1.    Der Endbericht Fahrplan Klima-Aufbruch mit dem dazugehörigen Maßnahmenkatalog bildet die Grundlage des weiteren Handelns. Der Stadtrat bleibt bei den konkreten Umsetzungsschritten eingebunden.

 

2.    Die Empfehlungen des Bürger*innenrats und der Mitglieder der Stakeholder-Gruppe zu den vorgeschlagenen Maßnahmen werden zur Kenntnis genommen.

 

3.    Im Hinblick auf den dringenden Handlungsbedarf hat die Verwaltung für das nächste Jahr 14 Maßnahmen (12 Leuchtturmmaßnahmen und zwei weitere) aus dem Fahrplan für das Verwaltungshandeln ausgewählt, die eine schnelle und hohe Reduzierung des CO2-Ausstoßes versprechen und andere Akteure innerhalb der Stadtgesellschaft zum Handeln motivieren. Diesem Vorgehen wird zugestimmt.

 

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf an zusätzlichen Finanzmitteln für die ausgewählten Maßnahmen in die Haushaltsberatungen 2023 einzubringen, soweit noch nicht erfolgt. Der Bedarf an zusätzlichen Stellen für die ausgewählten Maßnahmen ist bereits im Stellenplanverfahren enthalten. Die Entscheidung über Finanzmittel und Stellen erfolgt im Haushaltsverfahren.

 

5.    Soweit die Maßnahmen in den Zuständigkeitsbereich der städtischen Töchter fallen, wird diesen empfohlen, an den Themen weiterzuarbeiten und in den Aufsichtsgremien zu informieren.

 

6.    Die Verwaltung wird beauftragt, den gesamten Maßnahmenkatalog in den nächsten Jahren weiter zu konkretisieren und entsprechend in die Arbeitsprogramme für 2024 ff. zu integrieren. Die erforderlichen Haushaltsmittel und Personalstellen sind im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2024 ff. anzumelden.

 

7.    Die Verwaltung berichtet dem Stadtrat regelmäßig über den Umsetzungsstand des Fahrplans Klima-Aufbruch.

 

8.    Der Lenkungskreis Klima-Aufbruch wird weitergeführt.


 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Nach der Ausrufung des Klimanotstands im Mai 2019 wurde im November 2020 beschlossen, dass die Stadt Erlangen ihren Gestaltungsspielraum konsequent nutzt, um die erforderlichen Institutionen, Infrastrukturen und Maßnahmen zur Einhaltung des 1,5°C-Klimaziels auf städtischer Ebene zu schaffen. Es sollte hierzu ein Fahrplan Klima-Aufbruch erarbeitet werden (31/040/2020).

Nach dem Beschluss wurde das Institut für Energie- und Umweltforschung (ifeu), Heidelberg, gemeinsam mit Green City Experience (GCX), München, beauftragt, bei der Erstellung des Fahrplans Klima-Aufbruch zu unterstützen. Die Arbeiten zum Fahrplan Klima-Aufbruch beinhalten u.a.

·         Erstellung einer Energie- und CO2-Bilanz

·         Entwicklung von Energie- und CO2-Szenarien

·         Erstellung eines Maßnahmenkatalogs

·         Beteiligung zentraler Stakeholder und Bürger*innen

·         Entwicklung eines prozessbegleitenden Kommunikationskonzepts

·         Konzeptentwicklung des Instruments „Klimahaushalt“

 

Dieser Vorlage beigefügt ist der Endbericht der Auftragnehmer, der u.a. die CO2-Bilanz, verschiedene CO2-Szenarien, eine Darstellung des Beteiligungsprozesses, den Maßnahmenkatalog (inkl. Kosten und Einnahmen) und das Vorgehen für das Controlling enthält. Der Bericht gibt der Stadt Erlangen Orientierung, welche Institutionen, Infrastrukturen und Maßnahmen für das 1,5°C-Ziel nötig sind. Zugleich zeigt er in den Szenarien auf, dass unter den aktuellen Rahmenbedingungen das gesetzte Klimaziel in der Kürze der Zeit nicht erreichbar ist.

 

Außerdem beigefügt ist die Einschätzung der beiden beteiligten Gruppen aus Stakeholdern und Bürger*innen zu dem Maßnahmenkatalog („Empfehlungsbericht“). Sowohl für die Mitglieder der zwei Gremien als auch für das ifeu war es herausfordernd, geeignete Maßnahmen zu entwickeln. Sie bewegten sich im Spannungsfeld zwischen Maßnahmen, die den gravierenden Folgen des Klimawandels gerecht werden, und Maßnahmen, die umsetzbar sind und die Akzeptanz aller in der Gesellschaft finden. Die erarbeiteten Maßnahmen sind daher der Versuch, dem Klimaziel einen wichtigen Schritt näherzukommen.

 

Am Ende des Beteiligungsprozess konnten die Mitglieder der Stakeholder- und Bürger*innen-Gruppe über die einzelnen Maßnahmen abstimmen: Trotz des beschriebenen Spannungszustands haben beide Gruppen in ihrer Abstimmung alle 41 Maßnahmen dem Stadtrat zur Umsetzung empfohlen (s. Anlage 2: Empfehlungsbericht).

 

Der Bürger*innenrat erfüllt damit auch den Auftrag des Stadtrats vom November 2021, Empfehlungen auszuarbeiten, wie die große Herausforderung „Erlangen klimaneutral vor 2030“ gemeinsam gelingen kann (31/109/2021).

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Chancen des Maßnahmenkatalogs

 

Der Maßnahmenkatalog besteht aus insgesamt 41 Maßnahmen, verteilt auf fünf Handlungsfelder (Sektorübergreifend, Energieversorgung, Gebäude, Mobilität sowie Ernährung und Konsum). Sie stehen nicht einzeln nebeneinander, sondern haben gegenseitige Bezüge und gehen gesamtheitlich die Zielsetzung „Klimaneutralität vor 2030“ an.

 

Sie bieten zugleich eine Antwort auf die durch den Ukraine-Krieg ausgelöste Energiekrise. Um von Öl und Gas unabhängig zu werden, gilt es in Erlangen die Nutzung von erneuerbaren Energien massiv auszubauen (z.B. E2 Ausbau und Dekarbonisierung der Wärmenetze), die energetischen Sanierungen im Gebäudesektor rasant zu beschleunigen (z.B. G2 Serielle Sanierung) und prinzipiell Energie einzusparen (z.B. S10 Verstetigung und Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit sowie
S8 Suffizienzoffensive).

 

Wenngleich auf Bundesebene kurzfristig ein Rückschritt in Sachen Klimaschutz zu verzeichnen ist (z.B. Wiederinbetriebnahme von Kohlekraftwerken), kann der Weg aus der Energiekrise mittelfristig nur durch Investitionen in zukunftsgewandte Technologien gelingen. Der massive Kostenanstieg für Öl und Gas wird bereits heute zur Belastungsprobe für viele Familien und Unternehmen in Erlangen und wird auch die Erlanger Stadtverwaltung treffen. Die Energie- und Wasserkosten für den städtischen Gebäudebestand betrug im Jahr 2021 4,790 Mio. EUR (vgl. „Energiebericht für städtische Gebäude und Einrichtungen“, S. 5). Diese Kosten werden für 2022 enorm ansteigen und in aller Voraussicht auch in den folgenden Jahren auf hohem Niveau bleiben. Investitionen in regenerative Heizungssystemen werden daher auch in finanzieller Perspektive attraktiv, da sich die Anschaffungskosten wesentlich schneller amortisieren als früher.

 

Zum Zeitpunkt der Erarbeitung der Maßnahmen für den Fahrplan Klima-Aufbruch hatte sich das Ausmaß der aktuellen Energiekrise noch nicht abgezeichnet. Nun steht Erlangen ein wissenschaftlich erarbeiteter Maßnahmenkatalog zur Verfügung, der nicht nur den Weg in die Klimaneutralität weist, sondern auch Lösungen bietet, wie Erlangen der Energiekrise begegnen kann – für mehr Unabhängigkeit und damit kalkulierbareren Kosten. Die Stadt Erlangen hat den großen Vorteil, im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen, nun zügig ins Handeln kommen zu können und dies im Einvernehmen der Vertreter*innen des Bürger*innenrats und der Stakeholder-Gruppe, die den Maßnahmenkatalog aktiv mitentwickelt und empfohlen haben. Der beigefügte Empfehlungsbericht beinhaltet auch Kommentare einiger Stakeholder zu den verschiedenen Maßnahmen, die für die weiteren Entscheidungen wichtig sind.

 

Der Maßnahmenkatalog bietet für den Klima-Aufbruch einen Orientierungsrahmen. Für die erfolgreiche Umsetzungen der einzelnen Maßnahmen braucht es zudem noch Zeit- und Budgetpläne sowie festgelegte Zwischenziele. Es wird Aufgabe der nächsten Monate und Jahre sein, den Maßnahmenkatalog konkret und handhabbar zu machen sowie ein Controlling aufzubauen.

 

Unter den 41 Maßnahmen gibt es auch (Vorreiter-)Maßnahmen, die unter der aktuellen Gesetzeslage bzw. den aktuellen Rahmenbedingungen auf Landes- und/oder Bundespolitik nicht oder nur teilweise umsetzbar sind (z.B. M3 Attraktiver ÖPNV). Erlangen kann ohne sich ändernde Rahmenbedingungen in Bund und Land die Klimaneutralität allein mit eigenen Maßnahmen nicht verwirklichen.

 

 

Umsetzung der Maßnahmen

 

Für die Umsetzung der 41 Maßnahmen müssen in der Stadtverwaltung entsprechende Ressourcen aufgebaut werden. Zum aktuellen Zeitpunkt bestehen fast keine freien Kapazitäten in den Ämtern, um neue Aufgaben zu bewältigen. Im kommenden Haushaltsjahr 2023 sollen daher zunächst 14 Maßnahmen aus dem Fahrplan vorrangig bearbeitet werden:

 

Erste Priorität liegt darin, dem Klimawandel entschieden entgegenzutreten, weshalb die Ressourcen in der Verwaltung für die 12 Leuchtturmmaßnahmen des ifeu zuerst aufgebaut werden sollen (s. fett markierte Maßnahmen auf S. 72f. im Endbericht). Diese Maßnahmen versprechen eine schnelle und hohe Reduzierung des CO2-Ausstoßes und motivieren andere Akteure innerhalb der Stadtgesellschaft zum Handeln. Zugleich zahlen sie auf die aktuelle Energiekrise mit ihrer Energieknappheit und drastischen Kostensteigerung ein, indem u.a. der eigene Gebäudebestand „fit gemacht“ wird und Energiekosten eingespart werden. 

 

Begleitend dazu soll verstärkt auf Landes- und Bundesebene eingewirkt werden, damit die Weichen für ehrlichen Klimaschutz auf kommunaler Ebene endlich gestellt werden (S13 Einwirkung auf Landes- und Bundespolitik). Zudem ist es wichtig, die Öffentlichkeitsarbeit und Partizipation zu stärken, denn Veränderungen und Erfolge müssen insbesondere in Krisenzeiten zügig und klar kommuniziert und die Bürger*innen eingebunden werden (S10 Verstetigung und Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit).

 

Maßnahmen sollen zukünftig auch stärker in Partnerschaften mit der Stadtgesellschaft umgesetzt werden. Erlangen hat eine sehr aktive Stadtgesellschaft. So sollen Maßnahmen durch verstärkte Kooperation und finanzielle Unterstützung der Stadtgesellschaft durchgeführt werden. Im Stadtvertrag Klima bieten bereits verschiedene Stakeholder ihre Kooperation an und andere Akteure haben ebenfalls Bereitschaft und Interesse signalisiert.

 

Die Stadtverwaltung empfiehlt, die für diese Maßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel, soweit noch nicht geschehen, für den Haushalt 2023 einzubringen. Die Umsetzung der Maßnahmen kann im Jahr 2023 nur mit den dafür vorgesehenen zusätzlichen Personalstellen und Haushaltsmitteln begonnen werden bzw. in der notwendigen Geschwindigkeit erfolgen. Die Entscheidung darüber erfolgt im Haushaltsverfahren.

 

Da die Aufstellung des Haushalts, die Anmeldung für den Stellenplan und die Erstellung der Arbeitsprogramme der Ämter in weiten Teilen bereits vor Abschluss des Prozesses Klima-Aufbruch begonnen hat bzw. abgeschlossen war, musste teilweise parallel gearbeitet werden. Dies hat auch dazu geführt, dass Stellen, die sich positiv auf den Klimaschutz auswirken, bereits teilweise von den Referaten im Stellenplan gemeldet waren, aber keinen Eingang in den Maßnahmenkatalog gefunden haben.

 

Das ifeu-Institut hat für die Maßnahmen Stellenvolumen vorgeschlagen, die aus Erfahrungswerten bei der Umsetzung in anderen Städten gespeist sind oder im Prozess durch Stakeholder oder Bürger*innen eingebracht und von ifeu als notwendig erachtet worden waren. Die von ifeu vorgeschlagenen Stellen wurden von den betreffenden Ämtern noch in das Stellenplanverfahren nachgemeldet. Allerdings war es aufgrund der knappen Fristen damals nicht mehr möglich, die bereits angemeldeten Stellen mit den vorgeschlagenen Stellen des ifeu zu vergleichen. Dies wird nun in dieser Vorlage nachgeholt.

 

Manche Zuständigkeiten sind in Erlangen anders geregelt, als vom ifeu im Endbericht vorgeschlagen. Die vom ifeu vorgeschlagenen Stellen dienen also im Volumen und in der Zuständigkeit als guter Anhaltspunkt, werden aber teilweise, um die praktische Umsetzung in den Ämtern zu erleichtern, verändert eingebracht. Manche Stellenprofile müssen zwar in der Stadtverwaltung angebunden, aber auch nach Ansicht des ifeu nicht innerhalb der Stadtverwaltung gänzlich angesiedelt sein wie z.B. die Energieberatung.

 

14 Maßnahmen aus dem Fahrplan Klima-Aufbruch für den Haushalt 2023

S1a - Klimaneutrale Verwaltung vor 2030

S1b - Allianz klimaneutrales Erlangen

S2 - Integrierte Quartierskonzepte

S3 - Klimahaushalt

S10 - Verstetigung und Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit

S13 - Einwirkung auf Landes- und Bundesebene

E1 - Masterplan Wärme 2030

E2 - Ausbau und Dekarbonisierung der Wärmenetze

E3 - Moratorium Kesselersatz

G1a - Klimaneutrale städtische Liegenschaften

G1b - Klimaneutrale Gebäude in Erlangen

G2 - Serielle Sanierung von Wohngebäuden

M1 - Menschenfreundliche Quartiere

M3 - Attraktiver ÖPNV

Mit den neu geschaffenen Stellen, können neben den genannten Leuchtturmmaßnahmen auch Bestandteile aus den flankierenden Maßnahmen bearbeitet werden.

 

 

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die 14 Maßnahmen legen den Grundstein für ein beschleunigtes Handeln im Klimaschutz. Im Folgenden wird für jede der Maßnahmen die Zuständigkeit, Kosten und die Personalstellen angegeben, die aus Sicht der Ämter dazu beitragen, die Leuchtturmmaßnahmen zügig anzugehen. Die ausführlichen Maßnahmenbeschreibungen finden sich jeweils im Endbericht.

Der Beschluss über die Personalstellen und die Sachkosten wird im Haushaltsverfahren gefasst. Vor allem mit der Entscheidung über die zusätzlichen Stellen wird über die Geschwindigkeit der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs für 2023 entschieden.

 

Handlungsfeld: Sektorübergreifende Maßnahmen

S1a – Klimaneutrale Verwaltung vor 2030

Zuständige Stellen

Alle Referate, Ämter und Eigenbetriebe,

Anschubkosten 2023

CO2-Basisbilanz: ca. 40.000 €

Personalstellen 2023

s. Stelle S3

3 Stellen: LED-Umbau (Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen) (VI/66/032, VI/66/033, VI/66/034)

Flankierende Maßnahme(n):

Moratorium Kesselersatz (E3), Ausbau der Photovoltaikanlagen (E4), Klimaneutrale städtische Liegenschaften (G1a)

 


S1b – Allianz klimaneutrales Erlangen

Zuständige Stellen

Amt 31 (federführend), WA 

Anschubkosten 2023

Zwei Austauschtreffen: ca. 15.000 €

Personalstellen 2023

0,5 Stellen: Teamassistenz (VII/31/009)

1 Stelle: Klima und Wirtschaft (VII/31/017)

1 Stelle: Klima und Stadtgesellschaft (VII/31/030)

1 Stelle: Fachkraft Solar (VII/31/013)

Flankierende Maßnahme(n):

Ausweitung und Anpassung der Förderprogramme (S7), Klimaneutrale Gebäude in Erlangen (G1b), Aktionsplattform Klima-Aufbruch (S12), Ausbau von Photovoltaikanlagen (E4), Klimaneutrale Gebäude in Erlangen (G1b), Ressourcenschonendes Bauen und Sanieren (G4), Klima- und umweltfreundliche Verpflegung (EK2)

 

S2 – Integrierte Quartierskonzepte

Zuständige Stellen

Amt 61

Anschubkosten 2023

Ausschreibung Konzepterstellung: ca. 100.000 Euro (davon 75% gefördert)

Personalstellen 2023

1,5 Stellen: Integrierte Quartierskonzepte (VI/61/071, VI/61/072)

Flankierende Maßnahme(n):

Masterplan Wärme 2030 (E1), Ausbau und Dekarbonisierung der Wärmenetze (E2), Menschenfreundliche Quartiere (M1)

 


 




S3 – Klimahaushalt

Zuständige Stellen

Amt 31, Amt 24, Amt 20

Anschubkosten 2023

-

Personalstellen 2023

1 Stelle: Klimaschutzmanagement (VII/31/012, auch zuständig für S1a)

Flankierende Maßnahme(n):

Klimaneutrale Verwaltung vor 2030 (S1a), Verstetigung und Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit (S10), Ausweitung und Anpassung Förderprogramme (S7)

 


S10 – Verstetigung und Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit

 

Zuständige Stellen

Amt 31 (federführend)

Anschubkosten 2023

100.000 €

Personalstellen 2023

1 Stelle: Management Klima-Aufbruch (VII/31/006)

Flankierende Maßnahme(n):

Allianz klimaneutrales Erlangen (S1b), Ausweitung der Beratungsangebote (S4), Handwerksoffensive (S5), Klimaschutzoffensive in Unternehmen (S6), Ausweitung und Anpassung der Förderprogramme (S7), Fortführung der Bildungsaktionen (S11), Aktionsplattform Klima-Aufbruch (S12), Menschenfreundliche Quartiere (M1)

 

S13 – Einwirkung auf Landes- und Bundesebene

Zuständige Stellen

Oberbürgermeister, Bürgermeister, Stadtrat, alle Referate der Stadtverwaltung

Anschubkosten 2023

-

Personalstellen 2023

vorhanden

Flankierende Maßnahme(n):

Masterplan Wärme 2030 (E1), Ausbau der Windkraft in der Region (E8), Klimaschutz und Denkmalschutz (G5), Menschenfreundliche Quartiere (M1), Klimafreundliche Parkraumbewirtschaftung (M2), Drittnutzerfinanzierung des ÖPNV (M7), Einrichtung eines Ernährungsrats (EK4), Reparieren statt Wegwerfen (EK6)

 

 


Handlungsfeld: Energieversorgung

E1 – Masterplan Wärme

Zuständige Stellen

Amt 31 (federführend), ESTW

Anschubkosten 2023

Vergabe Masterplan Wärme: 100.000 €

Personalstellen 2023

1 Stelle: Wärmewendekoordinator*in (VII/31/027, auch zuständig für E2 und S2)  

Stellenausbau ESTW

Flankierende Maßnahme(n):

Integrierte Quartierskonzepte (S2), Ausbau und Dekarbonisierung der Wärmenetze (E2)

 

E2 – Ausbau und Dekarbonisierung der Wärmenetze 

Zuständige Stellen

ESTW (federführend), Amt 31

Anschubkosten 2023

40 % Förderung z.B. über Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Personalstellen 2023

Stellenausbau ESTW

s. Stelle E1

Flankierende Maßnahme(n):

Integrierte Quartierskonzepte (S2), Masterplan Wärme 2030 (E1), Ausbau der Photovoltaik (E4)

 

E3 – Moratorium Kesselersatz

Zuständige Stellen

Amt 24 (federführend), ESTW

Anschubkosten 2023

Konzepterstellung: 50.000 €

Personalstellen 2023

5 Stellen: Moratorium Kesselersatz (VI/24/061, VI/24/062, VI/24/063, VI/24/064, VI/24/065)

Flankierende Maßnahme(n):

Klimaneutrale Verwaltung vor 2030 (S1a), Klimaneutrale städtische Gebäude (G1a)

 

Handlungsfeld: Gebäude

G1a – Klimaneutrale städtische Liegenschaften

Zuständige Stellen

Amt 24

Anschubkosten 2023

Umsetzung von Baumaßnahmen: 1,5 Mio. €

Personalstellen 2023

0,5 Stellen: Energiemanagement (VI/24/036)   

5 Stellen: Klimaneutrale städtische Gebäude (VI/24/073, VI/24/074, VI/24/075, VI/24/077, VI/24/078) 

Flankierende Maßnahme(n):

Klimaneutrale Verwaltung vor 2030 (S1a), Masterplan Wärme 2030 (E1), Moratorium Kesselersatz (E3), Ausbau von Photovoltaikanlagen (E4)

 

G1b – Klimaneutrale Gebäude in Erlangen

Zuständige Stellen

Amt 31

Anschubkosten 2023

Honorar für Referent*innen: ca. 500 bis 2.000 €

Personalstellen 2023

1 Stelle: Energieberatung Stadtteil (VII/31/014)

1 Stelle: One-Stop-Shop organisatorisch (VII/31/024; VII/31/033)

0,5 Stellen: One-Stop-Shop fachlich (VII/31/034)

 

Für den Aufbau eines Energieberater*innennetzwerks (Weiterentwicklung der ifeu-Maßnahme; auch zuständig für G2)

Flankierende Maßnahme(n):

Allianz klimaneutrales Erlangen (S1b), Integrierte Quartierskonzepte (S2), Masterplan Wärme 2030 (E1), Moratorium Kesselersatz (E3), Ausbau von Photovoltaikanlagen (E4), Ressourcenschonendes Bauen und Sanieren (G4)

 

G2 – Serielle Sanierung von Wohngebäuden 

Zuständige Stellen

GEWOBAU, Amt 31

Anschubkosten 2023

 

Personalstellen 2023

s. Stellen G1b

Flankierende Maßnahme(n):

Integrierte Quartierskonzepte (S2), Ausweitung der Beratungsangebote (S4), Masterplan Wärme 2030 (E1), One Stop Shop: Fit für die Zukunft (E 5)

 

 

Handlungsfeld: Mobilität 

M1 – Menschenfreundliche Quartiere

Zuständige Stellen

 Amt 61, Amt 66

Anschubkosten 2023

Erste Schätzung ca. 1,1 Mio. 

Personalstellen 2023

4 Stellen: Straße der Zukunft, VEP Fahrradstadt und Fußgängerstadt (VI/61/014, VI/61/039, VI/61/046, VI/66/047)  

Flankierende Maßnahme(n):

Verstetigung und Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit (S10), Klimafreundliche Parkraumbewirtschaftung (M2), Attraktiver ÖPNV (M3), Sharingsysteme (M4), Angebotsorientierter Ladeinfrastrukturausbau (M5)

 


 

M3 – Attraktiver ÖPNV

Zuständige Stellen

Amt 61, ESTW  

Anschubkosten 2023

Konzepterstellung: 50.000 €

Personalstellen 2023

3 Stellen: StUB und Barrierefreiheit im ÖPNV (VI/61/005, VI/61/019, VI/066/041)  

Flankierende Maßnahme(n):

Sharingsysteme (M4), Elektrobusflotte (M6), Drittnutzerfinanzierung des ÖPNV (M7), Verstetigung und Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit (S10)

 

 

 

 


4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

VI: 2,65 Mio. € zusätzlich

VII: 1 Mio. € (CO2-Minderungs-programm) zusätzlich

bei IPNr.:

 

 

 

Sachkosten:

VI: 50.000 € zusätzlich

VII: gemeldet im Haushalt 2023

bei Sachkonto:

 

Personalkosten (brutto):

VI: 22 Stellen (1.619.400 € p.a.)

VII: 9 Stellen (690.800 € p.a.)

bei Sachkonto:


Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Anlage 1: Endbericht Fahrplan Klima-Aufbruch

                               Anlage 2: Empfehlungsbericht Fahrplan Klima-Aufbruch