Betreff
Stadtvertrag Klima: Aufruf zum gemeinsamen Handeln
Vorlage
31/162/2022
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

1. Dem Stadtvertrag Klima Erlangen wird zugestimmt.

2. Das bisherige und weitere Vorgehen für die Mobilisierung und Beteiligung der Stadtgesellschaft für den Stadtvertrag Klima wird zur Kenntnis genommen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit dem Beschluss im November 2020 zur Erarbeitung des Fahrplans Klima-Aufbruch erhielt die Stadtverwaltung den Auftrag, einen umfassenden Mobilisierungs- und Beteiligungsprozess für einen „Klimagesellschaftsvertrag“ zu beginnen (31/040/2020).

Die Klimanotstandsstudie machte damals deutlich, dass der Wandel zur klimaverträglichen Stadtgesellschaft nur kooperativ gelingen kann. Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und Stadtverwaltung sollen enge Partnerschaften eingehen, um gemeinsam das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Dieses neue Verständnis der Zusammenarbeit sollte in Form eines „städtischen Gesellschaftsvertrags“ symbolisch festgehalten und zugleich Klimaschutzmaßnahmen eine bindende Wirkung verleihen (31/006/2020).

Im Zuge der Erstellung des Fahrplans Klima-Aufbruch wurde das Konzept des „Gesellschaftsvertrags“ weiterentwickelt und der Stadtvertrag Klima Erlangen entstand (s. Anlage 1).

Der Stadtvertrag setzt sich zusammen aus:

-       einem Aufruf an die Menschen in Erlangen

-       einem Bekenntnis zu den 41 Maßnahmen für den Klima-Aufbruch

-       Eindrücken und Hoffnungen der Teilnehmenden am Beteiligungsprozess

-       Übersicht zu den bisherigen Selbstverpflichtungen des Bürger*innenrats und der Stakeholdergruppe

-       einem Bürgerschaftsbeitrag des Bürger*innenrats mit Anregungen für die Erlanger*innen

-       Klimaschutz-Beiträgen der Erlanger Stadtgesellschaft (Bürger*innenrat, Stakeholder und ab November 2022 offen für alle Erlanger*innen)

 

 

 

Die Stakeholder-Gruppe und der Bürger*innenrat haben den Stadtvertrag von Beginn an mitgestaltet: Der Bürgerschaftsbeitrag wurde vom Bürger*innenrat eigenständig verfasst und soll den Bürger*innen Orientierung und Impulse geben, wie sie den Klima-Aufbruch im Alltag lebensnah umsetzen können.

Zugleich erarbeiteten die Mitglieder der zwei Gruppen sogenannte Selbstverpflichtungen. Die Mitglieder des Bürger*innenrats haben eine gemeinsame Selbstverpflichtung erarbeitet und verstehen sich als Botschafter*innen für den Klima-Aufbruch, die Menschen in ihrem Umfeld für den Klimaschutz begeistern und zugleich die konsequente Umsetzung der 41 Maßnahmen verfolgen wollen. Die Mitglieder der Stakeholdergruppe haben in den vergangenen Monaten innerhalb ihrer Einrichtungen intensiv debattiert und abgewogen, welche Maßnahmen des Klima-Aufbruchs sie jeweils mittragen können und welche Aktivitäten sie darüber hinaus beisteuern wollen. Nicht allen Stakeholder war es aufgrund der kurzen Zeitspanne oder der Organisationsform möglich, einen Beitrag für den Stadtvertrag Klima zu verfassen. Einige Stakeholder wollen den bisher eingereichten Klimaschutz-Beitrag auch noch konkretisieren. Vielen war es jedoch ein Anliegen, frühzeitig zu signalisieren, dass sie hinter dem Klima-Aufbruch stehen. 

Der Stadtvertrag Klima fußt somit in seiner Entstehung auf einer umfassenden Beteiligung ganz unterschiedlicher Vertreter*innen der Stadtgesellschaft. Er ist bereits jetzt ein wichtiges Symbol, das nach innen und außen vermittelt, dass die Erlanger*innen den Wandel zur Klimaneutralität mitgestalten wollen. „Dort, wo die Möglichkeiten und Mittel der einen aufhören, führen die anderen das Engagement weiter“ (Stadtvertrag Klima, S. 7).

Ab November erhalten Vertreter*innen der organisierten Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft, aber auch Privatpersonen in Erlangen die Möglichkeit, ihre eigenen Beiträge zu verfassen und sie im Stadtvertrag Klima zu veröffentlichen. Der Stadtvertrag Klima wird somit zur lebenden Dokumentation der vielen Einzelbeiträge.  

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Stakeholdergruppe und der Bürger*innenrat haben bereits ihre Beiträge (Selbstverpflichtungen) für den Klima-Aufbruch im Stadtvertrag veröffentlicht. Diese Sammlung soll zukünftig vergrößert werden.

 

Privatpersonen werden ab Ende November 2022 die Möglichkeit erhalten, über die Webseite www.erlangen.de/mein-beitrag ihren eigenen Beitrag auf Grundlage des Bürgerschaftsbeitrags zu verfassen und den Stadtvertrag digital zu unterzeichnen. Während der persönliche Beitrag anonym bleibt, können sich Privatpersonen bewusst dazu entscheiden, ihren Namen im Stadtvertrag zu veröffentlichen und damit ihre Unterstützung sichtbar zu machen.

 

Einrichtungen wie Unternehmen, Vereine, Verbände, Initiativen u.v.m. können über die selbe Webadresse angeben, welche der 41 Maßnahmen des Fahrplans Klima-Aufbruch sie durch eigene Aktivitäten beabsichtigen zu unterstützen. Diese Klima-Beiträge werden mit dem jeweiligen Namen der Einrichtung im Stadtvertrag Klima veröffentlicht.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Stadtvertrag soll zu einer lebenden Dokumentation der vielen Einzelbeiträge werden. Hierzu bedarf es in den kommenden Monaten wirksamer Öffentlichkeitsarbeit. Ab November wird daher eine Social Media Kampagne initiiert.

 

Des Weiteren werden neue Beiträge von Einrichtungen auf der städtischen Unterseite für den Klima-Aufbruch www.erlangen.de/klima-aufbruch prominent gezeigt und über diverse Kommunikationskanäle bekannt gemacht.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Anlage 1: Stadtvertrag Klima Erlangen