Die Verwaltung beantragt
nachfolgende Umschichtung von Verpflichtungsermächtigungen für:
IP-Nr, 211P.450 Grundschule
Mönau-Büchenbach, Errichtung mobiler Einheiten |
Kostenstelle 240090 Allgemeine Kostenstelle
Amt 24 (Gebäudemanagement) |
Produkt 21110010 Grundschulen |
1.487.500 €
für |
Sachkonto 096102 Zugänge Anlagen im Bau Hochbaumaßnahmen |
Die Verpflichtungsermächtigung soll in Höhe von 1.487.500 € im
Haushaltsjahr 2022 für 2023
bereitgestellt werden.
Die Deckung erfolgt durch Nichtinanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen bei:
IP-Nr.541S.60 Zollhausplatz/Luitpoldstraße, Umgestaltung |
Kostenstelle 660090 Allgemeine Kostenstelle Amt
66 (Tiefbauamt) |
in
Höhe von |
1.487.500 €
bei |
Produkt 54110010 Gemeindestraßen |
|
Für das Jahr 2023 sind die notwendigen Mittel zum Investitionshaushalt nachzumelden.
1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für
den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung |
150.000 € |
Im
Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
0
€ |
Es
stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
0
€ |
Bisherige
Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe
von |
0
€ |
|
|
Summe
der bereits vorhandenen Mittel |
150.000
€ |
Gesamt-Ausgabebedarf
(inkl. beantragter VE-Umschichtung) |
1.637.500 € |
Die Mittel werden
benötigt auf
Dauer
einmalig für Auftragsvergabe im Jahr 2022
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Vergabe von
Bauaufträgen für die Grundschule Mönau-Büchenbach, Errichtung mobiler Einheiten
im Haushaltsjahr 2022 zur Sicherstellung der kurzfristigen Bereitstellung der
notwendigen Unterrichtsflächen.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Umschichtung der Verpflichtungsermächtigung
(VE) von IP-Nr. 541S.60 „Zollhausplatz/Luitpoldstraße, Umgestaltung“ bei Amt 66
innerhalb des Investitionshaushalts von Ref. VI in Höhe des benötigten Betrags
von 1.487.500 € zu IP-Nr. 211P.450 „Grundschule Mönau-Büchenbach, Errichtung
mobiler Einheiten“ bei Amt 24.
Der Betrag ergibt sich aus der
Kostenberechnung zur Entwurfsplanung für die Verbesserung der Raumsituation am
Schulstandort Steigerwaldallee durch die Errichtung von mobilen Einheiten auf
dem Schulgelände in Höhe von 1.700.000 €, welche durch den BWA am 19.07.2022
(Vorlagennummer 242/175/2022) beschlossen wurde, abzüglich der Kostengruppe 600
/ Ausstattung durch Amt 40 in Höhe von 62.500 € sowie abzüglich der im Budget
von Amt 24 dafür vorgesehenen Mittel von 150.000 €.
Für die termingerechte Ausführung der
geplanten Baumaßnahme ist im Kalenderjahr 2022 die Vergabe verschiedener
Gewerke erforderlich. Besonders die Produktionszeit für Container lässt sich
derzeit schwer abschätzen, hat sich aber aufgrund der aktuellen geopolitischen
Situation deutlich verlängert. Eine kurzfristige Vergabe ist daher angezeigt,
um den Fertigstellungstermin nicht zu gefährden.
Entgegen der ursprünglich beabsichtigten
Anmietung der Containeranlage für 5 Jahre wird nun der Kauf der Anlage
präferiert. Die voraussichtlichen Kosten für den Ankauf entsprechen ungefähr
den zu erwartenden Kosten für eine Anmietung auf 5 Jahre. Falls die
Nutzungsdauer (ggf. an anderer Stelle) die heute anvisierten 5 Jahre
übersteigt, stellt der Kauf die wirtschaftlichere Lösung dar.
Auch wegen der erforderlichen Sondermaße der
Raummodule durch die zwingenden Anforderungen der Nutzer ist eine spätere
Weiterverwendung nach einer Anmietung durch einen Vermieter schwierig. Daher
ist davon auszugehen, dass sich bei einer Anmietung weniger Bieter an dem Ausschreibungswettbewerb
beteiligen und damit weniger Angebote eingehen werden.
Bei einem Kauf kann die Anlage nach der
Nutzungsdauer je nach Bedarf entweder an einem anderen Standort aufgestellt
oder wieder veräußert werden.
Die bei der IP-Nr. 541S.60 „Zollhausplatz/Luitpoldstraße, Umgestaltung“
in 2022 für die Jahre 2023 und 2024 veranschlagte Verpflichtungsermächtigung in
Höhe von insgesamt 3.010.000 € wird laut Amt 66 in 2022 nicht in Anspruch
genommen, da durch Änderung des Projektterminplans die Vergaben der ersten
Baugewerke verschoben werden müssen. Die Verpflichtungsermächtigung kann daher
zur Deckung herangezogen werden.
Nach erfolgter Beschlussfassung sind die im
Budget von Amt 24 vorhandenen Mittel in Höhe von 150.000 € (Kontierung SK
521122, KST 922391, KTR 21110010, Vorabdotierung 24.21BUS) auf die IP-Nr.
211P.450 umzubuchen.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie
sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Beschluss des Stadtrates, nach Begutachtung durch den Haupt-, Finanz-
und Personalausschuss, zur Umschichtung der VE und Nachmeldung der
Investitionsmittel für den Haushalt 2023.
5.
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Anlagen: -