Betreff
Steigende Energiekosten - Maßnahmen von Bund und Kommune
Vorlage
50/084/2022
Aktenzeichen
V/50/WM021
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Aufgrund der aktuell massiv steigenden Energiepreise werden in den kommenden Monaten viele Bürger*innen – ob im Leistungsbezug oder auch nicht - auf Unterstützungsmöglichkeiten angewiesen sein.

Unter Berücksichtigung der vom Bund bereits umgesetzten bzw. mit dem Entlastungspaket 3 geplanten Maßnahmen werden die hilfesuchenden Menschen auch mit verschiedenen von der Stadt Erlangen etablierten Maßnahmen unterstützt werden. 

 

(1)     Bereits umgesetzte Maßnahmen von Seiten des Bundes

 

·         Einführung einer CO2- Komponente beim Wohngeld

·         Wegfall der EEG-Umlage

·         Zuschuss von 200 Euro für alle Leistungsempfänger*innen von Grundsicherung (der Zuschuss wurde wegen coronabedingter Mehraufwendungen und erhöhter Energiekosten gewährt)

·         Heizkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte im Wohngeldbezug (270 Euro pro Person, 350 Euro für zwei Personen + 70 Euro für jede weitere Person)

·         Energiepreispauschale für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt im September -> Geringe Einkommen haben steuerlich mehr davon

·         Einmalbonus in Höhe von 100 Euro für jedes Kind

 

(2)     Mit dem Entlastungspaket 3 geplante Maßnahmen des Bundes

 

·         Rente: Rentnerinnen und Rentner sollen zum 1. Dezember eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro von der Rentenversicherung erhalten. Wegen der Steuerpflichtigkeit wirkt die Pauschale bei niedriger Rente stärker.

·         Studierende: Studierende und Berufsfachschülerinnen und -schüler erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.

·         Wohngeld: Ein weiterer Heizkostenzuschuss soll im Herbst an die Wohngeldbeziehenden gehen. Er beträgt einmalig 415 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt. Im Zuge der für Jahresbeginn geplanten Wohngeldreform soll er dann zur dauerhaften Komponente des Wohngelds werden. Zudem soll der Kreis der Wohngeldberechtigten auf zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger erweitert werden. Ende 2020 hatten laut Statistik 618 200 Haushalte Wohngeld bezogen.

·         Bürgergeld: Leistungsberechtigte sollen mit der für 1. Januar geplanten Weiterentwicklung des heutigen Hartz-IV-Systems zu einem Bürgergeld um 53 Euro höhere Regelsätze erhalten – 502 Euro monatlich. Bei der Berechnung der Sätze soll künftig schon die zu erwartende Inflation im Jahr der Anpassung berücksichtigt werden - bisher wurden nur zurückliegende Werte angesetzt.

·         Kindergeld: Es soll zum 1. Januar um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind angehoben werden. Die Erhöhung soll für 2023/2024 gelten. Heute beträgt das Kindergeld jeweils 219 Euro für das erste und zweite Kind. Beim Kinderzuschlag für Familien mit niedrigem Einkommen soll der Höchstbetrag ab 1. Januar auf 250 Euro monatlich steigen.

 

Diese und weitere Maßnahmen sind in der Übersicht „Energie-Entlastungspakete“ (siehe Anlage) übersichtlich dargestellt.

 

(3)    Maßnahmen der Stadt Erlangen

 

Die Kommunen – wie auch die Stadt Erlangen – sind bei vielen Maßnahmen des Bundes für die Umsetzung vor Ort verantwortlich und müssen hierfür entsprechendes Personal zur Verfügung stellen. Beispielhaft sei hierfür die zum 01.01.2023 geplante Wohngeldreform genannt, für deren Umsetzung umgehend Personal gewonnen werden wird.

Unabhängig von der Umsetzung werden alle Beratungsstellen der Stadt die Bürger*innen über die Hilfs- und Unterstützungsangebote, die von anderen Leistungsträgern (z.B. Familienkasse) erbracht werden, informieren und an die zuständigen Stellen verweisen. Bei Bedarf erfolgt auch eine umfassendere Unterstützung.

Die Kooperation mit Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände, insbesondere der Schuldner- und Insolvenzberatung wird in diesem Kontext intensiviert. 

 

Die hohen Energiekosten wirken sich in erster Linie bei den Kosten für die Heizung und für die Haushaltsenergie aus.

 

Heizkosten
Heizkosten werden bei Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII und dem AsylBLG grundsätzlich in voller Höhe übernommen. Steigende, hohe mtl. Abschläge für Heizkosten erhöhen den sozialrechtlich relevanten Bedarf und können durchaus für einen größeren Personenkreis den Zugang in die entsprechenden Leistungsgesetze eröffnen.

 

Stromkosten
Insbesondere auch wegen der hohen steigenden Kosten für die Haushaltsenergie wird bei Einführung des Bürgergeldes der Regelsatz um 53 Euro erhöht (Einnahmeseite).

Gleichzeitig wird das Projekt „Energieeffiziente Elektrogräte“ gemeinsam mit den ESTW etabliert, um Bürger*innen bei der Beschaffung energiesparender Elektrogeräte in größerem Umfang als bisher bei der Reduzierung des Stromverbrauchs unterstützen zu können (siehe BV Nr. 55/044/2022).

 

Sollten aufgrund hoher Abschläge oder hoher Nachforderungen in der Jahresabrechnung der Energieunternehmen Stromschulden entstehen, sieht der Gesetzgeber in den Leistungsgesetzen die Möglichkeit der Übernahme von Energieschulden vor. Dieses Instrument wird sowohl vom Jobcenter wie vom Sozialamt genutzt und der Ermessensspielraum soweit als möglich zugunsten der Bürger*innen genutzt.

In den Fällen, in denen es keine Möglichkeiten nach dem SGB II oder dem SGB XII zur Übernahme von Stromschulden gibt, besteht die Möglichkeit die Energieschulden aus Spenden- oder Stiftungsmitteln (z.B. Sonderfonds gegen Armut und Obdachlosigkeit in Erlangen, Bürgerstiftung etc.) oder aus dem Budget „Maßnahmen außerhalb des Sozialhilferechts“ zu übernehmen.

Das Budget „Maßnahmen außerhalb des Sozialhilferechts“ ist mit einer Summe in Höhe von 100.000 Euro/ Jahr ausgestattet. Im Bedarfsfall können diese Mittel im Rahmen einer Mittelnachbewilligung aufgestockt werden.

 

Kooperation mit den ESTW

Das Sozialamt arbeitet seit Jahren eng mit den ESTW Erlangen zusammen um Sperrungen von Energie zu beheben oder zu vermeiden. Haushalte, die Stromschulden haben oder bei denen eine Energiesperre droht, werden von den ESTW an den sozialpädagogischen Dienst im Sozialamt verwiesen.

Im Rahmen der Beratung durch den sozialpädagogischen Dienst werden

·         vorrangig die gesetzlichen Hilfsmöglichkeiten geprüft und an die entsprechenden Leistungsträger weiterverwiesen bzw. in Einzelfällen auch begleitet

·         andere finanzielle Lösungen (Maßnahmen außerhalb des Sozialhilferechts, Spenden etc.) geprüft und

·         die Hilfesuchenden umfassend beraten (Wechsel des Stromanbieters, Verweis an Energiesparhelfer etc.) um die erarbeiteten Lösung nachhaltig zu gestalten.

 

Neben den finanziellen Hilfen ist somit auch eine rechtzeitige und möglichst umfassende Beratung sehr wichtig.

 

Anlage: 1 Übersicht „Energie-Entlastungspakete“

 


Anlagen: Übersicht Energieentlastungspakete