1. Dem
Umsetzungskonzept der Verwaltung wird zugestimmt
2. Zur Realisierung der Umsetzungskonzeptinhalte wird ein Auftrag an die Verwaltung erteilt
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf an zusätzlichen Finanzmitteln laut Beschluss-lage in die Haushaltsberatungen einzubringen.
1. Ergebnis/Wirkungen
Durch die Einrichtung einer Jugendberufsagentur soll ein integriertes Gesamtkonzept geschaffen werden, das als zentrale Anlaufstelle und Entwicklungsplattform die partiell bestehenden Unterstützungsstrukturen bündelt und im Sinne eines One-Stop-Governments die Rechtskreise SGB II, III und VIII sowie weitere Akteure am Übergang Schule–Beruf unter einem Dach zusammenführt. Ein entsprechendes Fachkonzept wurde 25.07.2019 vom Stadtrat gebilligt. Der Auftrag zur Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts wurde erteilt (VorlagenNr. 55/040/2019).
Für
die fachlichen Ziele und Inhalte wird auf das in der genannten Sitzung
vorliegende Fachkonzept Bezug genommen. Die Umsetzung der Fachaufgaben wird im
beiliegenden Umsetzungskonzept (Anlage 1) dargestellt. Zur Finanzierung der
Sachmittel, der Personalkosten, der entstehenden Raumkosten und deren
Verteilung auf die Partner wurde ein Finanzkonzept zwischen den Beteiligten
abgestimmt (Anlagen 2a,b,c). Als Objekt für die gemeinsame räumliche Unterbringung
konnten geeignete Flächen in einem Gebäude, ca. 500m westlich des Rathauses
gefunden werden. Ein Grundrissplan findet sich als Anlage 3.
Anmietungsbeschluss und Mietvertragsentwurf werden vom BWA, HFPA und Stadtrat
als gesonderte Vorlage behandelt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Eckpunkte der Umsetzung der Jugendberufsagentur
Rechtsform:
Die
JBA stellt keine eigenständige Rechtsperson dar. Der Zusammenschluss der
beteiligten Partnerorganisationen erfolgt analog eines Joint-Ventures. Jeder
Partner erfüllt im Rahmen der Kooperation seinen originären Auftrag und bleibt
Bestandteil seiner Herkunftsorganisation. Die grundsätzliche Aufgaben- und
Organisationslogik der jeweiligen Rechtskreise (RK) bleiben unverändert. Es
werden keine Doppelstrukturen geschaffen.
Beteiligte:
An der JBA sind Agentur für Arbeit, Jugendamt und Jobcenter
beteiligt. Folgende Fachkräfte der Partner sind vertreten:
·
Agentur: Berufsberater/- innen in der BA (RK SGB III)
·
Jobcenter: Team Ausbildung, Integrationsfachkräfte U25/spezialisierte
Integrationsfachkräfte U25 für Flüchtlinge der Jobcenter (RK SGB II)
·
Jugendamt: Berater/- innen der Jugendhilfe (RK SGB VIII)
Es wird ein Bewerbungszentrum
eingerichtet und betrieben. Der Auftrag hierzu wird an einen zertifizierten
Träger erteilt. Ausschlaggebend für diese Entscheidung sind Qualitäts- und
Kostenkriterien. Die Vergabe erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit.
Die Anbindung von JAZ e.V. erfolgt über die
Prozessschnittstelle der Zuweisung von Schülerinnen und Schülern, die JAZ e.V.
im Kontakt an den Schulen antrifft und deren Beratung komplexere Anforderungen
mit sich bringt. Mit allen anderen Netzwerkpartnern, wie etwa
·
Wirtschaftsvertretungen (z.B. Kammern, Gewerkschaften, Betriebe)
·
Jugendpolitische Sprecher*innen der Stadtratsfraktionen
·
Jugendlichenvertretungen (z.B. Jugendparlament Stadt Erlangen,
Schülermitverwaltung)
·
Schulen und deren Träger
·
Elternbeiräte
·
Träger der offenen Jugendarbeit
·
Beratungsinstitutionen am Übergang Schule-Beruf, für Migranten,
für Menschen mit (drohender) Behinderung, für Eltern und Familien
bestehen bereits ebenso enge Beziehungen.
Räumliche Unterbringung:
Im Herbst 2020 wurde ein Architekturbüro beauftragt, eine Machbarkeitsstudie
zur Unterbringung der JBA auf dem Gelände der GGFA in der Alfred-Wegener-Straße
11 (AW) zu erstellen. Das Ergebnis wurde vom Planungsreferat der Stadt als
genehmigungsfähig und sehr gelungen eingeschätzt.
Nach den Ergebnissen eines zur Eigenbauvariante auf dem
Gelände AW überschlägigen Finanzierungskonzepts, bedingen die aufzubringenden
Investitionskosten jedoch eine für die beteiligten Partner der JBA inakzeptable
Mietpreisgestaltung. Trotz der ansprechenden Planung und der im Fall des Eigenbaus
optimal umsetzbaren, den fachlichen Prozessen folgenden, räumlichen Anordnung,
wurde deshalb dieses Vorhaben verworfen. Auch dürfte diese Variante wegen der Entfernung des
Grundstücks zum Stadtzentrum keine Mehrheit im Stadtrat finden.
Mit Unterstützung des „Regionalen Immobilienmanagements“ (RIM) der Bundesagentur für Arbeit wurde für die Unterbringung der JBA eine Anzeige am Immobilienmarkt veröffentlicht. Zwei zentral gelegene Objekte wurden besichtigt. Eines davon, gelegen in 500 m Entfernung zum Rathaus, für geeignet erachtet. Derzeit laufen abschließende Verhandlungen mit dem Vermieter. Ein Anmietbeschluss wird vorbereitet.
Finanzierung:
Anteilig nach den belegten Büroflächen der Partner zur eigenen Nutzung werden die Kosten für die Anmietung von gemeinsam genutzten Flächen und Einrichtungen aufgeteilt. Auf das beiliegende Finanzkonzept wird Bezug genommen. Konkrete Summen unterliegen Änderungen durch den noch nicht final abgestimmten Mietvertrag, insbesondere dem finalen, konkreten – jedenfalls marktüblichen - Mietpreis.
3. Prozesse und Strukturen
Ablauf und Steuerung der Prozesse in der Jugendberufsagentur
Steuerung:
Ein Trägerkreis (Punkt 6.1 des Umsetzungskonzepts) tagt einmal
jährlich und legt die strategische Ausrichtung der Jugendberufsagentur Stadt
Erlangen fest. Er reflektiert die bisherige Zusammenarbeit und diskutiert
Ansätze zur Weiterentwicklung der Jugendberufsagentur Stadt Erlangen. Zudem
werden aktuelle Informationen zu Strategien, Leistungen und Fördermöglichkeiten
ausgetauscht und Abstimmungen getroffen. Dem Trägerkreis gehören an:
·
Ref V
·
Geschäftsführung
der Agentur für Arbeit Fürth
·
Weitere
Werkleitung des Eigenbetriebs Erlanger Jobcenter
·
Pädagogische
Leitung Amt 51
Die Geschäftsführung der JBA setzt
sich als kollegiales Gremium aus den Teamleitungen der drei Partner zusammen –
Teamleitung Ausbildung SGB II, Teamleitung Berufsberatung vor dem Erwerbsleben
SGB III, Leitung Bereich SGB VIII. Es existiert keine herausgehobene
Einzelperson als Leitung der JBA. Die Geschäftsführung ist für die Umsetzung
der strategischen Entscheidungen des Trägerkreises und die operative
Ausrichtung verantwortlich. Eine
Vertretung der Geschäftsführung beteiligt sich als beratendes Mitglied im
Jugendhilfeausschuss.
Für die Jugendberufsagentur wird ein Beirat
(Punkt 6.4 des Umsetzungskonzepts) gebildet. Der Beirat berät die
Geschäftsführung der Jugendberufsagentur auf fachlicher Ebene; also bei der
operativen Umsetzung sowie der fachlichen Entwicklung, z.B. der Auswahl und
Gestaltung von Maßnahmen.
Zusammenarbeit
der Träger.
Es wird eine
Kooperationsvereinbarung (Anlage 4) abgeschlossen. Die grundsätzliche Aufgaben-
und Organisationslogik der jeweiligen Rechtskreise bleiben dabei unverändert.
Damit wird sichergestellt, dass aufwändige Doppelstrukturen vermieden werden.
Für Einzelheiten wird auf Punkt 7 und die dortigen Unterpunkte des
Umsetzungskonzepts Bezug genommen.
Evaluation:
Die Vorbereitung der Entscheidungen im Trägerkreis zur strategischen
Ausrichtung basiert auf einer jährlichen Evaluation der Arbeit der
Jugendberufsagentur.
Neben der quantitativen Betrachtung (Beratungen, Reduzierung der unversorgten Bewerber, Kontakte mit „Verlorenen“, Befragungen zur Kundenzufriedenheit) wird in der jährlichen Evaluation vor allem auch der qualitative Aspekt beleuchtet. Die Geschäftsführung der JBA orientiert sich hierbei am Selbstbewertungsverfahren des BMAS (siehe Punkt 6.1 des Umsetzungskonzepts).
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
Da die Stadt Erlangen den Mietvertrag
schließen wird, wird sie vom Vermieter als Alleinschuldnerin des Mietzinses
betrachtet. Die Stadt zahlt also die volle Miete und weitere Sachkosten. Sie
werden von der Agentur für Arbeit anteilig, entsprechend dem Anteil der von ihr
genutzten Flächen, erstattet. Dem Eigenbetrieb Jobcenter würde sein Anteil in
Rechnung gestellt und sein Sondervermögen insoweit belastet.
Im Einzelnen veranschlagt werden (noch
abhängig von der finalen Mietpreishöhe und Entwicklung der Energiekosten)
jährlich in Euro:
•Nettokaltmiete: 196.305,39
€
Abzüglich Erstattung durch die BA: 82.237,74 €
Zu tragen durch die Stadt Erlangen: 114.067,65 €
•Betriebskosten: 50.573,59
€
Abzüglich
Erstattung durch die BA: 21.186,67
€
Zu tragen durch die Stadt Erlangen: 29.386,92 €
•Reinigung: 21.700,00
€
Abzüglich
Erstattung durch die BA: 8.400,00
€
Abzüglich Personalgemeinkostenanteil
des Jobcenters: 7.720,00 €
Zu tragen durch die Stadt Erlangen: 5.580,- €
•Sicherheitsdienst: 48.000,-
Abzüglich Erstattung durch die BA: 16.000,00 €
Zu tragen durch die Stadt Erlangen: 32.000,- €
In der Gesamtsumme entstehen der Stadt
Erlangen voraussichtlich Kosten i.Hv. 316.578,98 € die jährlich im städtischen
Haushalt einzustellen sind.
Hiervon werden erstattet durch die BA
insgesamt 135.544,41 € jährlich sowie durch den EB EJC 140.417,58€ jährlich.
Tatsächlich aufzuwenden sind von der Stadt
mithin jährlich 40.616,99 €.
Das GME, Amt 24 wird im Fall der Anmietung
der gegenständlichen Flächen Aufgaben der Reinigung, der Hauspost und der
üblichen Objektmanagement-Dienstleistungen übernehmen. Im ausstehenden
Anmietbeschluss werden diese konkretisiert. Insbesondere erfolgen
Kontaktaufnahmen zum Vermieter, etwa wegen Mängelanzeigen u.a. rechtlichen
Angelegenheiten, ausschließlich über Amt 24.
Der für die JBA einzurichtende
Sicherheitsdienst ist ausdrücklicher Wunsch der Kooperationspartnerin Agentur
für Arbeit. In deren Liegenschaften ist ein solcher Dienst zum Schutz der
Mitarbeitenden mittlerweile Standard. Die in der JBA anwesenden Mitarbeitenden der
Stadtverwaltung (Jobcenter und Jugendamt) sehen darin ebenfalls einen Vorteil
und profitieren davon. Die Kostenaufteilung erfolgt in dieser Position zu
jeweils einem Drittel, weil alle Beteiligten gleichermaßen davon profitieren.
Für die Erfüllung der zusätzlichen Aufgaben
des Stadtjugendamtes in der Jugendberufsagentur wird 1,0 VZÄ Fachkraft
benötigt. Die Eingruppierung ist in TVöD SuE 12, dies entspricht
Personaldurchschnittskosten von 69.400 Euro (Stand 10/2021). Dieses
Stellenvolumen wird ab 01.07.2023 über 513S100 verortet und im
Stellenplanverfahren 2024 vom Fachamt priorisiert. Die Stelle wird in der
Abteilung 513 Jugendsozialarbeit und Jugendarbeit angesiedelt.
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
316.578,98 € |
bei Sachkonto: 523111 / 179901 |
Personalkosten (brutto): |
64.900 € |
bei Sachkonto: |
|
|
|
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind
nicht vorhanden
entsprechender
Bedarf (s.o.) wird in die Haushaltsberatungen 2023 eingebracht.
Anlagen: Anlage 1 JBA_Umsetzungskonzept
Anlage 2a,b,c JBA_Finanzkonzept
Anlage 3 JBA_Grundriss_1.OG
Anlage 4 JBA_Entwurf Kooperationsvereinbarung