Betreff
Solarstrom auf jedem Dach;
Fraktionsantrag 139/2022 der Grüne Liste-Fraktion
Vorlage
III/029/2022
Aktenzeichen
III/EStW
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Der Antrag der Grünen Liste Nr. 139/2022 ist damit bearbeitet.

 


Die ESTW Erlanger Stadtwerke beabsichtigen derzeit bzw. zeitnah nicht, ein Contractingangebot für kleine Einheiten von PV-Anlagen, z.B. Einfamilienhäuser, Privathäuser o.ä. zu entwickeln oder anzubieten: Die ESTW sieht hier kein erfolgversprechendes Geschäftsmodell, da u.a. der spezifische Aufwand zu groß ist und aktuell entsprechende Ressourcen (personell, materiell, organisatorisch, mit entsprechenden Prozessen) nicht zur Verfügung stehen.

 

Das Thema wurde bereits vor einigen Jahren schon dahingehend intensiv untersucht und u.a. festgestellt, dass der Markt in Erlangen (mit Beschränkung auf das Versorgungsgebiet der ESTW) relativ kleinteilig und heterogen ist, um hier eine wirtschaftlich-tragbare Nachfrage zu generieren und somit langfristig ein wirtschaftliches Geschäftsfeld aufzubauen.

 

Die ESTW mieten bereits im Rahmen von sogenannten ‚Mieterstrommodellen‘ Dächer an, um PV-Anlagen zu errichten und zu betreiben. Hier empfiehlt sich aber - bereits mit entsprechenden Erfahrungswerten getragen – dann erst auch Anlagengrößen von min. 50-60 kWp oder größer, sofern auch die ökonomischen Rahmenbedingungen stimmen, anzugehen.

Bei diesem Modell bieten die ESTW derzeit die Miete des Daches zu einem Festpreis je kWp an, um dann entweder die Bewohner*innen/Eigentümer*innen mit Mieterstrom zu beliefern oder den PV-Strom selbst zu vermarkten.

 

Die aktuellen PV-Anlagen-Anschlusstätigkeiten, auch hinsichtlich kleinerer Anlagen (z.B. auch ‚Balkonanlagen‘) sind in Erlangen derzeit so groß (ca. 400%ige Steigerung zu den früheren Jahren 2014-2017), dass es bei den entsprechenden Abteilungen leider Bearbeitungsstaus geben kann. Dies ist bedauerlich, zeigt aber auch, dass es aus Sicht der Stadtwerke „kundenseitige Hürden bzgl. der Photovoltaik“ gibt. Wenn überhaupt von einem stockenden Zubau gesprochen werden kann, (was die Anschlusstätigkeit im ESTW-Netzgebiet aber eben nicht bestätigt), liegen die Ursachen in den Auftragsvorlaufzeiten der Installateure und den langen Lieferzeiten der Zulieferer der Systemkomponenten. Die Auftragsvolumina der Installationsfirmen und Solateure sind derzeit so hoch, dass auch die ESTW mit Dienstleister – oder Subunternehmermodellen keine „zügigere Installation“ bewerkstelligen könnten, als es der jetzige freie Markt der Anbieter kann.

 

Insofern ist die Begründung zu einer dann beschleunigten Umsetzung, wenn die ESTW im Kleinanlagenbereich einsteigen würden, nichtzutreffend.

 

Mit den Stadtwerken, die gemäß dem Fraktionsantrag beiliegenden Verlinkungen als Referenzen genannt werden, haben die ESTW teilweise Kontakt aufnehmen und sich austauschen können. Teilweise gibt es auch hier ‚nur‘ Modelle, in denen sich die Unternehmen weiterer Dienstleister und Lieferanten bedienen, jedoch keine wesentlichen, eigenen personellen Ressourcen hierfür verwenden. In der Regel sind es ‚Solateure‘ bzw. Solarunternehmen, die die PV-Anlagen selbst planen und errichten. Derzeit haben die entsprechenden Handwerksunternehmen jedoch selbst kaum Kapazitäten frei für die Montage von PV-Anlagen für die Stadtwerke und kommen selbst auch nur schleppend an Material, was lange Lieferfristen und Unzufriedenheit der Interessenten zur Folge hat.

Das „Geschäftsfeld“ dient daher auch eher der Kundenbindung, im weitesten Sinne.

 

Weitere Erfahrungsaustausche mit anderen Stadt- und Gemeindewerken haben aber ebenfalls auch die aktuelle Einschätzung der ESTW bestätigt, den vorgeschlagenen Weg so eben nicht zu gehen und Angebote für Klein-PV-Anlagen selbst erstellen zu wollen.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein,
                 da beim Einstieg der ESTW keine Beschleunigung erwartet werden kann

 

 

 

 


Anlage:          Antrag der Grünen Liste Nr. 139/2022 vom 28.02.2022t