1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit der
Beratung und Beschlussfassung im Revisionsausschuss wird der Prüfungsbericht
verbindlich.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die
im Prüfungsbericht enthaltenen Prüfungsfeststellungen und -empfehlungen sind
vom
Amt 13 umzusetzen und zu beachten.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Steht im pflichtgemäßen Ermessen des Amtes 13.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?
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Zusätzlich zum Prüfungsbericht aus der letzten Sitzung werden den Ausschussmitgliedern noch die nachfolgenden Unterlagen zur Verfügung gestellt:
Anlage 1: Auszug aus dem Prüfungsbericht des BKPV vom August 2002
Anlage 2: Schreiben OBM Dr. Balleis an die Fraktionen vom Juli 2003
Anlage 3:
Ausführungen Sachsen-Anhalt zur Fraktionsfinanzierung in den Kommunen vom
März 2007
Anlage 4:
Schriftliche Anfrage aus dem Bay. Landtag zur Finanzierung der Fraktionen vom
November 2020