Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Aufgrund der aktuell massiv steigenden Energiepreise werden in den
kommenden Monaten viele Bürger*innen – ob im Leistungsbezug oder auch nicht -
auf Unterstützungsmöglichkeiten angewiesen sein.
Unter Berücksichtigung der vom Bund bereits umgesetzten bzw. mit dem
Entlastungspaket 3 geplanten Maßnahmen werden die hilfesuchenden Menschen auch
mit verschiedenen von der Stadt Erlangen etablierten Maßnahmen unterstützt
werden.
(1) Bereits
umgesetzte Maßnahmen von Seiten des Bundes
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Einführung
einer CO2- Komponente beim Wohngeld
·
Wegfall
der EEG-Umlage
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Zuschuss
von 200 Euro für alle Leistungsempfänger*innen von Grundsicherung (der Zuschuss
wurde wegen coronabedingter Mehraufwendungen und erhöhter Energiekosten
gewährt)
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Heizkostenzuschuss
für einkommensschwache Haushalte im Wohngeldbezug (270 Euro pro Person, 350
Euro für zwei Personen + 70 Euro für jede weitere Person)
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Energiepreispauschale
für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in Höhe von 300 Euro als
Zuschuss zum Gehalt im September -> Geringe Einkommen haben steuerlich mehr
davon
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Einmalbonus
in Höhe von 100 Euro für jedes Kind
(2) Mit dem
Entlastungspaket 3 geplante Maßnahmen des Bundes
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Rente: Rentnerinnen und Rentner sollen zum 1. Dezember eine einmalige
Energiepreispauschale von 300 Euro von der Rentenversicherung erhalten. Wegen
der Steuerpflichtigkeit wirkt die Pauschale bei niedriger Rente stärker.
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Studierende: Studierende und Berufsfachschülerinnen und -schüler erhalten
eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.
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Wohngeld: Ein weiterer Heizkostenzuschuss soll im Herbst an die
Wohngeldbeziehenden gehen. Er beträgt einmalig 415 Euro für einen
Ein-Personen-Haushalt. Im Zuge der für Jahresbeginn geplanten Wohngeldreform
soll er dann zur dauerhaften Komponente des Wohngelds werden. Zudem soll der
Kreis der Wohngeldberechtigten auf zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger
erweitert werden. Ende 2020 hatten laut Statistik 618 200 Haushalte Wohngeld
bezogen.
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Bürgergeld: Leistungsberechtigte sollen mit der für 1. Januar
geplanten Weiterentwicklung des heutigen Hartz-IV-Systems zu einem Bürgergeld
um 53 Euro höhere Regelsätze erhalten – 502 Euro monatlich. Bei der Berechnung
der Sätze soll künftig schon die zu erwartende Inflation im Jahr der Anpassung
berücksichtigt werden - bisher wurden nur zurückliegende Werte angesetzt.
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Kindergeld: Es soll zum 1. Januar um 18 Euro monatlich für das erste
und zweite Kind angehoben werden. Die Erhöhung soll für 2023/2024 gelten. Heute
beträgt das Kindergeld jeweils 219 Euro für das erste und zweite Kind. Beim
Kinderzuschlag für Familien mit niedrigem Einkommen soll der Höchstbetrag ab 1.
Januar auf 250 Euro monatlich steigen.
Diese und weitere
Maßnahmen sind in der Übersicht „Energie-Entlastungspakete“ (siehe Anlage)
übersichtlich dargestellt.
(3) Maßnahmen
der Stadt Erlangen
Die Kommunen – wie auch die Stadt Erlangen – sind bei vielen Maßnahmen
des Bundes für die Umsetzung vor Ort verantwortlich und müssen hierfür
entsprechendes Personal zur Verfügung stellen. Beispielhaft sei hierfür die zum
01.01.2023 geplante Wohngeldreform genannt, für deren Umsetzung umgehend
Personal gewonnen werden wird.
Unabhängig von der Umsetzung werden alle Beratungsstellen der Stadt
die Bürger*innen über die Hilfs- und Unterstützungsangebote, die von anderen
Leistungsträgern (z.B. Familienkasse) erbracht werden, informieren und an die
zuständigen Stellen verweisen. Bei Bedarf erfolgt auch eine umfassendere
Unterstützung.
Die Kooperation mit Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände, insbesondere
der Schuldner- und Insolvenzberatung wird in diesem Kontext intensiviert.
Die hohen Energiekosten wirken sich in erster Linie bei den Kosten für
die Heizung und für die Haushaltsenergie aus.
Heizkosten
Heizkosten werden bei
Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII und dem AsylBLG
grundsätzlich in voller Höhe übernommen. Steigende, hohe mtl. Abschläge für
Heizkosten erhöhen den sozialrechtlich relevanten Bedarf und können durchaus
für einen größeren Personenkreis den Zugang in die entsprechenden
Leistungsgesetze eröffnen.
Stromkosten
Insbesondere auch wegen
der hohen steigenden Kosten für die Haushaltsenergie wird bei Einführung des
Bürgergeldes der Regelsatz um 53 Euro erhöht (Einnahmeseite).
Gleichzeitig wird das Projekt „Energieeffiziente Elektrogräte“
gemeinsam mit den ESTW etabliert, um Bürger*innen bei der Beschaffung
energiesparender Elektrogeräte in größerem Umfang als bisher bei der
Reduzierung des Stromverbrauchs unterstützen zu können (siehe BV Nr.
55/044/2022).
Sollten aufgrund hoher Abschläge oder hoher Nachforderungen in der
Jahresabrechnung der Energieunternehmen Stromschulden entstehen, sieht der
Gesetzgeber in den Leistungsgesetzen die Möglichkeit der Übernahme von
Energieschulden vor. Dieses Instrument wird sowohl vom Jobcenter wie vom
Sozialamt genutzt und der Ermessensspielraum soweit als möglich zugunsten der
Bürger*innen genutzt.
In den Fällen, in denen es keine
Möglichkeiten nach dem SGB II oder dem SGB XII zur Übernahme von Stromschulden
gibt, besteht die Möglichkeit die Energieschulden aus Spenden- oder
Stiftungsmitteln (z.B. Sonderfonds gegen Armut und Obdachlosigkeit in Erlangen,
Bürgerstiftung etc.) oder aus dem Budget „Maßnahmen außerhalb des
Sozialhilferechts“ zu übernehmen.
Das Budget „Maßnahmen außerhalb
des Sozialhilferechts“ ist mit einer Summe in Höhe von 100.000 Euro/ Jahr
ausgestattet. Im Bedarfsfall können
diese Mittel im Rahmen einer Mittelnachbewilligung aufgestockt werden.
Kooperation mit den ESTW
Das Sozialamt arbeitet seit
Jahren eng mit den ESTW Erlangen zusammen um Sperrungen von Energie zu beheben
oder zu vermeiden. Haushalte, die Stromschulden haben oder bei denen eine
Energiesperre droht, werden von den ESTW an den sozialpädagogischen Dienst im
Sozialamt verwiesen.
Im Rahmen der Beratung durch den sozialpädagogischen Dienst
werden
· vorrangig die gesetzlichen Hilfsmöglichkeiten geprüft und an die entsprechenden Leistungsträger weiterverwiesen bzw. in Einzelfällen auch begleitet
· andere finanzielle Lösungen (Maßnahmen außerhalb des Sozialhilferechts, Spenden etc.) geprüft und
· die Hilfesuchenden umfassend beraten (Wechsel des Stromanbieters, Verweis an Energiesparhelfer etc.) um die erarbeiteten Lösung nachhaltig zu gestalten.
Neben den finanziellen Hilfen ist somit auch eine rechtzeitige und
möglichst umfassende Beratung sehr wichtig.
Anlage: 1 Übersicht „Energie-Entlastungspakete“
Anlagen: Übersicht Energieentlastungspakete