1.
Es wird davon Kenntnis genommen, dass der
Verwaltungsrat der Gesellschaft zur Förderung der Arbeit (GGFA), Anstalt des
öffentlichen Rechts der Stadt Erlangen beschlossen hat,
a) den geprüften Jahresabschluss festzustellen,
b) den Jahresüberschuss in Höhe 30.607,97 € mit den allgemeinen Rücklagen zu verrechnen,
c) den Vorstand Herrn Gerd Worm für das Geschäftsjahr 2021 zu entlasten.
2. Der Verwaltungsrat wird entlastet.
In seiner Sitzung am 15.07.2022 hat der Verwaltungsrat der
GGFA AöR auf Grundlage der Berichte des Vorstands Herrn Gerd Worm, sowie der
Wirtschaftsprüferin Frau Petra Mayer (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker
Tilly GmbH & Co. KG, Nbg.) satzungsgemäß den Jahresabschluss 2021
festgestellt, über die Gewinnverwendung beschlossen und den Vorstand entlastet.
Er bittet den Stadtrat der Stadt Erlangen als Gewährträgerin der GGFA AöR
seinerseits um Entlastung.
Sachbericht zum Geschäftsjahr 2021:
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH &
Co. KG, Nürnberg hat den Jahresabschluss 2021 und den Lagebericht zum dritten
Mal in Folge geprüft und mit Datum vom 03.06.2022 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
1.
Kennzahlen
zum Jahresabschluss 2021
(in
T€) |
Ist 2021 |
Plan 2021 |
Ist 2020 |
Ist 2019 |
Gewinn- und Verlustrechnung |
|
|
|
|
Jahresergebnis |
+31 |
+47 |
-27 |
-132 |
Umsatzerlöse |
900 |
885 |
820 |
7271,2) |
Aufwandszuschüsse |
7.116 |
7.182 |
6.8373) |
6.4531,2,3) |
BMAS-Mittel, inkl.
kommunalem Finanzierungsanteil |
6.069 |
6.208 |
5.846 |
5.584 |
aus städtischem
Haushalt |
450 |
431 |
428 |
4221) |
von Dritten |
597 |
543 |
5993) |
4472,3) |
1) Ausweis
städtischer Zuschuss Berufsvorbereitungsklasse 2019 (54 T€) abweichend zur GuV
analog 2020/2021 unter Umsatzerlöse
2) Ausweis
Erlöse Schulverwaltungs- und Jugendamt 2019 (276 T€) abweichend zur GuV analog
2020/2021 unter Umsatzerlöse
3) Ausweis
LAUT-Zuschüsse 2019 und 2020 abweichend zur GuV analog 2021 ohne
weitergeleitete Zuschüsse (2020: 620 T€,
2019: 84 T€)
|
Ist 2021 |
Plan 2021 |
Ist 2020 |
Ist 2019 |
Bilanz |
|
|
|
|
Bilanzsumme |
3.074 |
|
2.887 |
1.798 |
Eigenkapitalquote |
29,9% |
|
30,7% |
50,9% |
Investitionen |
202 |
51 |
581 |
127 |
Darlehensverbindlichkeiten3) |
616 |
|
6273) |
138 |
Sonstiges |
|
|
|
|
Cash-Flow4) |
+170 |
+193 |
+107 |
-47 |
Stammpersonal ges.
in Vollzeit- (davon geförderte TN) |
91,4 VZÄ (3,1 VZÄ) |
89,6 VZÄ (3,1 VZÄ) |
88,1 VZÄ (3,9 VZÄ) |
82,0 VZÄ (3,9 VZÄ) |
3) ab 2020 inkl. 500 T€ Darlehensverbindlichkeit ggü. Stadt Erlangen
4) Cash-Flow nach DFVA/SG = Jahresergebnis + Abschreibungen, ggf. +/-
Delta langfristige Rückstellungen
Das Jahresergebnis 2021 von +31 T€ liegt um 16 T€ knapp unter Plan. Es hat sich gegenüber dem Vorjahr aber um 58 T€ verbessert und liegt damit wieder im positiven Bereich. Ursächlich für die negative Planabweichung waren vor allem eine nachträgliche Kostenverrechnung für die Jahre 2017 – 2020 von der Stadt Erlangen an die GGFA AöR sowie die unerwartete Einordnung von bestimmten Vorjahresausgaben durch einen Fördermittelgeber als nicht zuwendungsfähig. Dies konnte durch periodenfremde Erträge aus weiteren Projekten nicht vollständig kompensiert werden. Dagegen hielten sich die coronabedingten Auswirkungen (Mehrkosten und Einnahmeausfälle aufgrund von Maßnahmenunterbrechungen auf der einen Seite und zusätzliche Kostenerstattungen und geringere Reise- und Fortbildungskosten auf der anderen Seite) in etwa die Waage.
Die Umsatzerlöse im Betrieb gewerblicher Art (BgA) zu
900 T€ (Vj. 820 T€) setzen sich zusammen aus dem Sozialkaufhaus mit 351 T€ (Vj.
332 T€), dem Bike-Projekt/Cafe Hergricht mit 55 T€ (Vj. 35 T€), Mieteinnahmen
mit 36 T€ (Vj. 36 T€), Erlöse Schulverwaltungsamt mit 452 T€ (Vj. 377 T€),
Erlöse Jugendamt mit 0 T€ (Vj. 36 T€) und Sonstigem mit 6 T€ (Vj. 4 T€).
Die Aufwandszuschüsse sind mit 7.116 T€ (Vj. 7.493
T€) im Vergleich zum Vorjahr nur scheinbar gesunken. Im Vorjahr wurde der
LAUT-Zuschuss noch unsaldiert vor Abzug der weitergeleiteten Mittel ausgewiesen;
nach Saldierung betragen die Aufwandszuschüsse des Vorjahres 6.874 T€, so dass
für 2022 ein Anstieg um 242 T€ zu verzeichnen ist. Unter Einbeziehung der
weitergeleiteten LAUT-Mittel (720 T€) und der ab 2020 unter den Umsatzerlösen
ausgewiesenen Mittel für Beschulung Flüchtlinge (452 T€) betrug die
Drittmittelquote (Drittmittel/Zuschüsse) 21% (Vj. 19%). In der
Gesamtbetrachtung wurden 29% (Vj. 22%) der von der GGFA eingenommenen Mittel im
BgA selbst erwirtschaftet oder als Drittmittel eingeworben.
Die Stadt Erlangen hat der GGFA AöR in 2021 folgende
leistungsbezogenen Zuschüsse ausgereicht: für Sozialkaufhaus (78 T€ wie Vj),
Mittelschulabschluss (90 T€ wie Vj.), Jugend stärken im Quartier (90 T€ wie
Vj.), „Café Hergricht“ - Beschäftigungsprojekt für Langzeitarbeitslose (120 T€
wie Vj.), Zuschüsse für Arbeitsmarktkonferenz und Corona Tests (10 T€, dafür im
Vorjahr für Notebooks für E-Learning ebenfalls 10 T€), Sprachförderung (10 T€,
Vj. 5 T€), Defizitausgleich für Bahnhofsfahrräder (39 T€, Vj. 35 T€) und Stelle
Projektumsetzung Eigenbetriebsgründung (13 T€, Vj. 0).
Die Eigenkapitalquote ist im Vergleich zum Vorjahr
annähernd konstant geblieben (29,9%, Vj. 30,8%). Nach Verrechnung mit dem
Jahresüberschuss 2021 beläuft sich die Gewinnrücklage auf 892 T€ (Vj. 862 T€).
Die Investitionen in das Anlagevermögen (202 T€, Vj.
581 T€) betreffen vor allem die Fertigstellung der Brandschutzmaßnahme
Alfred-Wegener-Straße einschließlich des behindertengerechten Gebäudezugangs
(181 T€, insgesamt 564 T€), eine Klimaanlage für den EDV Raum (7 T€) sowie den
IT-Bereich (6 T€). Die Abweichung zur Planung (+151 T€) beruht v.a. auf
zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung der Brandschutzmaßnahme
Alfred-Wegener-Straße.
Die Spartenrechnung 2021 stellt sich für die drei Unternehmensbereiche wie folgt dar:
in T€ |
Hoheitlicher
Bereich |
Betrieb
gewerblicher Art |
Vermögens-verwaltung |
Gesamt
|
Umsatzerlöse |
0 |
866 |
36 |
902 |
Zuschüsse |
3.545 |
2.449 |
0 |
5.994 |
Personalkosten |
-2.984 |
-2.612 |
0 |
-5.596 |
Sachkosten |
-435 |
-637 |
0 |
-1.072 |
Materialeinsatz |
0 |
-197 |
0 |
-197 |
Ergebnis |
126 |
-131 |
36 |
31 |
2.
Auszüge
aus dem Lagebericht 2021 des Vorstands
·
Durch ein Urteil des Bundessozialgerichts wurde
eine Neuorganisation der Aufgabenerledigung im SGB II erforderlich. Das
Geschäftsjahr 2021 war daher für die GGFA AöR geprägt
von regen Projekttätigkeiten, die der Analyse
verschiedener möglicher und vor allem rechtskonformer Organisationsformen
dienten. Mit Stadtratsbeschluss vom 28.10.2021 wurde
die Überführung in einen Eigenbetrieb beschlossen.
·
Im Jahr 2021 standen, auch durch die Einwerbung
von 903 T€ projektgebundenen kommunalen Mitteln und 574 T€ Drittmitteln, erneut
ausreichend Eingliederungsmittel zur Verfügung. Die Planung und Umsetzung
des Arbeitsmarktprogrammes konnte
im notwendigen Umfang
erfolgen. Trotz weiterhin
erheblicher Einschränkungen durch das Pandemie-Geschehen konnten unterjährig
sogar zwei neue Maßnahmen im Bereich Sprachförderung und Erwerb digitaler Kompetenzen (DigiKom) installiert werden.
· Im Jahr 2021 konnte die Zahl der erzielten Integrationen wieder gesteigert werden und lag bei insgesamt 721 Eingliederungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (2020: 557; 2019: 788) und 10 Existenzgründungen (2020: 12; 2019: 12). Die Anzahl der aufgenommenen Minijobs lag bei 198 (2020: 173; 2019: 222).
·
Es liegt auf der Hand, dass mit dem auch im Jahr
2021, trotz Pandemie weiterhin prinzipiell aufnahmefähigen Arbeitsmarkt die Chancen der im System
SGB II Verbleibenden sanken, weil an ihren Integrationshemmnissen nur
unter erschwerten Bedingungen gearbeitet werden konnte und diese sich somit
letztlich verfestigten. Eingliederungsprozesse
nahmen somit ins- gesamt deutlich mehr Zeit in Anspruch. In der Zielvereinbarung mit dem StMAS wurden daher auch weniger ambitionierte
Vorschläge seitens der GGFA gemacht und vom StMAS angenommen. Nicht nur deshalb
kann sich die mittlerweile vom StMAS attestierte gute Zielerreichung im Jahr 2021 durchaus sehen lassen.
·
Mit verbesserter Mittelausstattung durch den
Bund und durch zahlreiche Drittmittelprojekte konnte das Platzangebot im
zweiten Pandemiejahr 2021 wieder leicht gesteigert werden. Das Platzangebot
beinhaltete insbesondere längerdauernde Qualifizierungsmaßnahmen, wodurch der
Teilnehmerdurchlauf in den Maßnahmen nicht so hoch wie in den Jahren zuvor war.
Im Jahr 2021 konnten insgesamt 2.380 Maßnahmeteilnahmen und Aktivierungen,
teils bei externen Trägern oder im gemeinnützigen Betriebsteil der gewerblichen
Art der GGFA durchgeführt werden (VJ: 3.595). Das Niveau zum Vorjahr sank wegen
Einschränkungen durch die Pandemie in erheblichem Umfang: dies schlug
insbesondere in den Maßnahmen Bewerbungszent- rum (BWZ) und Projekt
Arbeitsaufnahme (PAS) auf die Höhe der Teilnehmerzahlen durch, da diese
vorübergehend geschlossen werden mussten. Bewährte Maßnahmen wurden weiterhin
bereitgestellt und Drittmittel-Maßnahmen (wie z.B. IdEE-Projekt und LAUT)
wurden auch unter den Bedingungen der Pandemie weitergeführt.
·
Hervorzuheben sind die Erfolge, die das neue
Förderinstrument des § 16 i SGB II, in Kraft seit 01.01.2019, mit bereits 26
Vermittlungen in verschiedene Branchen, ermöglichte. Davon be-
endeten 10 Personen das Beschäftigungsverhältnis: sechs wegen Erreichen der
Höchstdauer der Förderung, drei wegen gesundheitlicher Gründe und eine Person
mit einem Übergang in den ersten Arbeitsmarkt. Zum Stichtag 31.12.2021 waren 16
Personen über dieses Instrument beschäftigt. In Einzelfällen wurden Menschen in
Arbeit gebracht, die bis zu 12 Jahren unter Arbeitslosigkeit gelitten hatten.
Die Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden (LZB) ist im Dreijahresvergleich von
2.054 Personen (Dezember 2019) auf 1.935 Personen (Dezember 2020) bzw. 1.936
Personen (Dezember 2021) gesunken.
·
Die
Übernahme des Betriebs einer Fahrradparkanlage am Bahnhof durch das im Januar
2020 offiziell eröffnete Langzeitarbeitslosenprojekt mit dem Namen „Café
Hergricht“ lässt leider immer noch auf sich warten. Die Ausweitung der
Beschäftigungsförderung in den Bereich Facility Management steht weiterhin auf
dem Plan. Die Aufträge von Ämtern
der Stadt für das Management weiterer
Lastenfahrräder, der
bereitgestellten Flotte von 40 Besucherfahrrädern und vor allem der städtischen
Dienstfahrräder liegen nun vor. Weitere Beauftragungen zur Wartung von
Selbst-Reparatur-Säulen im Stadtgebiet Erlangen, der Bereitstellung von
Kinderfahrrädern mit der Aktion „Erlangen steigt auf“ sind für 2022 bereits in
Planung bzw. schon beauftragt.
Mit diesem Ausbau der Dienstleistungen und der dadurch bezweckten
Beschäftigungsförderung von Langzeitarbeitslosen wird sich deren und das
Ansehen der GGFA AöR bzw. ab 01.01.2023 des Eigenbetriebes in der Erlanger
Stadtgesellschaft weiter positiv
entwickeln.
Der vollständige Jahresabschluss 2021 und der Lagebericht liegen beim Beteiligungsmanagement der Stadt Erlangen zur Einsichtnahme aus.
3. Bericht des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat hat die Tätigkeit des Vorstands überwacht und in seinen Sitzungen am 16.07., 15.10. und 19.11.2021 die grundsätzlichen Fragen der Geschäftspolitik ausführlich beraten. In seiner Sitzung am 15.07.2022 hat der Verwaltungsrat über den Jahresabschluss 2021 und den Prüfungsbericht beraten, den Jahresabschluss einstimmig festgestellt und dem Vorstand die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 ausgesprochen. Des Weiteren hat der Verwaltungsrat beschlossen, den Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 30.607,97 € mit den allgemeinen Rücklagen zu verrechnen. Nach Verrechnung sind in den allgemeinen Rücklagen 892.370,99 € enthalten.
4. Geschäfts-/Sozialbericht der GGFA AöR
(Ausgewählt die wichtigsten Daten im Überblick)
a)
Hoheitlicher
Bereich/Eingliederungsbereich
b) Betriebsteil gewerblicher Art:
Beschäftigungs- und Qualifizierungsangebote der GGFA
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2021