1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit der Beratung und Beschlussfassung im Revisionsausschuss wird der Prüfungsbericht
verbindlich.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die im Prüfungsbericht enthaltenen Prüfungsfeststellungen und -empfehlungen sind vom
Amt 13 umzusetzen und zu beachten.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Steht im pflichtgemäßen Ermessen des Amtes 13.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?

---

 

 

Zusätzlich zum Prüfungsbericht aus der letzten Sitzung werden den Ausschussmitgliedern noch die nachfolgenden Unterlagen zur Verfügung gestellt:

 

Anlage 1: Auszug aus dem Prüfungsbericht des BKPV vom August 2002

Anlage 2: Schreiben OBM Dr. Balleis an die Fraktionen vom Juli 2003

Anlage 3: Ausführungen Sachsen-Anhalt zur Fraktionsfinanzierung in den Kommunen vom
                März 2007

Anlage 4: Schriftliche Anfrage aus dem Bay. Landtag zur Finanzierung der Fraktionen vom
                November 2020