Betreff
Forschungsprojekt „Nachweis der Auswirkungen von Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen auf Verkehrsablauf, Verkehrssicherheit und Luftqualität" - Beteiligung Stadt Erlangen
Vorlage
613/197/2022
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.


Die Stadt Erlangen hat sich bereits im Jahr 2021 der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" (s. Anlage 1) angeschlossen, die auch weiterhin Zulauf hat (s. Anlage 2). Die Einführung von Maßnahmen in Erlangen und die Erprobung der Einsatzmöglichkeiten werden daher von der Stadtverwaltung, soweit derzeit rechtlich möglich, angestrebt und umgesetzt.

 

In diesem Zusammenhang hat sich die Stadtverwaltung auch beim Forschungsprojekt „„Nachweis der Auswirkungen von Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen auf Verkehrsablauf, Verkehrssicherheit und Luftqualität“ (FE 77.0523/2019) für die Untersuchung von Pilotstrecken beworben. Dieses Projekt “) wird im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, vertreten durch die Bundesanstalt für Straßenwesen, von einem Projektkonsortium aus Hochschulen und Ingenieurbüros bearbeitet.

 

Das vordringliche Ziel dieses Forschungsprojektes ist, die Auswirkungen einer erweiterten Anordnung von Tempo 30 bzw. Tempo 40 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen im Hinblick auf die Qualität des Verkehrsablaufs – und dabei insbesondere im Zusammenhang mit der Lichtsignalsteuerung an Knotenpunkten –, die Verkehrssicherheit und die Luftqualität zu bestimmen. Es sollen Empfehlungen abgeleitet werden, die vor allem den fachlich und politisch Verantwortlichen in den Kommunen als Entscheidungshilfe in der Diskussion um die Anordnung von Tempo 30 bzw. Tempo 40 und dessen Folgen dienen. Betrachtet werden sollen keine punktuellen Beschränkungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aus z. B. Sicherheitsgründen, wie sie im Bereich von Schulen und anderen sensiblen Einrichtungen angeordnet werden, sondern Geschwindigkeitsbeschränkungen über längere Abschnitte bzw. ganze Straßenzüge im Netz.

 

Aktuell erfolgt die Auswahl geeigneter Netzabschnitte bzw. Straßenzüge für das Forschungsprojekt, für die im Rahmen von Vorher-/Nachher-Betrachtungen empirische Erhebungen durchgeführt werden können. Die empirischen Erkenntnisse dienen als Grundlage für mikroskopische Simulationsuntersuchungen. Das bedeutet, dass Kommunen gesucht werden, die dazu bereit sind, derzeitige Abschnitte mit Tempo 50 auf Tempo 30 oder Tempo 40 zu ändern. Die Vorher-Betrachtungen sollen im September und Oktober 2022, die Nachher-Betrachtungen im Zeitraum von März bis Juni 2023 durchgeführt werden. Die interessierten Kommunen müssten sich also verpflichten, die Abschnitte definitiv im November bzw. Dezember 2022, spätestens im Januar 2023 auf Tempo 30 oder Tempo 40 anzupassen.

 

Seitens der Stadtverwaltung wurden hierfür als Untersuchungsstrecken die Eltersdorfer Str. / Fürther Straße wegen der geplanten Einführung verkehrsberuhigender Maßnahmen in Eltersdorf, die Schallershofer Str. aufgrund der empirischen Erfahrungen mit dem Schutzstreifen sowie die Essenbacher Str. wegen dortiger Bürgerbeschwerden priorisiert.

 

Die Auswahl von Untersuchungsstrecken muss hierbei allerdings auch dem Untersuchungsschwerpunkt des von der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) und den damit verbundenen Vorgaben genügen. Nach Abstimmung mit den Forschungsnehmern sind die o.g. Straßenzüge für die im Forschungsprojekt zu fokussierenden Fragestellungen leider nicht geeignet, da innerhalb der sie begrenzenden Knotenpunkte keine untersuchungsrelevanten lichtsignalgeregelten Knotenpunkte vorhanden sind.

 

Als für das Forschungsprojekt besonders geeignet haben sich nach Abstimmung mit Vertretern der Verwaltung und einer umfassenden Ortsbesichtigung des von der BASt beauftragen Forschungsnehmers die Gebbertstraße sowie die Drausnick- / Luitpoldstraße ergeben, die am Zollhausplatz zusammentreffen.

 

Bei der Gebbertstraße würden für eine Geschwindigkeitsreduzierung der gesamte Straßenzug von der Nürnberger Straße bzw. der Breslauer Straße (in Abhängigkeit davon, wo die Anordnung von Tempo 30 erfolgt) bis zur Luitpoldstraße betrachtet werden. Von den lichtsignalgeregelten Knotenpunkten sind dabei in jedem Fall die beiden Kreuzungen mit der Schenkstraße und der Henkestraße von Interesse.

 

Bei der Luitpoldstraße und Drausnickstraße wäre auch der gesamte Straßenzug von der Kurt-Schumacher-Straße bis zur Luitpoldstraße für das Forschungsprojekt von großem Interesse. Sofern seitens der Verkehrsunternehmen wegen der dort verkehrenden Buslinien zu große Bedenken bestehen, ist hier auch eine Betrachtung nur des innenstadtnäheren Abschnitts von etwa der Eichendorfstraße bis zur Luitpoldstraße denkbar, sodass in jedem Fall die beiden lichtsignalgeregelte Kreuzung mit der Moltkestraße / Pranckhstraße und die lichtsignalgeregelte Einmündung der Hartmannstraße innerhalb des Anordnungsbereichs von Tempo 30 liegen.

 

Die Vorher-Betrachtungen würden voraussichtlich im Oktober 2022 stattfinden. Die Anordnung von streckenbezogenem Tempo 30 müsste dann zwischen November 2022 und Januar 2023 erfolgen. Die Nachher-Betrachtungen erfolgen im Zeitraum von März bis Juni 2023, je nachdem, wann die Anordnung von Tempo 30 erfolgt ist, um einen ausreichenden Gewöhnungseffekt zu gewährleisten.

 

Die endgültige Entscheidung über die Pilotstädte und deren zu betrachtende Netzabschnitte bzw. Straßenzüge erfolgt demnächst in Abstimmung mit der Bundesanstalt für Straßenwesen als Auftraggeber und dem forschungsbegleitenden Betreuungskreis. Voraussetzung hierfür ist eine verbindliche Absichtserklärung durch OBM, dass zwischen November 2022 und Januar 2023 auf den betrachteten Straßen die Anordnung von Tempo 30 erfolgt.

 

Aufgrund der aktuellen Vorgaben aus der StVO kann die reduzierte Höchstgeschwindigkeit nur temporär im Rahmen des Forschungsprojektes angeordnet werden und wird danach,

im Sommer 2023, wieder aufgehoben.



Anlagen:

Anlage 1:    Beitritt der Stadt Erlangen zur Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" am 14.07.2021

Anlage 2:    Pressemitteilung der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" vom 08.09.2022