Betreff
GGFA AöR: Jahresabschluss 2021
Vorlage
BTM/054/2022
Aktenzeichen
II/BTM
Art
Beschlussvorlage

1.    Es wird davon Kenntnis genommen, dass der Verwaltungsrat der Gesellschaft zur Förderung der Arbeit (GGFA), Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Erlangen beschlossen hat,

a)    den geprüften Jahresabschluss festzustellen,

b)    den Jahresüberschuss in Höhe 30.607,97 € mit den allgemeinen Rücklagen zu verrechnen,

c)    den Vorstand Herrn Gerd Worm für das Geschäftsjahr 2021 zu entlasten.

 

2.    Der Verwaltungsrat wird entlastet.

 


In seiner Sitzung am 15.07.2022 hat der Verwaltungsrat der GGFA AöR auf Grundlage der Berichte des Vorstands Herrn Gerd Worm, sowie der Wirtschaftsprüferin Frau Petra Mayer (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG, Nbg.) satzungsgemäß den Jahresabschluss 2021 festgestellt, über die Gewinnverwendung beschlossen und den Vorstand entlastet. Er bittet den Stadtrat der Stadt Erlangen als Gewährträgerin der GGFA AöR seinerseits um Entlastung.

 

Sachbericht zum Geschäftsjahr 2021:

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG, Nürnberg hat den Jahresabschluss 2021 und den Lagebericht zum dritten Mal in Folge geprüft und mit Datum vom 03.06.2022 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

1.    Kennzahlen zum Jahresabschluss 2021

(in T€)

Ist 2021

Plan 2021

Ist 2020

Ist 2019

Gewinn- und Verlustrechnung

 

 

 

 

Jahresergebnis

+31

+47

-27

-132

Umsatzerlöse

900

885

820

7271,2)

Aufwandszuschüsse

7.116

7.182

6.8373)

6.4531,2,3)

BMAS-Mittel, inkl. kommunalem Finanzierungsanteil

6.069

6.208

5.846

5.584

aus städtischem Haushalt

450

431

428

4221)

von Dritten

597

543

5993)

4472,3)

1)   Ausweis städtischer Zuschuss Berufsvorbereitungsklasse 2019 (54 T€) abweichend zur GuV analog 2020/2021 unter Umsatzerlöse

2)   Ausweis Erlöse Schulverwaltungs- und Jugendamt 2019 (276 T€) abweichend zur GuV analog 2020/2021 unter Umsatzerlöse

3)   Ausweis LAUT-Zuschüsse 2019 und 2020 abweichend zur GuV analog 2021 ohne weitergeleitete Zuschüsse (2020: 620 T€,
2019: 84 T€)

 

 

Ist 2021

Plan 2021

Ist 2020

Ist 2019

Bilanz

 

 

 

 

Bilanzsumme

3.074

 

2.887

1.798

Eigenkapitalquote

29,9%

 

30,7%

50,9%

Investitionen

202

51

581

127

Darlehensverbindlichkeiten3)

616

 

6273)

138

Sonstiges

 

 

 

 

Cash-Flow4)

+170

+193

+107

-47

Stammpersonal ges. in Vollzeit-
äquivalenten

(davon geförderte TN)

91,4 VZÄ

(3,1 VZÄ)

89,6 VZÄ

(3,1 VZÄ)

88,1 VZÄ

(3,9 VZÄ)

82,0 VZÄ

(3,9 VZÄ)

3)   ab 2020 inkl. 500 T€ Darlehensverbindlichkeit ggü. Stadt Erlangen

4)   Cash-Flow nach DFVA/SG = Jahresergebnis + Abschreibungen, ggf. +/- Delta langfristige Rückstellungen

 

 

Das Jahresergebnis 2021 von +31 T€ liegt um 16 T€ knapp unter Plan. Es hat sich gegenüber dem Vorjahr aber um 58 T€ verbessert und liegt damit wieder im positiven Bereich. Ursächlich für die negative Planabweichung waren vor allem eine nachträgliche Kostenverrechnung für die Jahre 2017 – 2020 von der Stadt Erlangen an die GGFA AöR sowie die unerwartete Einordnung von bestimmten Vorjahresausgaben durch einen Fördermittelgeber als nicht zuwendungsfähig. Dies konnte durch periodenfremde Erträge aus weiteren Projekten nicht vollständig kompensiert werden. Dagegen hielten sich die coronabedingten Auswirkungen (Mehrkosten und Einnahmeausfälle aufgrund von Maßnahmenunterbrechungen auf der einen Seite und zusätzliche Kostenerstattungen und geringere Reise- und Fortbildungskosten auf der anderen Seite) in etwa die Waage.

 

Die Umsatzerlöse im Betrieb gewerblicher Art (BgA) zu 900 T€ (Vj. 820 T€) setzen sich zusammen aus dem Sozialkaufhaus mit 351 T€ (Vj. 332 T€), dem Bike-Projekt/Cafe Hergricht mit 55 T€ (Vj. 35 T€), Mieteinnahmen mit 36 T€ (Vj. 36 T€), Erlöse Schulverwaltungsamt mit 452 T€ (Vj. 377 T€), Erlöse Jugendamt mit 0 T€ (Vj. 36 T€) und Sonstigem mit 6 T€ (Vj. 4 T€).

 

Die Aufwandszuschüsse sind mit 7.116 T€ (Vj. 7.493 T€) im Vergleich zum Vorjahr nur scheinbar gesunken. Im Vorjahr wurde der LAUT-Zuschuss noch unsaldiert vor Abzug der weitergeleiteten Mittel ausgewiesen; nach Saldierung betragen die Aufwandszuschüsse des Vorjahres 6.874 T€, so dass für 2022 ein Anstieg um 242 T€ zu verzeichnen ist. Unter Einbeziehung der weitergeleiteten LAUT-Mittel (720 T€) und der ab 2020 unter den Umsatzerlösen ausgewiesenen Mittel für Beschulung Flüchtlinge (452 T€) betrug die Drittmittelquote (Drittmittel/Zuschüsse) 21% (Vj. 19%). In der Gesamtbetrachtung wurden 29% (Vj. 22%) der von der GGFA eingenommenen Mittel im BgA selbst erwirtschaftet oder als Drittmittel eingeworben.

 

Die Stadt Erlangen hat der GGFA AöR in 2021 folgende leistungsbezogenen Zuschüsse ausgereicht: für Sozialkaufhaus (78 T€ wie Vj), Mittelschulabschluss (90 T€ wie Vj.), Jugend stärken im Quartier (90 T€ wie Vj.), „Café Hergricht“ - Beschäftigungsprojekt für Langzeitarbeitslose (120 T€ wie Vj.), Zuschüsse für Arbeitsmarktkonferenz und Corona Tests (10 T€, dafür im Vorjahr für Notebooks für E-Learning ebenfalls 10 T€), Sprachförderung (10 T€, Vj. 5 T€), Defizitausgleich für Bahnhofsfahrräder (39 T€, Vj. 35 T€) und Stelle Projektumsetzung Eigenbetriebsgründung (13 T€, Vj. 0).

 

Die Eigenkapitalquote ist im Vergleich zum Vorjahr annähernd konstant geblieben (29,9%, Vj. 30,8%). Nach Verrechnung mit dem Jahresüberschuss 2021 beläuft sich die Gewinnrücklage auf 892 T€ (Vj. 862 T€).

 

Die Investitionen in das Anlagevermögen (202 T€, Vj. 581 T€) betreffen vor allem die Fertigstellung der Brandschutzmaßnahme Alfred-Wegener-Straße einschließlich des behindertengerechten Gebäudezugangs (181 T€, insgesamt 564 T€), eine Klimaanlage für den EDV Raum (7 T€) sowie den IT-Bereich (6 T€). Die Abweichung zur Planung (+151 T€) beruht v.a. auf zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung der Brandschutzmaßnahme Alfred-Wegener-Straße.

 

Die Spartenrechnung 2021 stellt sich für die drei Unternehmensbereiche wie folgt dar:

 

in T€

Hoheitlicher Bereich

Betrieb gewerblicher Art

Vermögens-verwaltung

Gesamt

Umsatzerlöse

0

866

36

902

Zuschüsse

3.545

2.449

0

5.994

Personalkosten

-2.984

-2.612

0

-5.596

Sachkosten

-435

-637

0

-1.072

Materialeinsatz

0

-197

0

-197

Ergebnis

126

-131

36

31

2.    Auszüge aus dem Lagebericht 2021 des Vorstands

 

·         Durch ein Urteil des Bundessozialgerichts wurde eine Neuorganisation der Aufgabenerledigung im SGB II erforderlich. Das Geschäftsjahr 2021 war daher für die GGFA AöR geprägt von regen Projekttätigkeiten, die der Analyse verschiedener möglicher und vor allem rechtskonformer Organisationsformen dienten. Mit Stadtratsbeschluss vom 28.10.2021 wurde die Überführung in einen Eigenbetrieb beschlossen.

 

·         Im Jahr 2021 standen, auch durch die Einwerbung von 903 T€ projektgebundenen kommunalen Mitteln und 574 T€ Drittmitteln, erneut ausreichend Eingliederungsmittel zur Verfügung. Die Planung und Umsetzung des Arbeitsmarktprogrammes konnte im notwendigen Umfang erfolgen. Trotz weiterhin erheblicher Einschränkungen durch das Pandemie-Geschehen konnten unterjährig sogar zwei neue Maßnahmen im Bereich Sprachförderung und Erwerb digitaler Kompetenzen (DigiKom) installiert werden.

 

·         Im Jahr 2021 konnte die Zahl der erzielten Integrationen wieder gesteigert werden und lag bei insgesamt 721 Eingliederungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (2020: 557; 2019: 788) und 10 Existenzgründungen (2020: 12; 2019: 12). Die Anzahl der aufgenommenen Minijobs lag bei 198 (2020: 173; 2019: 222).

 

·         Es liegt auf der Hand, dass mit dem auch im Jahr 2021, trotz Pandemie weiterhin prinzipiell aufnahmefähigen Arbeitsmarkt die Chancen der im System SGB II Verbleibenden sanken, weil an ihren Integrationshemmnissen nur unter erschwerten Bedingungen gearbeitet werden konnte und diese sich somit letztlich verfestigten. Eingliederungsprozesse nahmen somit ins- gesamt deutlich mehr Zeit in Anspruch. In der Zielvereinbarung mit dem StMAS wurden daher auch weniger ambitionierte Vorschläge seitens der GGFA gemacht und vom StMAS angenommen. Nicht nur deshalb kann sich die mittlerweile vom StMAS attestierte gute Zielerreichung im Jahr 2021 durchaus sehen lassen.

 

·         Mit verbesserter Mittelausstattung durch den Bund und durch zahlreiche Drittmittelprojekte konnte das Platzangebot im zweiten Pandemiejahr 2021 wieder leicht gesteigert werden. Das Platzangebot beinhaltete insbesondere längerdauernde Qualifizierungsmaßnahmen, wodurch der Teilnehmerdurchlauf in den Maßnahmen nicht so hoch wie in den Jahren zuvor war. Im Jahr 2021 konnten insgesamt 2.380 Maßnahmeteilnahmen und Aktivierungen, teils bei externen Trägern oder im gemeinnützigen Betriebsteil der gewerblichen Art der GGFA durchgeführt werden (VJ: 3.595). Das Niveau zum Vorjahr sank wegen Einschränkungen durch die Pandemie in erheblichem Umfang: dies schlug insbesondere in den Maßnahmen Bewerbungszent- rum (BWZ) und Projekt Arbeitsaufnahme (PAS) auf die Höhe der Teilnehmerzahlen durch, da diese vorübergehend geschlossen werden mussten. Bewährte Maßnahmen wurden weiterhin bereitgestellt und Drittmittel-Maßnahmen (wie z.B. IdEE-Projekt und LAUT) wurden auch unter den Bedingungen der Pandemie weitergeführt.

 

·         Hervorzuheben sind die Erfolge, die das neue Förderinstrument des § 16 i SGB II, in Kraft seit 01.01.2019, mit bereits 26 Vermittlungen in verschiedene Branchen, ermöglichte. Davon be-
endeten 10 Personen das Beschäftigungsverhältnis: sechs wegen Erreichen der Höchstdauer der Förderung, drei wegen gesundheitlicher Gründe und eine Person mit einem Übergang in den ersten Arbeitsmarkt. Zum Stichtag 31.12.2021 waren 16 Personen über dieses Instrument beschäftigt. In Einzelfällen wurden Menschen in Arbeit gebracht, die bis zu 12 Jahren unter Arbeitslosigkeit gelitten hatten. Die Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden (LZB) ist im Dreijahresvergleich von 2.054 Personen (Dezember 2019) auf 1.935 Personen (Dezember 2020) bzw. 1.936 Personen (Dezember 2021) gesunken.

 

·         Die Übernahme des Betriebs einer Fahrradparkanlage am Bahnhof durch das im Januar 2020 offiziell eröffnete Langzeitarbeitslosenprojekt mit dem Namen „Café Hergricht“ lässt leider immer noch auf sich warten. Die Ausweitung der Beschäftigungsförderung in den Bereich Facility Management steht weiterhin auf dem Plan. Die Aufträge von Ämtern der Stadt für das Management weiterer Lastenfahrräder, der bereitgestellten Flotte von 40 Besucherfahrrädern und vor allem der städtischen Dienstfahrräder liegen nun vor. Weitere Beauftragungen zur Wartung von Selbst-Reparatur-Säulen im Stadtgebiet Erlangen, der Bereitstellung von Kinderfahrrädern mit der Aktion „Erlangen steigt auf“ sind für 2022 bereits in Planung bzw. schon beauftragt.
Mit diesem Ausbau der Dienstleistungen und der dadurch bezweckten Beschäftigungsförderung von Langzeitarbeitslosen wird sich deren und das Ansehen der GGFA AöR bzw. ab 01.01.2023 des Eigenbetriebes in der Erlanger Stadtgesellschaft weiter positiv entwickeln.

 

Der vollständige Jahresabschluss 2021 und der Lagebericht liegen beim Beteiligungsmanagement der Stadt Erlangen zur Einsichtnahme aus.

 

 

3.    Bericht des Verwaltungsrats

 

Der Verwaltungsrat hat die Tätigkeit des Vorstands überwacht und in seinen Sitzungen am 16.07., 15.10. und 19.11.2021 die grundsätzlichen Fragen der Geschäftspolitik ausführlich beraten. In seiner Sitzung am 15.07.2022 hat der Verwaltungsrat über den Jahresabschluss 2021 und den Prüfungsbericht beraten, den Jahresabschluss einstimmig festgestellt und dem Vorstand die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 ausgesprochen. Des Weiteren hat der Verwaltungsrat beschlossen, den Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 30.607,97 € mit den allgemeinen Rücklagen zu verrechnen. Nach Verrechnung sind in den allgemeinen Rücklagen 892.370,99 € enthalten.

 

 

4.    Geschäfts-/Sozialbericht der GGFA AöR

(Ausgewählt die wichtigsten Daten im Überblick)

 

a)    Hoheitlicher Bereich/Eingliederungsbereich

 


b)    Betriebsteil gewerblicher Art:

Beschäftigungs- und Qualifizierungsangebote der GGFA

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2021