Betreff
Umsetzungskonzept der gemeinsamen Jugendberufsagentur Erlangen
Vorlage
55/045/2022
Art
Beschlussvorlage

1.         Dem Umsetzungskonzept der Verwaltung wird zugestimmt

2.         Zur Realisierung der Umsetzungskonzeptinhalte wird ein Auftrag an die Verwaltung erteilt

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf an zusätzlichen Finanzmitteln laut Beschluss-lage in die Haushaltsberatungen einzubringen.


1.   Ergebnis/Wirkungen

Durch die Einrichtung einer Jugendberufsagentur soll ein integriertes Gesamtkonzept geschaffen werden, das als zentrale Anlaufstelle und Entwicklungsplattform die partiell bestehenden Unterstützungsstrukturen bündelt und im Sinne eines One-Stop-Governments die Rechtskreise SGB II, III und VIII sowie weitere Akteure am Übergang Schule–Beruf unter einem Dach zusammenführt. Ein entsprechendes Fachkonzept wurde 25.07.2019 vom Stadtrat gebilligt. Der Auftrag zur Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts wurde erteilt (VorlagenNr. 55/040/2019).

 

Für die fachlichen Ziele und Inhalte wird auf das in der genannten Sitzung vorliegende Fachkonzept Bezug genommen. Die Umsetzung der Fachaufgaben wird im beiliegenden Umsetzungskonzept (Anlage 1) dargestellt. Zur Finanzierung der Sachmittel, der Personalkosten, der entstehenden Raumkosten und deren Verteilung auf die Partner wurde ein Finanzkonzept zwischen den Beteiligten abgestimmt (Anlagen 2a,b,c). Als Objekt für die gemeinsame räumliche Unterbringung konnten geeignete Flächen in einem Gebäude, ca. 500m westlich des Rathauses gefunden werden. Ein Grundrissplan findet sich als Anlage 3. Anmietungsbeschluss und Mietvertragsentwurf werden vom BWA, HFPA und Stadtrat als gesonderte Vorlage behandelt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Eckpunkte der Umsetzung der Jugendberufsagentur

Rechtsform:

Die JBA stellt keine eigenständige Rechtsperson dar. Der Zusammenschluss der beteiligten Partnerorganisationen erfolgt analog eines Joint-Ventures. Jeder Partner erfüllt im Rahmen der Kooperation seinen originären Auftrag und bleibt Bestandteil seiner Herkunftsorganisation. Die grundsätzliche Aufgaben- und Organisationslogik der jeweiligen Rechtskreise (RK) bleiben unverändert. Es werden keine Doppelstrukturen geschaffen.

Beteiligte:

An der JBA sind Agentur für Arbeit, Jugendamt und Jobcenter beteiligt. Folgende Fachkräfte der Partner sind vertreten:

·         Agentur: Berufsberater/- innen in der BA (RK SGB III)

·         Jobcenter: Team Ausbildung, Integrationsfachkräfte U25/spezialisierte Integrationsfachkräfte U25 für Flüchtlinge der Jobcenter (RK SGB II)

·         Jugendamt: Berater/- innen der Jugendhilfe (RK SGB VIII)

Es wird ein Bewerbungszentrum eingerichtet und betrieben. Der Auftrag hierzu wird an einen zertifizierten Träger erteilt. Ausschlaggebend für diese Entscheidung sind Qualitäts- und Kostenkriterien. Die Vergabe erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit.

Die Anbindung von JAZ e.V. erfolgt über die Prozessschnittstelle der Zuweisung von Schülerinnen und Schülern, die JAZ e.V. im Kontakt an den Schulen antrifft und deren Beratung komplexere Anforderungen mit sich bringt. Mit allen anderen Netzwerkpartnern, wie etwa

·         Wirtschaftsvertretungen (z.B. Kammern, Gewerkschaften, Betriebe)

·         Jugendpolitische Sprecher*innen der Stadtratsfraktionen

·         Jugendlichenvertretungen (z.B. Jugendparlament Stadt Erlangen, Schülermitverwaltung)

·         Schulen und deren Träger

·         Elternbeiräte

·         Träger der offenen Jugendarbeit

·         Beratungsinstitutionen am Übergang Schule-Beruf, für Migranten, für Menschen mit (drohender) Behinderung, für Eltern und Familien

bestehen bereits ebenso enge Beziehungen.

Räumliche Unterbringung:

Im Herbst 2020 wurde ein Architekturbüro beauftragt, eine Machbarkeitsstudie zur Unterbringung der JBA auf dem Gelände der GGFA in der Alfred-Wegener-Straße 11 (AW) zu erstellen. Das Ergebnis wurde vom Planungsreferat der Stadt als genehmigungsfähig und sehr gelungen eingeschätzt.

Nach den Ergebnissen eines zur Eigenbauvariante auf dem Gelände AW überschlägigen Finanzierungskonzepts, bedingen die aufzubringenden Investitionskosten jedoch eine für die beteiligten Partner der JBA inakzeptable Mietpreisgestaltung. Trotz der ansprechenden Planung und der im Fall des Eigenbaus optimal umsetzbaren, den fachlichen Prozessen folgenden, räumlichen Anordnung, wurde deshalb dieses Vorhaben verworfen. Auch dürfte diese Variante wegen der Entfernung des Grundstücks zum Stadtzentrum keine Mehrheit im Stadtrat finden.

Mit Unterstützung des „Regionalen Immobilienmanagements“ (RIM) der Bundesagentur für Arbeit wurde für die Unterbringung der JBA eine Anzeige am Immobilienmarkt veröffentlicht. Zwei zentral gelegene Objekte wurden besichtigt. Eines davon, gelegen in 500 m Entfernung zum Rathaus, für geeignet erachtet. Derzeit laufen abschließende Verhandlungen mit dem Vermieter. Ein Anmietbeschluss wird vorbereitet.

Finanzierung:

Anteilig nach den belegten Büroflächen der Partner zur eigenen Nutzung werden die Kosten für die Anmietung von gemeinsam genutzten Flächen und Einrichtungen aufgeteilt. Auf das beiliegende Finanzkonzept wird Bezug genommen. Konkrete Summen unterliegen Änderungen durch den noch nicht final abgestimmten Mietvertrag, insbesondere dem finalen, konkreten – jedenfalls marktüblichen - Mietpreis.

 

3.   Prozesse und Strukturen
Ablauf und Steuerung der Prozesse in der Jugendberufsagentur

Steuerung:

Ein Trägerkreis (Punkt 6.1 des Umsetzungskonzepts) tagt einmal jährlich und legt die strategische Ausrichtung der Jugendberufsagentur Stadt Erlangen fest. Er reflektiert die bisherige Zusammenarbeit und diskutiert Ansätze zur Weiterentwicklung der Jugendberufsagentur Stadt Erlangen. Zudem werden aktuelle Informationen zu Strategien, Leistungen und Fördermöglichkeiten ausgetauscht und Abstimmungen getroffen. Dem Trägerkreis gehören an:


·         Ref V

·         Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Fürth

·         Weitere Werkleitung des Eigenbetriebs Erlanger Jobcenter

·         Pädagogische Leitung Amt 51

Die Geschäftsführung der JBA setzt sich als kollegiales Gremium aus den Teamleitungen der drei Partner zusammen – Teamleitung Ausbildung SGB II, Teamleitung Berufsberatung vor dem Erwerbsleben SGB III, Leitung Bereich SGB VIII. Es existiert keine herausgehobene Einzelperson als Leitung der JBA. Die Geschäftsführung ist für die Umsetzung der strategischen Entscheidungen des Trägerkreises und die operative Ausrichtung verantwortlich. Eine Vertretung der Geschäftsführung beteiligt sich als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss.

 

Für die Jugendberufsagentur wird ein Beirat (Punkt 6.4 des Umsetzungskonzepts) gebildet. Der Beirat berät die Geschäftsführung der Jugendberufsagentur auf fachlicher Ebene; also bei der operativen Umsetzung sowie der fachlichen Entwicklung, z.B. der Auswahl und Gestaltung von Maßnahmen.

Zusammenarbeit der Träger.

Es wird eine Kooperationsvereinbarung (Anlage 4) abgeschlossen. Die grundsätzliche Aufgaben- und Organisationslogik der jeweiligen Rechtskreise bleiben dabei unverändert. Damit wird sichergestellt, dass aufwändige Doppelstrukturen vermieden werden. Für Einzelheiten wird auf Punkt 7 und die dortigen Unterpunkte des Umsetzungskonzepts Bezug genommen.

Evaluation:

Die Vorbereitung der Entscheidungen im Trägerkreis zur strategischen Ausrichtung basiert auf einer jährlichen Evaluation der Arbeit der Jugendberufsagentur.

Neben der quantitativen Betrachtung (Beratungen, Reduzierung der unversorgten Bewerber, Kontakte mit „Verlorenen“, Befragungen zur Kundenzufriedenheit) wird in der jährlichen Evaluation vor allem auch der qualitative Aspekt beleuchtet. Die Geschäftsführung der JBA orientiert sich hierbei am Selbstbewertungsverfahren des BMAS (siehe Punkt 6.1 des Umsetzungskonzepts).

 

4.   Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

5.   Ressourcen

Da die Stadt Erlangen den Mietvertrag schließen wird, wird sie vom Vermieter als Alleinschuldnerin des Mietzinses betrachtet. Die Stadt zahlt also die volle Miete und weitere Sachkosten. Sie werden von der Agentur für Arbeit anteilig, entsprechend dem Anteil der von ihr genutzten Flächen, erstattet. Dem Eigenbetrieb Jobcenter würde sein Anteil in Rechnung gestellt und sein Sondervermögen insoweit belastet.

Im Einzelnen veranschlagt werden (noch abhängig von der finalen Mietpreishöhe und Entwicklung der Energiekosten) jährlich in Euro:

Nettokaltmiete:                                                                   196.305,39 €

Abzüglich Erstattung durch die BA:              82.237,74 €

Zu tragen durch die Stadt Erlangen:             114.067,65 €

 

Betriebskosten:                                                                  50.573,59 €

                        Abzüglich Erstattung durch die BA:              21.186,67 €

Zu tragen durch die Stadt Erlangen:             29.386,92 €

 

Reinigung:                                                                          21.700,00 €

                        Abzüglich Erstattung durch die BA:              8.400,00 €

Abzüglich Personalgemeinkostenanteil

des Jobcenters:                                             7.720,00 €

Zu tragen durch die Stadt Erlangen:             5.580,- €

 

Sicherheitsdienst:                                                              48.000,-

Abzüglich Erstattung durch die BA:              16.000,00 €

Zu tragen durch die Stadt Erlangen:             32.000,- €

 

In der Gesamtsumme entstehen der Stadt Erlangen voraussichtlich Kosten i.Hv. 316.578,98 € die jährlich im städtischen Haushalt einzustellen sind.

Hiervon werden erstattet durch die BA insgesamt 135.544,41 € jährlich sowie durch den EB EJC 140.417,58€ jährlich.

 

Tatsächlich aufzuwenden sind von der Stadt mithin jährlich 40.616,99 €.

 

Das GME, Amt 24 wird im Fall der Anmietung der gegenständlichen Flächen Aufgaben der Reinigung, der Hauspost und der üblichen Objektmanagement-Dienstleistungen übernehmen. Im ausstehenden Anmietbeschluss werden diese konkretisiert. Insbesondere erfolgen Kontaktaufnahmen zum Vermieter, etwa wegen Mängelanzeigen u.a. rechtlichen Angelegenheiten, ausschließlich über Amt 24.

Der für die JBA einzurichtende Sicherheitsdienst ist ausdrücklicher Wunsch der Kooperationspartnerin Agentur für Arbeit. In deren Liegenschaften ist ein solcher Dienst zum Schutz der Mitarbeitenden mittlerweile Standard. Die in der JBA anwesenden Mitarbeitenden der Stadtverwaltung (Jobcenter und Jugendamt) sehen darin ebenfalls einen Vorteil und profitieren davon. Die Kostenaufteilung erfolgt in dieser Position zu jeweils einem Drittel, weil alle Beteiligten gleichermaßen davon profitieren.

Für die Erfüllung der zusätzlichen Aufgaben des Stadtjugendamtes in der Jugendberufsagentur wird 1,0 VZÄ Fachkraft benötigt. Die Eingruppierung ist in TVöD SuE 12, dies entspricht Personaldurchschnittskosten von 69.400 Euro (Stand 10/2021). Dieses Stellenvolumen wird ab 01.07.2023 über 513S100 verortet und im Stellenplanverfahren 2024 vom Fachamt priorisiert. Die Stelle wird in der Abteilung 513 Jugendsozialarbeit und Jugendarbeit angesiedelt.

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

316.578,98 €

bei Sachkonto: 523111 / 179901

Personalkosten (brutto):

64.900 €

bei Sachkonto:

 

 

 

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden
                        entsprechender Bedarf (s.o.) wird in die Haushaltsberatungen 2023 eingebracht.


Anlagen:        Anlage 1 JBA_Umsetzungskonzept

Anlage 2a,b,c JBA_Finanzkonzept

Anlage 3 JBA_Grundriss_1.OG

                        Anlage 4 JBA_Entwurf Kooperationsvereinbarung