Betreff
Antrag Nr. 124/2022 der Grünen Liste Stadtratsfraktion: Antidiskriminierungsklausel
Vorlage
33/031/2022
Aktenzeichen
III/30
Art
Beschlussvorlage

1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
2. Der Antrag Nr. 124/2022 der Grünen Liste Stadtratsfraktion (Anlage) ist damit bearbeitet.


1.   Sachbericht

Die Aufnahme des gewünschten Passus in sämtliche Gaststättenerlaubnisse ist nicht möglich, da die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes nicht zu den Aufgaben der Ordnungsbehörde zählt. Zwar trifft es zu, dass das Fehlen der erforderlichen Zuverlässigkeit der/des Gastwirtin/Gastwirts einen Versagungsgrund für die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis darstellt und auch zum nachträglichen Widerruf der Erlaubnis berechtigt. Als unzuverlässig ist grundsätzlich anzusehen, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er das Gewerbe künftig ordnungsgemäß, das heißt im Einklang mit dem geltenden Recht, ausüben wird. Dabei ist jedoch zu beachten, dass das Prinzip der Verhältnismäßigkeit ein Element des Unzuverlässigkeitsbegriffs ist, der unter Beachtung des Grundrechts der Berufsfreiheit auszulegen ist. Das bedeutet im Ergebnis, dass ein Widerruf der Gaststättenerlaubnis nur bei gravierenden und wiederholten Rechtsverstößen möglich ist, die zu einer erheblichen Ordnungsstörung führen. Das wird in der Regel nur dann der Fall sein, wenn das diskriminierende Verhalten gleichzeitig auch Straftatbestände (Volksverhetzung, Beleidigung) verwirklicht.

Überdies ist der Ordnungsbehörde kein derartiges diskriminierendes Verhalten in Erlanger Gaststätten oder Fitnessstudios bekannt. Die Verwaltung ist aber gehalten, sich im Sinne der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit in Bescheiden möglichst kurz zu halten und auch unter dem Punkt „Hinweise“ nur solche Rechtsthemen zu erörtern, die erfahrungsgemäß tatsächlich zu Problemen führen. Gaststättenerlaubnisse werden in der Regel aber aus gänzlich anderen Gründen widerrufen.

Voraussetzung für die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis ist die Teilnahme an einer Unterrichtung der IHK, die die im Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse vermittelt. Häufig werden in diesem Zusammenhang auch weitere Kenntnisse vermittelt. Die Ordnungsbehörde hat zur örtlichen IHK-Geschäftsstelle Kontakt aufgenommen, von dort jedoch die Antwort erhalten, dass das Thema Diskriminierung nicht Bestandteil ihrer Unterrichtungen ist.

Aus Sicht der Verwaltung ist es vorzugswürdig, in Diskriminierungsfällen anlassbezogen auf die Gewerbetreibenden zuzugehen und entsprechend auf sie einzuwirken. Dies wird die Ordnungsbehörde auch tun. Ebenso kann eventuell verfügbares Informationsmaterial ausgelegt oder an die Antragsteller*innen einer Gaststättenerlaubnis ausgegeben werden.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag Nr. 124/2022