Betreff
Umschichtung von Verpflichtungsermächtigungen (VE) für IP-Nr. 211P.450 "Grundschule Mönau-Büchenbach, Errichtung mobiler Einheiten"
Vorlage
242/183/2022
Aktenzeichen
VI/24
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung

Die Verwaltung beantragt nachfolgende Umschichtung von Verpflichtungsermächtigungen für:

 

IP-Nr, 211P.450       Grundschule Mönau-Büchenbach, Errichtung mobiler Einheiten

 

Kostenstelle 240090                   Allgemeine Kostenstelle Amt 24 (Gebäudemanagement)

 

Produkt 21110010

Grundschulen

 

 

 

1.487.500 € für

 

Sachkonto 096102

Zugänge Anlagen im Bau Hochbaumaßnahmen

 

 

Die Verpflichtungsermächtigung soll in Höhe von 1.487.500 € im Haushaltsjahr 2022 für 2023
bereitgestellt werden.

Die Deckung erfolgt durch Nichtinanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen bei:

 

 

IP-Nr.541S.60

Zollhausplatz/Luitpoldstraße, Umgestaltung

 

 

 

 

Kostenstelle 660090 Allgemeine Kostenstelle Amt 66 (Tiefbauamt)

 

 

in Höhe von

1.487.500 € bei

 

Produkt 54110010

Gemeindestraßen          

 

Sachkonto 048002                  Zugänge Straßennetz mit Wegen und Plätze    

 

Für das Jahr 2023 sind die notwendigen Mittel zum Investitionshaushalt nachzumelden.


1. Ressourcen

Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:

Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung

 

150.000

Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz)  

0

Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von

0 €

Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von

 

0 €

 

 

Summe der bereits vorhandenen Mittel

150.000

Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter VE-Umschichtung)      

1.637.500

 

Die Mittel werden benötigt      auf Dauer

                                                einmalig für Auftragsvergabe im Jahr 2022

 

Nachrichtlich:

Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung                 

 Das Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.

Verfügbare Mittel im Deckungskreis                                                           

 Die IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.

 

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Vergabe von Bauaufträgen für die Grundschule Mönau-Büchenbach, Errichtung mobiler Einheiten im Haushaltsjahr 2022 zur Sicherstellung der kurzfristigen Bereitstellung der notwendigen Unterrichtsflächen.

 

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Umschichtung der Verpflichtungsermächtigung (VE) von IP-Nr. 541S.60 „Zollhausplatz/Luitpoldstraße, Umgestaltung“ bei Amt 66 innerhalb des Investitionshaushalts von Ref. VI in Höhe des benötigten Betrags von 1.487.500 € zu IP-Nr. 211P.450 „Grundschule Mönau-Büchenbach, Errichtung mobiler Einheiten“ bei Amt 24.

Der Betrag ergibt sich aus der Kostenberechnung zur Entwurfsplanung für die Verbesserung der Raumsituation am Schulstandort Steigerwaldallee durch die Errichtung von mobilen Einheiten auf dem Schulgelände in Höhe von 1.700.000 €, welche durch den BWA am 19.07.2022 (Vorlagennummer 242/175/2022) beschlossen wurde, abzüglich der Kostengruppe 600 / Ausstattung durch Amt 40 in Höhe von 62.500 € sowie abzüglich der im Budget von Amt 24 dafür vorgesehenen Mittel von 150.000 €.

Für die termingerechte Ausführung der geplanten Baumaßnahme ist im Kalenderjahr 2022 die Vergabe verschiedener Gewerke erforderlich. Besonders die Produktionszeit für Container lässt sich derzeit schwer abschätzen, hat sich aber aufgrund der aktuellen geopolitischen Situation deutlich verlängert. Eine kurzfristige Vergabe ist daher angezeigt, um den Fertigstellungstermin nicht zu gefährden.

Entgegen der ursprünglich beabsichtigten Anmietung der Containeranlage für 5 Jahre wird nun der Kauf der Anlage präferiert. Die voraussichtlichen Kosten für den Ankauf entsprechen ungefähr den zu erwartenden Kosten für eine Anmietung auf 5 Jahre. Falls die Nutzungsdauer (ggf. an anderer Stelle) die heute anvisierten 5 Jahre übersteigt, stellt der Kauf die wirtschaftlichere Lösung dar.

Auch wegen der erforderlichen Sondermaße der Raummodule durch die zwingenden Anforderungen der Nutzer ist eine spätere Weiterverwendung nach einer Anmietung durch einen Vermieter schwierig. Daher ist davon auszugehen, dass sich bei einer Anmietung weniger Bieter an dem Ausschreibungswettbewerb beteiligen und damit weniger Angebote eingehen werden.

Bei einem Kauf kann die Anlage nach der Nutzungsdauer je nach Bedarf entweder an einem anderen Standort aufgestellt oder wieder veräußert werden.

Die bei der IP-Nr. 541S.60 „Zollhausplatz/Luitpoldstraße, Umgestaltung“ in 2022 für die Jahre 2023 und 2024 veranschlagte Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 3.010.000 € wird laut Amt 66 in 2022 nicht in Anspruch genommen, da durch Änderung des Projektterminplans die Vergaben der ersten Baugewerke verschoben werden müssen. Die Verpflichtungsermächtigung kann daher zur Deckung herangezogen werden.

Nach erfolgter Beschlussfassung sind die im Budget von Amt 24 vorhandenen Mittel in Höhe von 150.000 € (Kontierung SK 521122, KST 922391, KTR 21110010, Vorabdotierung 24.21BUS) auf die IP-Nr. 211P.450 umzubuchen.

 

4. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)

Beschluss des Stadtrates, nach Begutachtung durch den Haupt-, Finanz- und Personalausschuss, zur Umschichtung der VE und Nachmeldung der Investitionsmittel für den Haushalt 2023.

 

5. Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

 


Anlagen:        -