
Maßnahmen dem Stadtrat zur Umsetzung empfohlen (s. Anlage 2:
Empfehlungsbericht).
Der Bürger*innenrat erfüllt damit auch den Auftrag des Stadtrats vom
November 2021, Empfehlungen auszuarbeiten, wie die große Herausforderung
„Erlangen klimaneutral vor 2030“ gemeinsam gelingen kann (31/109/2021).
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Chancen des Maßnahmenkatalogs
Der Maßnahmenkatalog besteht aus insgesamt 41 Maßnahmen, verteilt auf
fünf Handlungsfelder (Sektorübergreifend, Energieversorgung, Gebäude, Mobilität
sowie Ernährung und Konsum). Sie stehen nicht einzeln nebeneinander, sondern
haben gegenseitige Bezüge und gehen gesamtheitlich die Zielsetzung
„Klimaneutralität vor 2030“ an.
Sie bieten zugleich eine Antwort auf die durch den Ukraine-Krieg
ausgelöste Energiekrise. Um von Öl und Gas unabhängig zu werden, gilt es in
Erlangen die Nutzung von erneuerbaren Energien massiv auszubauen (z.B. E2
Ausbau und Dekarbonisierung der Wärmenetze), die energetischen Sanierungen im
Gebäudesektor rasant zu beschleunigen (z.B. G2 Serielle Sanierung) und
prinzipiell Energie einzusparen (z.B. S10 Verstetigung und Ausweitung der
Öffentlichkeitsarbeit sowie
S8 Suffizienzoffensive).
Wenngleich auf Bundesebene kurzfristig ein Rückschritt in Sachen
Klimaschutz zu verzeichnen ist (z.B. Wiederinbetriebnahme von
Kohlekraftwerken), kann der Weg aus der Energiekrise mittelfristig nur durch
Investitionen in zukunftsgewandte Technologien gelingen. Der massive
Kostenanstieg für Öl und Gas wird bereits heute zur Belastungsprobe für viele
Familien und Unternehmen in Erlangen und wird auch die Erlanger Stadtverwaltung
treffen. Die Energie- und Wasserkosten für den städtischen Gebäudebestand betrug
im Jahr 2021 4,790 Mio. EUR (vgl. „Energiebericht für städtische Gebäude und
Einrichtungen“, S. 5). Diese Kosten werden für 2022 enorm ansteigen und in
aller Voraussicht auch in den folgenden Jahren auf hohem Niveau bleiben.
Investitionen in regenerative Heizungssystemen werden daher auch in
finanzieller Perspektive attraktiv, da sich die Anschaffungskosten wesentlich
schneller amortisieren als früher.
Zum Zeitpunkt der Erarbeitung der Maßnahmen für den Fahrplan
Klima-Aufbruch hatte sich das Ausmaß der aktuellen Energiekrise noch nicht
abgezeichnet. Nun steht Erlangen ein wissenschaftlich erarbeiteter
Maßnahmenkatalog zur Verfügung, der nicht nur den Weg in die Klimaneutralität
weist, sondern auch Lösungen bietet, wie Erlangen der Energiekrise begegnen kann
– für mehr Unabhängigkeit und damit kalkulierbareren Kosten. Die Stadt Erlangen
hat den großen Vorteil, im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen, nun zügig ins
Handeln kommen zu können und dies im Einvernehmen der Vertreter*innen des
Bürger*innenrats und der Stakeholder-Gruppe, die den Maßnahmenkatalog aktiv
mitentwickelt und empfohlen haben. Der beigefügte Empfehlungsbericht beinhaltet
auch Kommentare einiger Stakeholder zu den verschiedenen Maßnahmen, die für die
weiteren Entscheidungen wichtig sind.
Der Maßnahmenkatalog bietet für den Klima-Aufbruch einen
Orientierungsrahmen. Für die erfolgreiche Umsetzungen der einzelnen Maßnahmen
braucht es zudem noch Zeit- und Budgetpläne sowie festgelegte Zwischenziele. Es
wird Aufgabe der nächsten Monate und Jahre sein, den Maßnahmenkatalog konkret
und handhabbar zu machen sowie ein Controlling aufzubauen.
Unter den 41 Maßnahmen gibt es auch (Vorreiter-)Maßnahmen, die unter der
aktuellen Gesetzeslage bzw. den aktuellen Rahmenbedingungen auf Landes-
und/oder Bundespolitik nicht oder nur teilweise umsetzbar sind (z.B. M3
Attraktiver ÖPNV). Erlangen kann ohne sich ändernde Rahmenbedingungen in Bund
und Land die Klimaneutralität allein mit eigenen Maßnahmen nicht verwirklichen.
Umsetzung der Maßnahmen
Für die Umsetzung der 41 Maßnahmen müssen in der Stadtverwaltung
entsprechende Ressourcen aufgebaut werden. Zum aktuellen Zeitpunkt bestehen
fast keine freien Kapazitäten in den Ämtern, um neue Aufgaben zu bewältigen. Im
kommenden Haushaltsjahr 2023 sollen daher zunächst 14 Maßnahmen aus dem Fahrplan vorrangig bearbeitet werden:
Erste Priorität liegt darin, dem Klimawandel entschieden
entgegenzutreten, weshalb die Ressourcen in der Verwaltung für die 12 Leuchtturmmaßnahmen des ifeu zuerst
aufgebaut werden sollen (s. fett markierte Maßnahmen auf S. 72f. im
Endbericht). Diese Maßnahmen versprechen eine schnelle und hohe Reduzierung des
CO2-Ausstoßes und motivieren andere Akteure innerhalb der
Stadtgesellschaft zum Handeln. Zugleich zahlen sie auf die aktuelle Energiekrise mit ihrer Energieknappheit
und drastischen Kostensteigerung ein, indem u.a. der eigene Gebäudebestand „fit
gemacht“ wird und Energiekosten eingespart werden.
Begleitend dazu soll verstärkt auf Landes-
und Bundesebene eingewirkt werden, damit die Weichen für ehrlichen
Klimaschutz auf kommunaler Ebene endlich gestellt werden (S13 Einwirkung auf
Landes- und Bundespolitik). Zudem ist es wichtig, die Öffentlichkeitsarbeit und Partizipation zu stärken, denn
Veränderungen und Erfolge müssen insbesondere in Krisenzeiten zügig und klar
kommuniziert und die Bürger*innen eingebunden werden (S10 Verstetigung und
Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit).
Maßnahmen sollen zukünftig auch stärker in Partnerschaften mit der Stadtgesellschaft umgesetzt werden.
Erlangen hat eine sehr aktive Stadtgesellschaft. So sollen Maßnahmen durch
verstärkte Kooperation und finanzielle Unterstützung der Stadtgesellschaft
durchgeführt werden. Im Stadtvertrag Klima bieten bereits verschiedene
Stakeholder ihre Kooperation an und andere Akteure haben ebenfalls Bereitschaft
und Interesse signalisiert.
Die Stadtverwaltung empfiehlt, die für diese Maßnahmen erforderlichen
Haushaltsmittel, soweit noch nicht geschehen, für den Haushalt 2023
einzubringen. Die Umsetzung der Maßnahmen kann im Jahr 2023 nur mit den dafür
vorgesehenen zusätzlichen Personalstellen und Haushaltsmitteln begonnen werden
bzw. in der notwendigen Geschwindigkeit erfolgen. Die Entscheidung darüber
erfolgt im Haushaltsverfahren.
Da die Aufstellung des Haushalts, die Anmeldung für den Stellenplan und
die Erstellung der Arbeitsprogramme der Ämter in weiten Teilen bereits vor
Abschluss des Prozesses Klima-Aufbruch begonnen hat bzw. abgeschlossen war,
musste teilweise parallel gearbeitet werden. Dies hat auch dazu geführt, dass
Stellen, die sich positiv auf den Klimaschutz auswirken, bereits teilweise von
den Referaten im Stellenplan gemeldet waren, aber keinen Eingang in den
Maßnahmenkatalog gefunden haben.
Das ifeu-Institut hat für die Maßnahmen Stellenvolumen vorgeschlagen,
die aus Erfahrungswerten bei der Umsetzung in anderen Städten gespeist sind
oder im Prozess durch Stakeholder oder Bürger*innen eingebracht und von ifeu
als notwendig erachtet worden waren. Die von ifeu vorgeschlagenen Stellen
wurden von den betreffenden Ämtern noch in das Stellenplanverfahren
nachgemeldet. Allerdings war es aufgrund der knappen Fristen damals nicht mehr
möglich, die bereits angemeldeten Stellen mit den vorgeschlagenen Stellen des
ifeu zu vergleichen. Dies wird nun in dieser Vorlage nachgeholt.
Manche Zuständigkeiten sind in Erlangen anders geregelt, als vom ifeu im
Endbericht vorgeschlagen. Die vom ifeu vorgeschlagenen Stellen dienen also im
Volumen und in der Zuständigkeit als guter Anhaltspunkt, werden aber teilweise,
um die praktische Umsetzung in den Ämtern zu erleichtern, verändert
eingebracht. Manche Stellenprofile müssen zwar in der Stadtverwaltung
angebunden, aber auch nach Ansicht des ifeu nicht innerhalb der Stadtverwaltung
gänzlich angesiedelt sein wie z.B. die Energieberatung.
14 Maßnahmen aus dem Fahrplan Klima-Aufbruch
für den Haushalt 2023
S1a - Klimaneutrale Verwaltung vor 2030
S1b - Allianz klimaneutrales Erlangen
S2 - Integrierte Quartierskonzepte
S3 - Klimahaushalt
S10 - Verstetigung und Ausweitung der
Öffentlichkeitsarbeit
S13 - Einwirkung auf Landes- und Bundesebene
E1 - Masterplan Wärme 2030
E2 - Ausbau und Dekarbonisierung der
Wärmenetze
E3 - Moratorium Kesselersatz
G1a - Klimaneutrale städtische
Liegenschaften
G1b - Klimaneutrale Gebäude in Erlangen
G2 - Serielle Sanierung von Wohngebäuden
M1 - Menschenfreundliche Quartiere
M3 - Attraktiver ÖPNV
Mit den neu geschaffenen Stellen, können neben den genannten
Leuchtturmmaßnahmen auch Bestandteile aus den flankierenden Maßnahmen bearbeitet
werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die 14 Maßnahmen
legen den Grundstein für ein beschleunigtes Handeln im Klimaschutz. Im
Folgenden wird für jede der Maßnahmen die Zuständigkeit, Kosten und die
Personalstellen angegeben, die aus Sicht der Ämter dazu beitragen, die
Leuchtturmmaßnahmen zügig anzugehen. Die ausführlichen Maßnahmenbeschreibungen
finden sich jeweils im Endbericht.
Der Beschluss über die Personalstellen und
die Sachkosten wird im Haushaltsverfahren gefasst. Vor allem mit der
Entscheidung über die zusätzlichen Stellen wird über die Geschwindigkeit der
Umsetzung des Maßnahmenkatalogs für 2023 entschieden.
Handlungsfeld:
Sektorübergreifende Maßnahmen
S1a – Klimaneutrale Verwaltung vor 2030 |
|
Zuständige Stellen |
Alle
Referate, Ämter und Eigenbetriebe, |
Anschubkosten
2023 |
CO2-Basisbilanz: ca. 40.000 € |
Personalstellen
2023 |
s. Stelle S3 3 Stellen: LED-Umbau (Straßenbeleuchtung
und Lichtsignalanlagen) (VI/66/032, VI/66/033, VI/66/034) |
Flankierende
Maßnahme(n): |
Moratorium Kesselersatz (E3), Ausbau der
Photovoltaikanlagen (E4), Klimaneutrale städtische Liegenschaften (G1a) |
S1b – Allianz klimaneutrales Erlangen |
|
Zuständige Stellen |
Amt
31 (federführend), WA |
Anschubkosten
2023 |
Zwei
Austauschtreffen: ca. 15.000 € |
Personalstellen
2023 |
0,5
Stellen: Teamassistenz (VII/31/009) 1
Stelle: Klima und Wirtschaft (VII/31/017) 1
Stelle: Klima und Stadtgesellschaft (VII/31/030) 1
Stelle: Fachkraft Solar (VII/31/013) |
Flankierende
Maßnahme(n): |
Ausweitung
und Anpassung der Förderprogramme (S7), Klimaneutrale Gebäude in Erlangen
(G1b), Aktionsplattform Klima-Aufbruch (S12), Ausbau von Photovoltaikanlagen
(E4), Klimaneutrale Gebäude in Erlangen (G1b), Ressourcenschonendes Bauen und
Sanieren (G4), Klima- und umweltfreundliche Verpflegung (EK2) |
S2 – Integrierte Quartierskonzepte |
|
Zuständige Stellen |
Amt
61 |
Anschubkosten
2023 |
Ausschreibung
Konzepterstellung: ca. 100.000 Euro (davon 75% gefördert) |
Personalstellen 2023 |
1,5 Stellen: Integrierte Quartierskonzepte (VI/61/071,
VI/61/072) |
Flankierende Maßnahme(n): |
Masterplan
Wärme 2030 (E1), Ausbau und Dekarbonisierung der Wärmenetze (E2),
Menschenfreundliche Quartiere (M1) |
S3 – Klimahaushalt |
|
Zuständige Stellen |
Amt 31, Amt 24, Amt 20 |
Anschubkosten 2023 |
- |
Personalstellen 2023 |
1 Stelle:
Klimaschutzmanagement (VII/31/012, auch zuständig für S1a) |
Flankierende Maßnahme(n): |
Klimaneutrale Verwaltung vor 2030 (S1a), Verstetigung und
Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit (S10), Ausweitung und Anpassung
Förderprogramme (S7) |
S10 – Verstetigung und Ausweitung der
Öffentlichkeitsarbeit |
|
|
Zuständige Stellen |
Amt
31 (federführend) |
|
Anschubkosten
2023 |
100.000
€ |
|
Personalstellen
2023 |
1
Stelle: Management Klima-Aufbruch (VII/31/006) |
|
Flankierende
Maßnahme(n): |
Allianz klimaneutrales Erlangen (S1b),
Ausweitung der Beratungsangebote (S4), Handwerksoffensive (S5), Klimaschutzoffensive
in Unternehmen (S6), Ausweitung und Anpassung der Förderprogramme (S7),
Fortführung der Bildungsaktionen (S11), Aktionsplattform Klima-Aufbruch
(S12), Menschenfreundliche Quartiere (M1) |
|
S13 – Einwirkung auf Landes- und Bundesebene |
|
Zuständige Stellen |
Oberbürgermeister,
Bürgermeister, Stadtrat, alle Referate der Stadtverwaltung |
Anschubkosten
2023 |
- |
Personalstellen
2023 |
vorhanden |
Flankierende
Maßnahme(n): |
Masterplan Wärme 2030 (E1), Ausbau der
Windkraft in der Region (E8), Klimaschutz und Denkmalschutz (G5),
Menschenfreundliche Quartiere (M1), Klimafreundliche Parkraumbewirtschaftung
(M2), Drittnutzerfinanzierung des ÖPNV (M7), Einrichtung eines Ernährungsrats
(EK4), Reparieren statt Wegwerfen (EK6) |
Handlungsfeld:
Energieversorgung
E1 – Masterplan Wärme |
|
Zuständige Stellen |
Amt
31 (federführend), ESTW |
Anschubkosten
2023 |
Vergabe Masterplan Wärme: 100.000 € |
Personalstellen
2023 |
1
Stelle: Wärmewendekoordinator*in (VII/31/027, auch zuständig für E2 und S2) Stellenausbau
ESTW |
Flankierende
Maßnahme(n): |
Integrierte Quartierskonzepte (S2), Ausbau
und Dekarbonisierung der Wärmenetze (E2) |
E2 – Ausbau und Dekarbonisierung der
Wärmenetze |
|
Zuständige Stellen |
ESTW
(federführend), Amt 31 |
Anschubkosten
2023 |
40 % Förderung z.B. über Bundesförderung für effiziente Wärmenetze
(BEW) |
Personalstellen
2023 |
Stellenausbau
ESTW s.
Stelle E1 |
Flankierende
Maßnahme(n): |
Integrierte Quartierskonzepte (S2),
Masterplan Wärme 2030 (E1), Ausbau der Photovoltaik (E4) |
E3 – Moratorium Kesselersatz |
|
Zuständige Stellen |
Amt
24 (federführend), ESTW |
Anschubkosten
2023 |
Konzepterstellung:
50.000 € |
Personalstellen 2023 |
5
Stellen: Moratorium Kesselersatz (VI/24/061, VI/24/062, VI/24/063, VI/24/064,
VI/24/065) |
Flankierende Maßnahme(n): |
Klimaneutrale Verwaltung vor
2030 (S1a), Klimaneutrale städtische Gebäude (G1a) |
Handlungsfeld: Gebäude
G1a – Klimaneutrale städtische Liegenschaften |
|
Zuständige Stellen |
Amt 24 |
Anschubkosten 2023 |
Umsetzung von Baumaßnahmen: 1,5 Mio. € |
Personalstellen
2023 |
0,5
Stellen: Energiemanagement (VI/24/036) 5
Stellen: Klimaneutrale städtische Gebäude (VI/24/073, VI/24/074, VI/24/075,
VI/24/077, VI/24/078) |
Flankierende
Maßnahme(n): |
Klimaneutrale Verwaltung vor 2030 (S1a),
Masterplan Wärme 2030 (E1), Moratorium Kesselersatz (E3), Ausbau von
Photovoltaikanlagen (E4) |
G1b – Klimaneutrale Gebäude in Erlangen |
|
Zuständige Stellen |
Amt
31 |
Anschubkosten
2023 |
Honorar
für Referent*innen: ca. 500 bis 2.000 € |
Personalstellen 2023 |
1
Stelle: Energieberatung Stadtteil (VII/31/014) 1
Stelle: One-Stop-Shop organisatorisch (VII/31/024; VII/31/033) 0,5 Stellen: One-Stop-Shop fachlich
(VII/31/034) Für
den Aufbau eines Energieberater*innennetzwerks (Weiterentwicklung der
ifeu-Maßnahme; auch zuständig für G2) |
Flankierende Maßnahme(n): |
Allianz
klimaneutrales Erlangen (S1b), Integrierte Quartierskonzepte (S2), Masterplan
Wärme 2030 (E1), Moratorium Kesselersatz (E3), Ausbau von Photovoltaikanlagen
(E4), Ressourcenschonendes Bauen und Sanieren (G4) |
G2 –
Serielle Sanierung von Wohngebäuden |
|
Zuständige Stellen |
GEWOBAU, Amt 31 |
Anschubkosten 2023 |
|
Personalstellen
2023 |
s. Stellen G1b |
Flankierende
Maßnahme(n): |
Integrierte Quartierskonzepte (S2),
Ausweitung der Beratungsangebote (S4), Masterplan Wärme 2030 (E1), One Stop
Shop: Fit für die Zukunft (E 5) |
Handlungsfeld:
Mobilität
M1 –
Menschenfreundliche Quartiere |
|
Zuständige Stellen |
Amt
61, Amt 66 |
Anschubkosten 2023 |
Erste Schätzung ca. 1,1 Mio. € |
Personalstellen
2023 |
4 Stellen: Straße der Zukunft, VEP
Fahrradstadt und Fußgängerstadt (VI/61/014, VI/61/039, VI/61/046, VI/66/047) |
Flankierende
Maßnahme(n): |
Verstetigung und Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit (S10),
Klimafreundliche Parkraumbewirtschaftung (M2), Attraktiver ÖPNV (M3),
Sharingsysteme (M4), Angebotsorientierter Ladeinfrastrukturausbau (M5) |
M3 –
Attraktiver ÖPNV |
|
Zuständige Stellen |
Amt 61, ESTW |
Anschubkosten 2023 |
Konzepterstellung:
50.000 € |
Personalstellen
2023 |
3 Stellen: StUB und Barrierefreiheit im
ÖPNV (VI/61/005, VI/61/019, VI/066/041) |
Flankierende
Maßnahme(n): |
Sharingsysteme
(M4), Elektrobusflotte (M6), Drittnutzerfinanzierung des ÖPNV (M7), Verstetigung und Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit (S10) |
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: VI: 2,65 Mio. €
zusätzlich VII: 1 Mio. € (CO2-Minderungs-programm)
zusätzlich |
€ |
bei IPNr.: |
|
|
|
Sachkosten: VI: 50.000 €
zusätzlich VII: gemeldet im
Haushalt 2023 |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): VI: 22 Stellen
(1.619.400 € p.a.) VII: 9 Stellen
(690.800 € p.a.) |
€ |
bei Sachkonto: |
|
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Endbericht Fahrplan Klima-Aufbruch
Anlage 2: Empfehlungsbericht Fahrplan Klima-Aufbruch