Der Bericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Stadt Erlangen hat sich bereits im Jahr 2021 der
Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" (s.
Anlage 1) angeschlossen, die auch weiterhin Zulauf hat (s. Anlage 2). Die
Einführung von Maßnahmen in Erlangen und die Erprobung der Einsatzmöglichkeiten
werden daher von der Stadtverwaltung, soweit derzeit rechtlich möglich,
angestrebt und umgesetzt.
In diesem Zusammenhang hat sich die Stadtverwaltung auch beim Forschungsprojekt „„Nachweis der Auswirkungen von Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen auf Verkehrsablauf, Verkehrssicherheit und Luftqualität“ (FE 77.0523/2019) für die Untersuchung von Pilotstrecken beworben. Dieses Projekt “) wird im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, vertreten durch die Bundesanstalt für Straßenwesen, von einem Projektkonsortium aus Hochschulen und Ingenieurbüros bearbeitet.
Das
vordringliche Ziel dieses Forschungsprojektes ist, die Auswirkungen einer
erweiterten Anordnung von Tempo 30 bzw. Tempo 40 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen
im Hinblick auf die Qualität des Verkehrsablaufs – und dabei insbesondere im
Zusammenhang mit der Lichtsignalsteuerung an Knotenpunkten –, die
Verkehrssicherheit und die Luftqualität zu bestimmen. Es sollen Empfehlungen
abgeleitet werden, die vor allem den fachlich und politisch Verantwortlichen in
den Kommunen als Entscheidungshilfe in der Diskussion um die Anordnung von
Tempo 30 bzw. Tempo 40 und dessen Folgen dienen. Betrachtet werden sollen keine
punktuellen Beschränkungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aus z. B.
Sicherheitsgründen, wie sie im Bereich von Schulen und anderen sensiblen
Einrichtungen angeordnet werden, sondern Geschwindigkeitsbeschränkungen über
längere Abschnitte bzw. ganze Straßenzüge im Netz.
Aktuell
erfolgt die Auswahl geeigneter Netzabschnitte bzw. Straßenzüge für das
Forschungsprojekt, für die im Rahmen von Vorher-/Nachher-Betrachtungen
empirische Erhebungen durchgeführt werden können. Die empirischen Erkenntnisse
dienen als Grundlage für mikroskopische Simulationsuntersuchungen. Das
bedeutet, dass Kommunen gesucht werden, die dazu bereit sind, derzeitige
Abschnitte mit Tempo 50 auf Tempo 30 oder Tempo 40 zu ändern. Die
Vorher-Betrachtungen sollen im September und Oktober 2022, die
Nachher-Betrachtungen im Zeitraum von März bis Juni 2023 durchgeführt werden.
Die interessierten Kommunen müssten sich also verpflichten, die Abschnitte
definitiv im November bzw. Dezember 2022, spätestens im Januar 2023 auf Tempo
30 oder Tempo 40 anzupassen.
Seitens der Stadtverwaltung wurden hierfür als Untersuchungsstrecken die Eltersdorfer Str. / Fürther Straße wegen der geplanten Einführung verkehrsberuhigender Maßnahmen in Eltersdorf, die Schallershofer Str. aufgrund der empirischen Erfahrungen mit dem Schutzstreifen sowie die Essenbacher Str. wegen dortiger Bürgerbeschwerden priorisiert.
Die Auswahl von Untersuchungsstrecken muss hierbei allerdings auch dem Untersuchungsschwerpunkt des von der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) und den damit verbundenen Vorgaben genügen. Nach Abstimmung mit den Forschungsnehmern sind die o.g. Straßenzüge für die im Forschungsprojekt zu fokussierenden Fragestellungen leider nicht geeignet, da innerhalb der sie begrenzenden Knotenpunkte keine untersuchungsrelevanten lichtsignalgeregelten Knotenpunkte vorhanden sind.
Als für das Forschungsprojekt besonders geeignet haben sich nach Abstimmung mit Vertretern der Verwaltung und einer umfassenden Ortsbesichtigung des von der BASt beauftragen Forschungsnehmers die Gebbertstraße sowie die Drausnick- / Luitpoldstraße ergeben, die am Zollhausplatz zusammentreffen.
Bei der
Gebbertstraße würden für eine Geschwindigkeitsreduzierung der gesamte
Straßenzug von der Nürnberger Straße bzw. der Breslauer Straße (in Abhängigkeit
davon, wo die Anordnung von Tempo 30 erfolgt) bis zur Luitpoldstraße betrachtet
werden. Von den lichtsignalgeregelten Knotenpunkten sind dabei in jedem Fall
die beiden Kreuzungen mit der Schenkstraße und der Henkestraße von Interesse.
Bei der
Luitpoldstraße und Drausnickstraße wäre auch der gesamte Straßenzug von der
Kurt-Schumacher-Straße bis zur Luitpoldstraße für das Forschungsprojekt von
großem Interesse. Sofern seitens der Verkehrsunternehmen wegen der dort
verkehrenden Buslinien zu große Bedenken bestehen, ist hier auch eine
Betrachtung nur des innenstadtnäheren Abschnitts von etwa der Eichendorfstraße
bis zur Luitpoldstraße denkbar, sodass in jedem Fall die beiden
lichtsignalgeregelte Kreuzung mit der Moltkestraße / Pranckhstraße und die
lichtsignalgeregelte Einmündung der Hartmannstraße innerhalb des
Anordnungsbereichs von Tempo 30 liegen.
Die
Vorher-Betrachtungen würden voraussichtlich im Oktober 2022 stattfinden. Die
Anordnung von streckenbezogenem Tempo 30 müsste dann zwischen November 2022 und
Januar 2023 erfolgen. Die Nachher-Betrachtungen erfolgen im Zeitraum von März
bis Juni 2023, je nachdem, wann die Anordnung von Tempo 30 erfolgt ist, um
einen ausreichenden Gewöhnungseffekt zu gewährleisten.
Die
endgültige Entscheidung über die Pilotstädte und deren zu betrachtende
Netzabschnitte bzw. Straßenzüge erfolgt demnächst in Abstimmung mit der
Bundesanstalt für Straßenwesen als Auftraggeber und dem forschungsbegleitenden
Betreuungskreis. Voraussetzung hierfür ist eine verbindliche Absichtserklärung
durch OBM, dass zwischen November 2022 und Januar 2023 auf den betrachteten
Straßen die Anordnung von Tempo 30 erfolgt.
Aufgrund der aktuellen Vorgaben aus der StVO kann die reduzierte Höchstgeschwindigkeit nur temporär im Rahmen des Forschungsprojektes angeordnet werden und wird danach,
im Sommer 2023, wieder aufgehoben.
Anlagen:
Anlage 1: Beitritt der Stadt Erlangen zur Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" am 14.07.2021
Anlage 2: Pressemitteilung der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" vom 08.09.2022