Betreff
Energiemangellage: Maßnahmen der Stadt Erlangen
Vorlage
13/138/2022
Aktenzeichen
OBM/PMA
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung dienen zur Kenntnis. 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 23. Juni 2022 die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Einher ging damit ein eindringlicher Appell der Bundesregierung an Industrie, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte, Energie einzusparen. Der Stadt Erlangen kommt dabei nicht nur eine wichtige Rolle in der Beratung und Unterstützung, sondern auch eine Vorbildrolle zu.

 

Der Stadtrat ist im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss am 20. Juli durch die Erlanger Stadtwerke über die Situation im Allgemeinen sowie die Ausgangslage in Erlangen im Speziellen informiert worden (vgl. III/027/2022). Parallel zu den Aktivitäten der ESTW arbeitet die Verwaltung aktuell auf mehreren Ebenen am Thema. Ziel ist, auf eine mögliche Energiemangellage von kommunaler Seite umfassend vorbereitet zu sein.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Information und Beratung:

 

  • Stadt und Stadtwerke haben auf ihren Internetseiten zentrale Informationsangebote erstellt. Unter https://erlangen.de/aktuelles/energiekrise hat die Stadtverwaltung u.a. Informationen zu sozialen Unterstützungsmaßnahmen im Bereich Wohnen, Steuern und Jobcenter zusammengestellt. Das Informationsangebot wird in den kommenden Wochen weiter ausgebaut.
  • Stadt und Stadtwerke (ESTW) bieten eine Energieberatung an. Für einkommensschwache Haushalte gibt es bei den ESTW außerdem die Energiesparhelfer.
  • Die GEWOBAU hat ihre Mieterkommunikation in Sachen Energiesparmaßnahmen intensiviert.
  • Am 6. September fand eine öffentliche Online-Fragestunde von Stadtspitze und ESTW statt, die gut angenommen wurde. Die Veranstaltung ist über erlangen.de noch abrufbar.
  • Schon am 5. September fand für Unternehmen in Erlangen eine durch die Wirtschaftsförderung vorbereitete, gut besuchte Informationsveranstaltung im Ratssaal statt. Die Veranstaltung diente der Information über die Ausgangslage aus Sicht von Stadt und Stadtwerken sowie dem Austausch und der Vernetzung der Erlanger Unternehmen untereinander.

 

Maßnahmen zur Energieeinsparung (u.a.):

 

  • Das Tiefbauamt hat nach Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas Sofortmaßnahmen umgesetzt. So wurden in einem ersten Schritt im Bereich der Altstadt in den Nachtstunden die Beleuchtungen an der Altstädter Dreifaltigkeitskirche und dem Stadtmuseum (Martin-Luther-Platz), am Markgräflichen Schloss, Palais Stutterheim und Paulibrunnen (Schloßplatz) sowie am Haus der Kirche am Bohlenplatz abgeschaltet (66/135/2022). Aktuell werden weitere Maßnahmen geprüft, die Ergebnisse werden dem Bau- und Werkausschuss voraussichtlich im Oktober vorgelegt.
  • Schon vor der Sommerpause haben die Stadtwerke die Beheizung der Freibäder gestoppt und die Wassertemperatur in den Hallenbädern abgesenkt.
  • Aktuell diskutiert die Verwaltung Möglichkeiten zur Energieeinsparung bei „Erlangen on Ice“, im Zusammenhang mit der Weihnachtsbeleuchtung sowie mögliche Einflussnahmen auf die Weihnachtsmärkte. Der Stadtrat wird hierzu zeitnah informiert.
  • In Bezug auf die digitalen Werbeanlagen bestehen aufgrund der aktuellen Rechtslage keine direkten Einflussmöglichkeiten der Verwaltung. Der Betreiber wurde aber auf die Notwendigkeit zur Energieeinsparung hingewiesen.
  • Bezogen auf die Stadtverwaltung hat das Referat für Planen und Bauen im Juli allen Dienststellen mitgeteilt, dass das Gebäudemanagement mit der Prüfung von Maßnahmen zur Energieeinsparung begonnen hat. Nach dem Inkrafttreten der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) am 1. September wurden die daraus entnommenen zentralen Maßnahmen an die Dienststellen kommuniziert. Diese umfassen u.a. die Reduzierung der Raumtemperatur in städtischen bzw. von der Stadt verwalteten Gebäuden, Einsparungen bei der Warmwasseraufbereitung, Reduktion und Einsparung bei Licht und Beleuchtung. Auch die Schulen, auf die ca. 60% der vom GME verwalteten Flächen entfallen, wurden entsprechend angeschrieben. Das GME appellierte zudem an alle Kolleginnen und Kollegen, durch das eigene Verhalten den eigenen Energieverbrauch zu senken.
  • In den Dienststellen der Verwaltung wurden in den vergangenen Wochen Vorschläge für Maßnahmen zur Energieeinsparung gesammelt. Diese beziehen sich sowohl auf Verwaltungsflächen als auch auf das Stadtgebiet. Die Vorschläge wurden in der Zwischenzeit gebündelt. Die Maßnahmen werden aktuell auf Machbarkeit und Übertragbarkeit auf andere Bereiche der Verwaltung geprüft.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Auf Ebene des Katastrophenschutzes konstituierte sich Ende Juli unter Federführung des Amts für Brand- und Katastrophenschutz eine Koordinierungsgruppe. Beteiligt sind neben dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz das Bürgermeister- und Presseamt, die Wirtschaftsförderung, das Amt für Gebäudemanagement, die ESTW, die GEWOBAU, das Universitätsklinikum, das Waldkrankenhaus, die Polizei, die Rettungsdienste und das Technische Hilfswerk. Ein Folgetermin fand nach den Sommerferien statt.

 

Der Bund hat in der Zwischenzeit einen rechtssicheren Rahmen für Maßnahmen geschaffen. Die EnSikuMaV ist am 1. September in Kraft getreten. Sie bildet einen grundsätzlich geeigneten Rahmen für Energiesparmaßnahmen im öffentlichen Bereich. In der Verordnung definiert der Bund allerdings keine Zuständigkeiten und dementsprechend gibt es auch für Kommunen keine Möglichkeiten für den weiteren Vollzug der Verordnung. An Dritte kann die Stadtverwaltung wie oben erwähnt bislang nur appellieren. Ab dem 1.Oktober soll eine weitere Verordnung (Mittelfristenergiesicherungsverordnung - EnSimiMaV) gelten.

 

Der Deutsche Städtetag hat sich zu einem Einsparziel von 20 Prozent Gas bekannt. Die Kommunen stehen untereinander in regem Austausch über Maßnahmen, die ergriffen werden. Die Verwaltung gleicht die eigenen, zu prüfenden Einsparmöglichkeiten kontinuierlich mit Maßnahmen in anderen Kommunen ab.

 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine dynamische Situation handelt, die ggf. weitere Maßnahmen erforderlich macht, die bislang noch nicht absehbar sind, und die von den verschiedenen Fachbereichen der Stadtverwaltung genau beobachtet wird. Neben der technischen Umsetzbarkeit von Maßnahmen müssen auch rechtliche Aspekte geprüft werden. Dies betrifft z.B. die Arbeitsschutzverordnung, die Raum- und Wassertemperaturen sowie notwendige Beleuchtung vorgibt, als auch Verkehrssicherheitsaspekte. Auch können Maßnahmen im Einzelfall Maßnahmen zuwiderlaufen, die im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie angezeigt sind.

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: