Betreff
Budgetierungsregeln 2023
Vorlage
113/054/2022
Aktenzeichen
III/11
Art
Beschlussvorlage

Die Regeln für die Budgetierung gelten ab dem Haushaltsjahr 2023 in der vorgelegten

Fassung.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Aktualisierung der Budgetierungsregeln.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Folgende Anpassungen werden vorgeschlagen:

  1. Durch die Überführung des Amtes 55/Jobcenter zum 01.01.2023 in einen Eigenbetrieb
    verringert sich die Anzahl der Sachmittelbudgets auf 28 (Ziffer 1.1.1 „Bildung von Budgets“ und Anlage 1 „Budgetämter und zuständige Fachausschüsse“).
  2. Die Steuerbarkeit interner Leistungsverrechnungen wird näher erläutert (Ziffer 1.2.9 „Verwaltungsinterne Leistungsverrechnungen“, Buchstaben b und c).
  3. Die Beschaffung und Finanzierung von Online-Zugängen zu Wissensdatenbanken und Web-Anwendungen erfolgt künftig zentral durch das Amt für Digitalisierung und
    Informationstechnik/IT-Koordination (Ziffer 2.15).

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Veröffentlichung der neuen Budgetierungsregeln nach Beschlussfassung in den entsprechenden internen Medien der Verwaltung.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: Budgetierungsregeln 2023