Der Bericht des Revisionsamtes vom 15.08.2022 über die Prüfung in Amt 20 / EBE - Kassenmäßige Abwicklung der Niederschlagswassergebühren (nsk-Mandant 03) - (Nr. 04/2022) wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme des Amtes 20 vom 18.08.2022 wurde zur Kenntnis gebracht.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit
der Beratung und Beschlussfassung im Revisionsausschuss wird der
Prüfungsbericht verbindlich. Der EBE hat keine
Stellungnahme abgegeben und damit signalisiert, dass mit den wesentlichen
Aussagen im Prüfungsbericht Einverständnis besteht.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die
im Prüfungsbericht enthaltenen Prüfungsfeststellungen und -empfehlungen sind
vom
Amt 20 / EBE umzusetzen und zu beachten.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Steht im pflichtgemäßen Ermessen des Amtes 20 / EBE.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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